http://www.fluglaerm.de/koeln/CSEKEinl.htm
Wir veröffentlichen im Folgenden den Text der Einleitung zum 1. CSKK von Pfarrer Uwe Becker, weil wir der Meinung sind, dass damit die Situation zwischen Luftverkehr-Betreibern und -Betroffenen in aller Deutlichkeit beschrieben wird.
Lärmschutzgemeinschaft Flughafen
Köln/Bonn e.V.
Der Vorstand
Einleitung zum CSKK "Nachtruhe ist
Menschenrecht" am 14. September 2002
von
Pfarrer Uwe Becker,
Leiter des Sozialwerks des Evangelischen Stadtkirchenverbandes
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
auch ich darf Sie herzlich willkommen heißen zu unserem
1. Christlich-Sozialethischen Kongress Köln.
Ich möchte einige einleitende Bemerkungen zum Anlass dieser Veranstaltung machen. Sie betreffen den Grundkonflikt der Nachtfrachtflugproblematik am Köln/Bonner Flughafen:
Im Kern finden wir hier - nach meiner Wahrnehmung - eine Konfliktlinie vor. Diese Linie trennt zwei voneinander abgeschottete Argumentationssysteme, die überhaupt nicht in einen ernsthaften oder gar verbindlichen Diskurs treten.
Auf der einen Seite stehen in enger Koalition die Betreiber der Köln/Bonn Flughafen GmbH mit den politischen Kräften. Als deren zuständigen Protagonisten nenne ich hier exemplarisch den nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Schwanhold. Diese Koalition hat sich in der Frage des Nachtfrachtflugverkehrs ausdrücklich einem rein ökonomischen Imperativ verschrieben. Und der reklamiert für sich, der einzig realitätsgerechte, zukunftsweisende und fortschrittsorientierte zu sein. Die Grundthese dieses ökonomischen Imperativs lautet: "Nachtfrachtflugverkehr ist aus wirtschaftlichen Gründen und Gründen des internationalen Wettbewerbs zwingend notwendig. Folglich ist eine Umsetzung des 22-Punkte-Programms, das eine Kernruhezeit für Passagierflugzeuge und ein Nachtflugverbot für Maschinen über 340t Abfluggewicht vorsieht, völlig utopisch." Mit anderen Worten ist dasselbe im Luftverkehrskonzept 2010 umfassend gesagt: "Als Instrument der Struktur- und Standortpolitik sind ...... zusätzliche Frequenzen und neue Streckenangebote ...... sowohl für das gesamte Land als auch insbesondere für die Region an Rhein, Ruhr und Wupper notwendig." "Eine Nachtflugbeschränkung sei nur möglich, wenn sie "verkehrs- und wirtschaftspolitisch vertretbar" sei.
Ja, insgesamt gehe es mit diesem Luftverkehrskonzept tatsächlich um die "existentielle Bedeutung für Nordrhein-Westfalen", so heißt es da, und man erhebt zugleich den Anspruch mit diesem Konzept, einen Beitrag zu leisten für - ich zitiere wörtlich: eine "öffentliche Daseinsvorsorge".
Was wir auf dieser Seite der Konfliktlinie damit dezidiert bis in die argumentative Begrifflichkeit vorfinden, ist genau das, was der St. Gallener Wirtschaftsethiker Peter Ulrich als die Beschwörung einer Sachzwangslogik beschreibt. Nach dieser Logik muss alles so bleiben, wie es ist, wenn das, was ist, ökonomisch vernünftig ist. Was aber nun ökonomisch vernünftig ist, wird, mit Verlaub, auf sehr engem Reflexionsradius zugespitzt auf Aspekte des rein wirtschaftlichen Wachstums und der Rendite. Dabei stellt sich dieses Interesse in der öffentlichen Darstellung selbst als gemeinwohlorientiert dar, und zwar mit dem Argument der Schaffung von Arbeitsplätzen. Allein letzteres, dass Arbeitsplätze geschaffen würden - total unabhängig davon, um welchen Preis dies geschieht - scheint die handelnden Akteure unangreifbar ins Recht zu setzen. Und: das "Super-Argument" verordnet einen geradezu systematischen Reflexionsstopp über alle alternativen Gestaltungsmöglichkeiten eines im umfassenden Sinne ökonomischen, nämlich lebensdienlichen Wirtschaftens nachzudenken.
