Dipl-Ing. E. Bock
Stadtplaner SRL
Mediator
Grünelinder Str.11-13
12589 Berlin-Köpenick
Novellierung des Fluglärmgesetzes
Hier: Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis
90 / Grüne
Köpenick, d. 26.10.03
Sehr geehrte Damen und Herren,
möglicherweise haben Sie von der Anhörung der Fraktion der Grünen am 30.10.03 in Berlin zum Thema Fluglärm gehört.
Ich möchte Sie auch in meiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der BundesVereinigung gegen Fluglärm bitten, diese Diskussion intensiv zu verfolgen. Es ist möglich, sich bis zum 28.10.03 (mit Angabe des Geburtsdatums - aus Sicherheitsgründen) für diese Veranstaltung anzumelden.
Es kann sein, dass Sie in Vorbereitung der Anhörung über den Stand der Novellierung informiert werden wollen, um sich vorzubereiten. Leider kann ich Ihnen weder persönlich noch in meiner o.a. Funktion konkrete Hinweise geben. Ein neuer Referentenentwurf des BMU liegt der BundesVereinigung gegen Fluglärm nicht vor.
Anlässlich der Tagung der BVF zum Thema Fluglärm und Kommunen sind seitens des Bundesministeriums für Umwelt - Herr Abteilungsleiter Ministerialdirektor Lahl - und auch vom Umweltbundesamt keine eindeutigen Antworten gegeben worden. Die Fragen, die sich den Teilnehmern dort aufdrängten, waren:
Die Auswahl der Referenten deutet eher daraufhin, dass die Fraktion Bündnis 90/ Grüne eine ebenfalls von der BVF seit langem geforderte Novellierung des Luftverkehrsgesetzes voranbringen will. Gut unterrichtete Kreise sagen allerdings, dass eine durchgreifende Änderung des Luftverkehrsrechtes nicht anstehe. Der Beitrag eines Mitarbeiters des BMU soll sich sogar mit einer Fluglärmschutzverordnung befassen.
Hierzu bedarf es einer Erläuterung:
Eine Fluglärmschutzverordnung ist von dem Bundesverkehrsministerium seit 1999 entworfen und mit den Verkehrsministern der Länder abgestimmt worden. Diese haben ihre Auffassung vor ca. einem Jahr nochmals bekräftigt. In dieser wird von Grenzwerten ausgegangen, die für Betroffene vollkommen unakzeptabel sind - orientiert an veralteten Jansen Werten. Schutz soll erst ab Leq(3) = 65 dB(A) gewährt werden.
Selbstverständlich lehnt das Verkehrsministerium die Werte des Referentenentwurfs des BMU ab.
Die wesentlichen Konfliktpunkte sind:
Da die SPD – nach neuesten Informationen – an den bereits kritisierten Aussagen ihres Eckpunktepapiers zur Novellierung des FLG festhalten will, bedarf es der gemeinsamen Initiative, damit der Schutz und die Rechte der Betroffenen überhaupt wahrgenommen werden.
Die BundesVereinigung gegen Fluglärm wird in der Anhörung die Möglichkeit eingeräumt, in einer abschließenden Diskussionsrunde ihre Auffassung zu artikulieren.
Beurteilen Sie bitte selbst, ob Form, Art und Umfang der Anhörung ausreichend sind. Möglicherweise beabsichtigt die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen aber nur den Beginn der Diskussion und plant umfassende Anhörungen der Initiativen vor Ort , maßgeblicher Lärmwirkungsforscher und überhaupt eine umfassendere Diskussion, als es bisher den Anschein hat.
Bitte werden Sie selbst aktiv, mischen Sie sich ein und äußern Sie Ihre Auffassung gegenüber vielen Bundestagsabgeordneten !!!
Vielleicht gelingt es dann, den 30-jährigen Stillstand in der Gesetzgebung und die damit verbundene fortlaufende Belastung Betroffener zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Bock