Lärmschutzgemeinschaft
Flughafen Köln / Bonn e. V.
Gesamtvorstand: Geschäftsstelle:
Forststr. 141, 51107 Köln, Tel./Fax 0221/865646
e-mail: Laermschutzg.FH.Koeln-Bonn.eV@t-online.de
Sehr geehrte Damen
und Herren,
liebe Mitglieder,
mit dem Ziel einer besseren Information unserer Mitglieder und eines interessierten Umfeldes haben wir aus den Ihren Rückmeldungen einen e-mail-Verteiler für Newsletter aufgebaut. In unregelmäßigen Abständen wollen wir Ihnen zusätzlich zu den postalischen Rundbriefen aktuelle Meldungen und Hintergrundinformationen zusenden. Die elektronische Verteilung hat dankenswerter weise Herr Karl-Josef Schneider aus Siegburg übernommen.
Sie erhalten mit der ersten Sendung eine Zusammenfassung der "unendlichen Geschichte" der nicht umgesetzten Nachtflugbeschlüsse aus dem sog. 22-Punkte-Katalog der Landesregierung von 1996. Damit können Sie die Abfolge der Geschehnisse nach vollziehen und sich mit dem richtigen Hintergrundwissen auch in die öffentliche Diskussion einmischen. Die Unterlage hat einen Umfang von fünf Seiten.
Gleichzeitig weisen wir Sie besonders auch auf die Internet-Seiten der LärmSchutzGemeinschaft Flughafen Köln/Bonn und der BundesVereinigung gegen Fluglärm hin.
www.fluglaerm.de
à
BVF mit Links zu vielen Initiativen auf der Startseite
www.fluglaerm.de/koeln à direkt zur Lärmschutzgemeinschaft
www.adv-net.org
à
hier finden Sie von der AG der
Deutschen Verkehrsflug-
häfen die Entwicklung der Flugbewegungen sowie des Passagier-
und Frachtaufkommens
www.fernweh.com
à
führt Sie zu den
Homepages der deutschen Flughäfen
www.nrw.de
à
führt Sie zur NRW-Landesregierung
und dann auch zum Ministerium
für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW
www.landtag.nrw.de à
führt Sie zum Landtag NRW
Wir würden uns freuen, wenn Sie regen Gebrauch von den Zusatzinformationen machten und nehmen gern auch Anregungen für die Zusendungen von Ihnen vorgeschlagener Themen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut
Breidenbach
Wolfgang
Hoffmann
Vorsitzender
stv. Vorsitzender
Anlage: siehe nachstehend
Flughafen Köln/Bonn:
Wie das NRW-Verkehrsministerium jahrelang
die Umsetzung von Nachtflugbeschränkungen blockiert
"Am Flughafen Köln/Bonn ist der
Lärm durch den Nachtflug ein besonderes Problem", das weiß
jeder und so steht es auch in der ersten rot/grünen Koalitionsvereinbarung
aus dem Jahr 1995. "Wegen der Zunahme der Passagierflüge, ist die
Belastung der Anwohner durch die nächtlichen Frachtflüge soweit
wie möglich zu reduzieren", lautet die Vorgabe für die Regierungspolitik.
Nach einer öffentlichen Anhörung am 12.2.1996 im Verkehrsausschuss des Landtags verkündet Verkehrsminister Wolfgang Clement eine neu Nachtflugregelung, die den Nachtflug bis Oktober 2015 festschreiben soll.
Begleitend dazu beschließt der Landtag am 19.6.1996 einen Katalog von Maßnahmen und fordert die Landesregierung auf, bei der Festlegung von Inhalten einer neuen Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/Bonn nachfolgend einen 22-Punkte-Katalog zu berücksichtigen.
Da die Landesregierung hier in Bundesauftragsverwaltung handelt, war die Zustimmung des Bundesverkehrsministers notwendig. Der nur halbherzig formulierte Antrag der Landesregierung erfuhr seine erste Ablehnung durch den damaligen Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann. Dieser schrieb am 27.7.1997 an die Oberste Luftfahrtbehörde des Landes NRW:
Eine Trennung von Flügen nach beförderter "Ladung" ist nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 1GG) diskriminierend und stellt damit einen unzulässigen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Luftverkehrsunternehmen dar. Da dieser zudem - nach Einlassungen der Luftfahrtunternehmen - erhebliche wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben wird, halte ich die Punkte 3.2 und 3.4 (Strahlflugzeuge) sowie 5.1 und 5.2 Propellerflugzeuge nach Artikel 3 Abs. 1 sowie Art. 12 und 14 GG für nicht zulässig."
Die Landesregierung wiegte sich in Unschuld und beteuerte, dass nach der bevorstehenden Bundestagswahl ein von der SPD gestellte Verkehrsminister diese Scharte ausgewetzt werde. Tatsächlich gewann rot/grün die Bundestagswahl und der folgende Verkehrsminister hieß Franz Müntefering (aus NRW). Natürlich dachte dieser nicht im Entferntesten daran, die Nachtflugregelung am Köln/Bonner Flughafen zu verschärfen und die von dem Landtag beschlossenen aktiven Schallschutzmaßnahmen umzusetzen.
