Hauptausschuss-Sitzung vom 16.10.2007
Resolution zur Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn
Der Hauptausschuss der Stadt Bergisch Gladbach fordert den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbehörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn auf, derzeit keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung zu erteilen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis zum 31.10.2030 sind die Anliegerkommunen und die Fluglärmkommission zu beteiligen. Mit ihnen sind Perspektiven für eine tatsächlich signifikante Lärmminderung für die Nacht zu erörtern. Vor einer Entscheidung ist eine fundierte epidemiologische Studie zur Abschätzung potenzieller Gesundheitsschäden durch Fluglärm zu erarbeiten
Sachdarstellung / Begründung:
Am Flughafen Köln/Bonn ist der Nachtfluglärm ein besonderes Problem. Nach der derzeit geltenden Nachtflugregelung von 1997 dürfen zahlreiche Flugzeugtypen, die in einer sog. Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr aufgenommen worden sind, ohne zeitliche Begrenzung nachts starten und landen. Der Maximalpegel für Einzelschallereignisse lag im Juni 2007 laut Fluglärmbericht des Flughafens an der Messstelle in Bensberg nachts bei 76,4 dB (A). In Moitzfeld wurden im September 2007 bei Nordwestwind-Wetterlage nächtliche Lärmäquivalentwerte von über 52 dB (A) gemessen. An anderen Messstellen betroffener Kommunen lag der Maximalpegel für Einzelschallereignisse deutlich über 80 dB (A), in Einzelfällen über 90 dB (A), was dort zu noch höheren nächtlichen Lärmäquivalentwerten führt.
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat mit Schreiben vom 20.08.2007 beantragt, die in der Nachtflugregelung von 1997 verfügte Befristung bis zum 31.10.2015 abzuändern und die Befristung um 15 Jahre zu verlängern, mithin bis zum 31.10.2030. Das Landesverkehrsministerium ist der Auffassung, dass die Entscheidung über diesen Antrag das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens sei und somit in seiner alleinigen Zuständigkeit liege; eine Beteiligung des Landtags und seiner Ausschüsse sei rechtlich nicht vorgesehen. Die Fristverlängerung für eine inhaltlich unveränderte Nachtflugregelung stelle zudem keine Belastung für die Flughafennachbarschaft dar. Eine Verlängerung der Befristung bedürfe keiner luftrechtlichen Änderungsgenehmigung mit vorausgehendem Anhörungsverfahren.
Der Landtag fasste zwar in seiner Sitzung am 24.08.2007 im Zusammenhang mit dem Antrag des Flughafens den einstimmigen Beschluss, der von der Landesregierung ein Nachtflugverbot für Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn während einer Kernruhezeit von 00.00 Uhr bis 05.00 fordert. Das Ministerium ist aber der Auffassung, dass zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen in Gestalt einer Einschränkung von Passagierflügen während der Nacht derzeit aus Rechtsgründen ausgeschlossen seien. Nur im Rahmen der in fünfjährigem Turnus vorzunehmenden Überprüfung der Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen könne ggf. eine zeitliche Beschränkung für Passagierflüge angeordnet werden. Die nächste Überprüfung finde im Jahre 2010 statt.
Das Schreiben des Ministeriums vom 21.09.2007 an den Vorsitzenden der Fluglärmkommission ist beigefügt.
Mitte September lehnte der Landtag mit der Stimmenmehrheit von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, vor einer Entscheidung des Ministeriums über die Verlängerung der Nachtflugregelung eine Anhörung von Experten und Anliegerkommunen durchzuführen.
II.
Die kommunalen Vertreter in der Fluglärmkommission waren sich in ihrer Sitzung am 08.10.07 überwiegend einig, dass sich die Anliegerkommunen gegen die beabsichtigte Vorgehensweise des Ministeriums im Interesse der lärmgeplagten Bevölkerung wehren müssen.
Zum einen soll die Auffassung, dass die Verlängerung der Betriebsgenehmigung als rein ministerieller Verwaltungsakt ohne Beteiligung weiterer Stellen wie Fluglärmkommission und Anliegerkommunen zu werten ist, durch Fachanwälte rechtlich überprüft werden.
Zum anderen sollen die Anliegerkommunen eine Resolution an den Verkehrsminister richten mit folgenden Forderungen
Diese Forderungen werden wie folgt begründet:
Durch verschiedene Untersuchungen wurden Anhaltspunkte für Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Schädigungen durch nächtlichen Fluglärm geliefert. Zuletzt bestätigte dies die epidemiologische Studie mit dem Titel "Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung" von Prof. Dr. Eberhard Greiser, die mit finanzieller Unterstützung des Umweltbundesamtes, des Rhein-Sieg-Kreises, einzelner Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Ärzte-Initiative für ungestörten Schlaf e.V. durchgeführt wurde. Bei dieser Studie wurden die Daten von mehr als 809.000 Versicherten von sieben gesetzlichen Krankenkassen mit Lärmdaten aus verschiedenen Lärmquellen zusammen gebracht. Die Auswertungen ergaben generell, dass insbesondere nächtlicher Fluglärm zwischen 3.00 und 5.00 Uhr einen Einfluss auf die Häufigkeit und die Menge verordneter Arzneimittel hatte. Hierzu gehörten Verordnungen von blutdrucksenkenden Medikamenten, Herz-Kreislaufpräparaten, Beruhigungsmitteln und Mitteln zur Behandlung von Depressionen.
Wenn auf Seiten der Genehmigungsbehörden ernsthafte Zweifel an den Ergebnissen einer solchen Studie bestehen, wie sie verschiedentlich von Vertretern des Ministeriums vorgetragen wurden, so sind Land und Bund in der Pflicht, für eine umfangreiche weiterführende epidemiologische Studie, also eine Fall-Kontroll-Studie, zu sorgen. Eine Verlängerung der jetzt noch bis zum 31.10.2015 laufenden Nachtflugregelung bis 2030 ohne klare und wissenschaftlich sauber belegbare Folgenabschätzung ist nicht zu verantworten.
Zudem ist wegen der vom Nachtflug ausgehenden Belastung eine umfangreiche und überprüfbare Lärmminderungsplanung notwendig, die beispielsweise mit Lärmobergrenzen für das Einzelschallereignis und den Lärmäquivalentwert einer Nacht arbeitet und diese perspektivisch und sukzessive absenkt. Die Bevölkerung rund um den Flughafen Köln/Bonn hat einen Anspruch darauf, dass die nächtlichen Lärmbelastungen wirklich sinken und dazu eine verlässliche Perspektive entwickelt wird. Die heutige Nachtflugregelung erfüllt diesen Anspruch keineswegs.