Auf der anderen Seite jener Konfliktlinie stehen Menschen, die mit ihrem permanent ungehörten Ruf nach einer - zumindest annähernden - Kernruhezeit in der Nacht Schutzrechte einfordern - Schutzrechte, die nur ihrem legitimen Grundbedürfnis nach ungestörtem Schlaf, nach der Wiederherstellung ihrer Leistungskraft für die Arbeit am nächsten Tag entsprechen - und damit ihrem Menschenrecht auf gesundheitliche Unversehrtheit.
Wie gehen nun diese beiden Seiten miteinander um? Mein inzwischen deutlich verfestigter Eindruck ist, dass die zuerst beschriebene "mächtige" Seite die zweite "ohnmächtige" mit genau jenem Verweis auf die Sachzwangslogik einfach aus der politischen Wahrnehmung ausblendet. Wenigstens wäre ja schon etwas an Diskursfähigkeit gewonnen, wenn von politischer Seite die erwiesene Tatsache eines eklatanten Ausnahmezustandes in der Region Köln / Bonn / Bergisch-Gladbach / Siegburg anerkannt würde, mit der Nachtverkehrsspitze des Flugbetriebs vor der eigenen Haustüre konfrontiert zu sein. Vor allem: wenn die Opfer, wenn die Geschädigten als solche gewürdigt und in die politische Gestaltung einbezogen würden. Beides ist nicht zu vermelden.
Die erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität von Menschen in diesem permanenten Ausnahmezustand, die Zerstörung ihrer Gesundheit und Arbeitskraft sowie die ökonomischen Einbußen - bspw. die Wertminderung der Grundstücke und Abwanderung aus dem "Flugerwartungsgebiet" der gesamten Region - alles das müsste längst in die volkswirtschaftliche Kosten/Nutzen-Analyse des Nachtflugs einfließen. Das aber ist nicht der Fall. Und genau das zementiert nicht nur den Status Quo. Der verschlossene Zugang zu einem legitimen und "salonfähigen" Diskurs verstärkt darüber hinaus das Gefühl von Bürgern, Steuerzahlerinnen und Wählern, von ihren demokratischen Vertretern mit beispielloser politischer Ignoranz behandelt zu werden.
Ja, dass nicht einmal das Machbare innerhalb des Bestehenden getan wird - wie etwa eine wirklich massive und effektive Sanktionierung der Fluggesellschaften, die mit, im wahrsten Sinne: bodenloser Arroganz die vorgeschriebenen Flugrouten nicht einhalten, zeigt, dass hier die Grundbedürfnisse der betroffenen Anwohner achtlos und zynisch mit Füßen getreten werden.
Der passive Lärmschutz durch Lärmschutzfenster und schallgedämpften Belüftungen, der sicher zu honorieren ist, wird dabei immer wieder gern als Argument genutzt, die berechtigten Klagen über dennoch unzumutbare Lärmbelastung als unbegründet hinzustellen - von "subjektiver Befindlichkeit" ist dann stereotyp die Rede. So wird ignoriert, dass wir es in dieser Region mit einem Pulverfass zu tun haben, dessen Explosionsgefahr doch nicht dadurch genommen wird, dass man nur die Lunte ein bisschen verlängert!
Die mangelnde Rechtssicherheit der Bürger und Bürgerinnen tritt hier deutlich zu Tage. Der von ihnen erhobene Rechtsanspruch auf Nachtruhe erweist sich faktisch unter dem Diktat des genannten ökonomischen Imperativs schon vorlaufend als illegitim. Mit ihrer Forderung, Nachtruhe als Menschenrecht anzuerkennen und damit zumindest eine gemeinsame Rechtsposition zu fixieren, machen die Anwohner - und an ihrer Seite die beiden großen Kirchen - nun gegen jenen ökonomischen Imperativ einen ethischen Imperativ geltend: Die "Flughafen-Politik" darf nicht länger nur ökonomische Überlegungen ins Kalkül ziehen!
Pervertiert wird allerdings solche Bemühung noch dazu: Das ökonomische Diktat, unter das die Politik sich selbst stellt, wird von dieser zugleich als ethisches Handeln ausgewiesen. Die Folge - unversehens geraten Andersdenkende samt und sonders in eine geradezu perfide Argumentationsfalle einer fatalen "Logik":
Wenn eine Expansion des Luftverkehrsaufkommens und eine Verweigerung der Einführung einer Kernruhezeit also notwendig ist, wer sollte da als Einzelner gegen den Fluglärm intervenieren wollen, wenn es doch darum geht, Not abzuwenden?