Nach dem Regierungswechsel tat sich zunächst lange nichts. Danach wurden mehrere Gutachten (Auftraggeber Land, des Flughafen und Luftverkehrsunternehmen) zur Durchführbarkeit der Maßnahmen beauftragt. Je nach Auftraggeber bestätigten sie durch Durchführbarkeit der Maßnahmen oder stützten die ablehnende Meinung des BMV
Die Gutachten lagerten zunächst beim Land und wurden auf dauerndes Betreiben der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn endlich dem neuen Bundesverkehrsminister (Reinhard Klimt) "zur Abwägung" zugeschickt. Auch hier dümpelten sie wieder vor sich hin, bis Vertreter der Lärmschutzgemeinschaft über die Bundesvereinigung gegen Fluglärm auf das Bundesministerium Druck ausgeübt hatten. Inzwischen waren fast vier Jahre vergangen.
Mit einem geschickten, wenn auch durchsichtigen Schachzug zog man sich in Bonn wiederum aus der Affäre und hob das Thema, um Zeit zu gewinnen, auf die europäische Ebene.
Am 24.10.2000 kommt die Antwort der Generaldirektion (wg. der vertraulichen Antwort unter Freunden "Dear Thilo-Brief" genannt) mit dem Hinweis auf Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit. Der Absender empfiehlt: "Eine auf dem wirklichen Lärm der Flugzeuge beruhte Beschränkungsmaßnahme scheint mir eher an das gewünschte Ziel (gemeint: Lärmminderung) angepasst zu sein."
Er fügt jedoch hinzu, "dass es sich hier nur um eine vorläufige Untersuchung handelt, die nur auf Grund der von den deutschen Behörden erteilten Auskünften beruht, unbeschadet der Stellungnahme der Kommission, falls sie eine wirkliche Entscheidung treffen müsse."
Am 17.11.2000 Schreiben des BMVBW an MWMEV: Die Prüfung der Europäischen Kommission ist zu folgenden Ergebnissen gekommen: "Das Verbot nächtlicher Starts und Landungen für Flugzeuge mit mehr als 340 t MTOW, die weniger Lärm als leichtere Flugzeuge machen, würde die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Objektivität unberücksichtigt lassen, wenn das gewünschte Ziel eine Lärmreduzierung ist. Eine auf dem wirklichen Lärm der Flugzeuge beruhende Beschränkungsmaßnahme scheine eher zielführend zu sein. Diese Schlussfolgerung eines Verstoßes gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit würde auch für die Untersagung von Passagierflügen gelten, falls Frachtflugzeuge lauter als Passagierflugzeuge sein sollten."
Keine Rede allerdings davon, dass es sich nur um eine vorläufige Stellungsnahme handelt, die bei einer wirklichen Entscheidung der Kommission anders ausfallen könnte.
Parallel dazu gab es im Februar 2000 auch einen Beschluss des Rates der Stadt Köln zu Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn:
Der entsprechende Antrag von CDU, Grünen und F.D.P. wurde u. a. wie folgt begründet:
"Für die in Köln und der angrenzenden Region lebenden Menschen ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Köln/Bonn nach wie vor eine erhebliche gesundheitliche Belastung. Die antragstellenden Fraktionen halten die Lösung des Konfliktes für vordringlich. Dabei würde auch ein wichtiger Beitrag geleistet, die Akzeptanz und damit die wirtschaftliche Zukunftsperspektive des Flughafens zu verbessern".
Gleichzeitig hat sie eine Öffnungsklausel für die zuvor angesprochenen und nicht umgesetzten aktiven Schallschutzmaßnahmen: "Der Vertrauensschutz gilt nicht für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zwecks Einschränkung von Passagierflügen sowie des Einsatzes von Strahlflugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 340 Tonnen im Frachtverkehr; die Notwendigkeit dieser Einschränkungen wird spätestens im Jahr 2000 überprüft."
Die im Jahr 2001 gutachterlich vorgenommene Prüfung ergab, dass das Nachtschutzgebiet (definiert durch 6 Ereignisse von 75 dB(A) und mehr) in der Fläche um ca. 2% abgenommen hat, umgerechnet resultiert daraus eine Reduzierung des Nachtfluglärms um nicht wahrnehmbare 0,1 dB(A) - dies obwohl die meisten sehr lauten Flugzeuge des Kapitel 3 bereits aus der Nacht heraus genommen worden waren. Bei dem vermehrten Einsatz größerer Flugzeugmuster ist sogar wieder mit einem Ansteigen der Lärmwerte, vor allem bei den Landungen, zu rechnen.
Die Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn hat auf ihrer Sitzung am 5. November 2001 mit den Stimmen aller kommunalen Vertreter mehrheitlich festgestellt, dass keine signifikante Verbesserung der nächtlichen Fluglärmsituation eingetreten ist und zusätzliche aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich sind.
Auch die Umsetzung dieser Maßnahmen wird vom Flughafen und dem NRW-Verkehrsministerium blockiert.
