http://www.fluglaerm.de/koeln/ekg42004.htm

Die nachstehende, von 5 Mitgliedern des

EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

unterzeichnete Erklärung soll die Europäische Kommission dazu veranlassen, eine Rechtsverordnung zu schaffen, die ein Nachtflugverbot für alle Europäischen Flughäfen verbindlich vorschreibt. Dieser Forderung muss die Kommission allerdings mur nachkommen, wenn bis zum 26. April 2004 mindestens die Hälfte aller Europa-Abgeordneten dieser Erklärung beigetreten sind.

Um Ihrer Erklärung entsprechenden Nachdruck verleihen zu können, haben die Unterzeichner der Erklärung eine Internet-Adresse (Text in englischer Sprache)

www.geennachtvluchten.be/eng

eingerichtet, unter der alle vom Nachtfluglärm Betroffenen durch Eintragung ihres Namens und der Adresse ihre Unterstützung für dieses Vorhaben zum Ausdruck bringen können. Das ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, auf diesem Wege seinen Unwillen über die ausschließlich ökonomisch ausgerichtete Luftverkehrspolitik in der Europäischen Union zu artikulieren. Jeder Betroffene, der die Möglichkeit dazu hat, sollte sich deshalb an dieser Aktion beteiligen!!!

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Schrifliche Erklärung 4/2004 zur Lärmbelastung durch Flughäfen vom 26.01.2004

Das Europäische Parlament,

-     gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Lärm eine der ernstesten Gefahren für die Gesundheit - besonders der Kinder - ist,

B.  in der Erwägung, dass fast ein Drittel der Bevölkerung in der Europäischen Union bereits unter Lärmbelästigung zu leiden hat,

C.  in der Erwägung, dass über 10 Millionen Menschen in Europa unter Fluglärm zu leiden haben und dass, auch wenn durch    technische Verbesserung eine Lärmreduzierung möglich ist, die enorme Zunahme der Flüge diesen Effekt zunichte machen wird,

D.  in der Erwägung, dass die Lärmbelästigungdurch landende oder startende Flugzeuge besonders in der Nacht schädlich ist,

E.  in der Erwägung, dass guter Nachtschlaf ein Menschenrecht ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat,

F.  in der Erwägung, dass die Gefahr des Wettbewerbs zwischen den Flughäfen auf Kosten der Bewohner in den betroffenen  Gebieten besteht, wenn auf nationaler oder regionaler Ebene Beschlüsse über Nachtflugverbote gefasst werden,

1.   fordert, dass die Gesundheit der Bürger in Europa absoluten Vorrang haben muss;

2.   fordert die Kommission auf, Vorschläge für Rechtsvorschriften zu unterbreiten, die Starts und
     Landungen zwischen 23.00 und 7.00 Uhr auf allen Flughäfen in der Europäischen Union verbieten.


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