Wenn es hier angeblich doch um die "existentielle Bedeutung für Nordrhein-Westfalen", also eines ganzen Landes geht, ja wer wollte denn so egoistisch und vermessen sein, seine individuelle Existenz, die vom Nachtflug gebeutelt ist, derartig in den Vordergrund zu rücken?
Wenn es mit dem expandierenden Luftraumkonzept der Anspruch einer "öffent-lichen Daseinsvorsorge" eingelöst wird, wer will noch dagegen die krämerische Sorge um sein eigenes kleines Dasein und das Wohl seiner Kinder und Familien zur Geltung bringen?
Mit einer konsequenten Systematik wird hier also der Anspruch von Seiten der Politik erhoben, Anwalt des Kollektiven, des Allgemeinen zu sein. Die Folge ist, dass die Menschen, die sich einsetzen für die Durchsetzung der Nachtruhe, sich zu allem Überfluss konfrontiert sehen mit dem Vorwurf, gegen das höhere Gut des Allgemeinwohls vorzugehen und letztlich unseriös ihre Partialinteressen zu vertreten.
Angesichts dieser systematischen Verhärtung der Konfliktlinie ist es immerhin ein erster Schritt, den Austausch der Argumente einmal sachgerecht und auch auf dem Boden wissenschaftlicher und empirischer Daten zu führen. Dazu dient dieser Christlich-Sozialethische Kongress. Christliche Sozialethik will faktenreich argumentieren, aber unverzichtbar und originär ist es für die Kirchen dabei, ganz bewusst auch ihre normativen Ansprüche anzuführen, die sich nur auf dem Boden biblisch-theologischer Überlegungen bieten. Daher wird uns diese Frage gleich zu Beginn beschäftigen.
Es mag unmittelbar einleuchten, dass die Zumutbarkeit von Lärmbelästigung sich nicht nur an der individuellen Einschätzung orientieren kann. Zugleich räumt dieses Zugeständnis nun aber der wissenschaftlichen Auseinandersetzung darüber eine ungeheure Schlüsselposition ein. Ihr wird heute auf diesem Kongress Raum gegeben. Aber wir werden auch sehen, dass der Anspruch wissenschaftlicher Objektivität sich zugleich relativiert bei der Frage der Methode und ihres Bezugssystems. Um so wichtiger ist es, diese Auseinandersetzung zu ergänzen durch die Ergebnisse einer Befragung, die Ärzte und Ärztinnen in der Region über die lärm-bedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen erhoben haben.
Wir fragen weiterhin: Welche Rechtsansprüche sind eigentlich gesichert und sozu-sagen als justiziable Basis dieses Konflikts gegeben bzw. welche Regelungen sind als Desiderat einzufordern? Diese Fragen werden uns unmittelbar nach dem Mit-tagsimbiss ebenso beschäftigen wie die kardinale Frage nach der Präzision, mit der überhaupt Angaben über die Beschäftigungseffekte des Nachtflugverkehrs gemacht werden können. Die abschließende Podiumsdiskussion wird eine Reihe von aufgeworfenen Fragen aus den Vorträgen aufgreifen, aber sie wird im Kern sich provozieren lassen von einer Grundthese, die Motto und Forderung unseres Tages ist: "Nachtruhe ist Menschenrecht!"
Ich würde mir wünschen, dass wir heute Verhärtungen aufbrechen und uns über die Konfliktlinie wagen. Damit in Zukunft wenigstens das Machbare getan wird - und das vermeintlich Utopische nochmals ernsthaft ins politische Kalkül gezogen wird. Nachtruhe ist Menschenrecht - damit sei auch die denkbare Basis für ein überarbeitetes Luftverkehrskonzept überschrieben - eines mit wirtschaftlicher Zu-kunft, die es aber auch für den Flughafen Köln/Bonn nicht gegen Menschenrecht und Menschenwürde geben wird.
Ich danke Ihnen allen, dass Sie gekommen sind. Es wird Raum zur Diskussion sein. Nutzen Sie ihn. Ich danke allen Referenten, und besonders auch Herrn Klapdor und Herrn Hennerkes, dass Sie hier Rede und Antwort stehen. Ich danke Ihnen, lieber Herr Henze, dass Sie die nicht ganz leichte Aufgabe übernommen haben, heute zu moderieren.