Wiederholt haben vor allem die Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm das Verkehrsministerium des Landes aufgefordert, Maßnahmen für den aktiven Schallschutz in der Nacht vorzuschlagen, denen nicht die vermeintliche Gefahr der Diskriminierung einzelner Verkehrsarten anhaftet. Auch hier hat das Ministerium sich nicht bewegt.
Der Vorstand der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn hat am 17. Juli 2003 in einem Gespräch mit dem NRW-Ministerpräsidenten eindringlich die Umsetzung aktiver nächtlicher Schallschutzmaßnahmen eingefordert und Modelle vorgeschlagen, die sich am wirklichen Lärm der eingesetzten Flugzeuge orientieren. Solche Regelungen mit nächtlichen Lärmkontingentierungen werden bereits auf den Flughäfen in Frankfurt, München und London-Heathrow praktiziert.
Die Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn hat am 24. Juli 2003 eine Empfehlung an den NRW-Verkehrsminister verabschiedet, die von den Kölner Vertretern der Bundesvereinigung gegen Fluglärm eingebracht wurde.
Kern ist die Forderung, die im Nachtflug eingesetzten Flugzeuge entsprechend ihres wirklichen Lärms zu klassifizieren. Für den Sommer- und Winterflugplan soll jeweils ein Lärmkontingent auf abgesenktem Lärmniveau festgelegt werden. Dessen Einhaltung soll überwacht werden, Überschreitungen haben Sanktionen zur Folge.
Die im Nachtflug eingesetzten Flugzeuge sollen an den vorhandenen Messstellen einen noch festzulegenden Höchstwert nicht überschreiten. Dabei ist anzustreben, dass keine höheren Einzelschallpegel als 75 dB(A) erzeugt werden.
An den äußeren Grenzen des Nachtschutzgebietes sollen einen festzulegenden energieäquivalenten Dauerschallpegel (gedacht sind an 50 dB(A) für die Durchschnittsnacht) nicht überschritten werden. Das Nachtschutzgebiet selbst soll auf der Basis 6x > 70 dB(A) außen umschrieben werden.
Auch gegen diese Empfehlung haben sich der
Flughafen und der Vertreter des NRW-Verkehrsministeriums heftig gewehrt und
werden wiederum versuchen, die Umsetzung zu blockieren.
Die wesentlichen Maßnahmen für einen aktiven Lärmschutz (Nachtflugbeschränkungen für Frachtjumbos und eine nächtliche Kernruhezeit für Passagierflüge) wurden nicht umgesetzt.
Es wurde nur eine vorläufige Stellungnahme bei Generaldirektion Energie und Transport der EU eingeholt; eine Entscheidung der Kommission wurde nicht herbei geführt.
Der Hinweis auf alternative, am wirklichen Lärm der Flugzeuge ausgerichtete Beschränkungen, wurde bislang vom Ministerium trotz Aufforderung durch die Fluglärmkommission nicht aktiv verfolgt
Somit sind zentrale Forderungen des Landtags aus dem 22-Punkte Katalog nicht umgesetzt worden.
Die nächtliche Fluglärmbelastung hat sich nicht signifikant vermindert. Die Prüfung im Jahr 2000 wies eine Abnahme des definierten Nachtschutzgebietes in der Fläche um ca. 2% aus, umgerechnet resultiert daraus eine Reduzierung um nicht wahrnehmbare 0,1 dB(A). Dies obwohl die Mehrzahl der sehr lauten Flugzeuge des Kapitel 3 bereits aus der Nacht heraus genommen wurde. Die Fluglärmkommission hat dies mit den Stimmen aller kommunalen Vertreter mehrheitlich bestätigt.
In Anlehnung an die gültige Nachtflugregelung müssen nunmehr zwingend zusätzliche aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen erfolgen. Auch diese werden bislang vom Flughafen und dem NRW-Verkehrministerium blockiert.
Die Nachtflugbewegungen haben zwar in den letzten drei Jahren, vorwiegend konjunkturell bedingt, abgenommen – werden aber wieder ansteigen. Die mit den vermeintlich "lärmarmen" Flugzeugen der sog. Bonusliste erreichten nächtlichen Lärmwerte liegen dabei noch immer um weit mehr als 100 Prozent über denen für die Nacht anzustrebenden Grenzwerten. Es ist davon auszugehen, dass der Nachtfluglärm durch steigende Nachflugbewegungen und den vermehrten Einsatz des lautesten zugelassenen Flugzeugmusters (MD 11) wieder zunimmt.
Ein nächtliches Drehkreuz mit intensivem Nachtflug gehört nicht an den Rand einer Millionenstadt mit dicht besiedeltem Umland. Wer als Regierung dennoch den Carrieren mit langfristigen Nachtflug-Zusagen Planungssicherheit für ihre Investitionen gibt, hat die verdammte Pflicht mit gleicher Intention auch den Lebensraum der Menschen und ihre Gesundheit zu schützen. Deswegen sind drastische Nachtflugbeschränkungen mit einer Kernruhezeit, mindestens aber Lärmkontingentierungen und Lärmobergrenzen erforderlich. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten.
V.i.S.d.P. : Helmut Breidenbach, L S G FK/B e.V. / November 2003