IG
Flugschneise Nord
Interessengemeinschaft
Flugschneise Nord - Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Quickborn
und Hasloh e.V. (Stand: 24.6.2007)
Elsenseestraße
21, 25451 Quickborn, Telefon und Fax: (04106) 34 85; e-mail: igflugnord@aol.com
;
Mitglied in der Bundesvereinigung
gegen Fluglärm e.V.
Die „Interessengemeinschaft
Flugschneise Nord - Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Quickborn
und Hasloh e.V.“ (kurz: IG Flugschneise Nord) wurde im Jahre 1970
gegründet. Sie hat zur Zeit etwa 340 Mitglieder.
Unsere IG wehrt sich in erster Linie
gegen den Fluglärm, der - durch den Betrieb des Flughafens
Hamburg-Fuhlsbüttel verursacht - im Bereich der Stadt Quickborn
sowie der Gemeinde Hasloh die Gesundheit der Einwohner gefährdet,
die Nachtruhe stört und ganz allgemein die Wohn- und Lebensqualität
der hier lebenden Menschen erheblich beeinträchtigt. Daneben wendet
sich die IG auch gegen die durch den Flugverkehr hier verursachte
Luftverschmutzung.
Im einzelnen: Der 1. Vorsitzende der
IG, Eberhard von Lany, ist stellvertretendes Mitglied in der für
den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel eingerichteten Fluglärmschutz-Kommission
(FLSK). Reimer Lange, seit vielen Jahren Mitglied der FLSK, früher
als Vertreter Quickborns, jetzt als Vertreter des Kreises Pinneberg,
gehört dem erweiterten Vorstand der IG an.
Etwa seit dem Sommer 1999 bekämpft
die IG vor allem die für den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel seit
den 60er Jahren unverändert geltenden so genannten Bahnbenutzungsregeln,
weil diese Regeln zu einer sehr ungerechten, nämlich höchst
ungleichmäßigen, die Orte Quickborn und Hasloh übermäßig
belastenden Verteilung des Fluglärms führen. Diese Regeln hat das
Land Hamburg durch seine Wirtschaftsbehörde seinerzeit einseitig
erlassen und zu Bestandteilen der Betriebsgenehmigung des Flughafens
Hamburg-Fuhlsbüttel gemacht. Sie sind sodann von der Bundesanstalt
für Flugsicherung als bindende Anweisungen für die Piloten in das
Luftfahrthandbuch eingetragen worden, und die Rechtsnachfolgerin der
Bundesanstalt, die Deutsche Flugsicherung GmbH, hat daran bis heute
nichts geändert.
Dazu ist folgendes zu erläutern: Der
Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel besitzt zwei gekreuzte Runways
(Startbahnen, zugleich Landebahnen), so dass die Flugzeuge
theoretisch nach vier verschiedenen Richtungen (Nordost/Langenhorn,
Südost/Alsterdorf, Südwest/Niendorf, Nordwest/“Ohmoor“)
starten und aus denselben vier Richtungen auch landen können. Es
gibt also vier verschiedene Flugschneisen. Starten die Flugzeuge nun
in Richtung Nordwest oder landen sie aus Richtung Nordwest, wird also die nordwestliche Flugschneise (die
„Flugschneise Nord“) benutzt, so trifft der Fluglärm ganz
besonders Hasloh und Quickborn.
Die oben erwähnten, von der IG bekämpften
Bahnbenutzungsregeln, oft auch vereinfacht „Bahnverteilung“
genannt, haben nun die unerfreuliche und unerträgliche Folge, dass
die vier zur Verfügung stehenden Flugschneisen sehr unterschiedlich
genutzt werden, und zwar mit dem Ergebnis, dass große Teile des
hamburgischen Stadtgebiets (u.a. Alsterdorf) einseitig begünstigt,
das heißt vom Fluglärm weitgehend verschont werden, während
schleswig-holsteinische Gebiete, u.a. eben Quickborn und Hasloh, die
Hauptlast tragen. Dies belegen die nachstehenden Zahlen aus dem
Jahre 2006; in den vorangegangenen Jahren war es ähnlich. Von den
auf dem Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel verzeichneten Flugbewegungen
(Starts und Landungen) des Jahres 2006 wurden zufolge dieser
Bahnbenutzungsregeln abgewickelt:
 |
über
die nordöstliche Flugschneise (Langenhorn):
|
27,5
% |
 |
über
die südöstliche Flugschneise (Alsterdorf): |
1,1
% (!) |
 |
über
die südwestliche Flugschneise (Niendorf): |
25,2
% |
 |
über
die nordwestliche Flugschneise (u.a. Quickborn, Hasloh): |
46,1
%. |
Bereits diese höchst ungerechte
Verteilung der Flugbewegungen, das heißt die übermäßige
Belastung der nordwestlichen Flugschneise (durchschnittlich 208
Flugbewegungen täglich) und die außerordentlich geringe Benutzung
der südöstlichen Flugschneise (durchschnittlich nur 5
Flugbewegungen täglich), hält die IG für einen unerträglichen
Skandal.
Noch
unerträglicher aber ist die Verteilung der Flugbewegungen in den
Tagesrand- und Nachtzeiten, also in der Zeit von 22.00 Uhr (MEZ)
abends bis 7.00 Uhr (MEZ) morgens: In dieser lärmsensiblen Zeit
wickelt der Flughafen Fuhlsbüttel, gestützt auf die
Bahnbenutzungsregeln, die Flugbewegungen zu rund 60 % über die
nordwestliche Flugschneise ab, während die südöstliche
Flugschneise (Alsterdorf) dann einen "Anteil" von 0 % hat.
Der Schlüssel zu einer Änderung der
Bahnbenutzungsregeln und damit zu einer gerechteren Verteilung von
Flugbewegungen und Fluglärm liegt bei der Regierung des Landes
Hamburg, also dem Hamburger Senat. Die IG hat - zusammen mit anderen
Gruppen - seit Dezember 1999 nacheinander mehrere hohe Vertreter der
schleswig-holsteinischen Landesregierung bewegen können, sich mit
dem Hamburger Senat wegen einer Änderung der Bahnbenutzungsregeln
in Verbindung zu setzen. Erfolge sind leider bisher ausgeblieben, da
- nach Auffassung der IG - den schleswig-holsteinischen Vorstößen
der erforderliche Nachdruck fehlte. Die IG wird ihre Bemühungen,
die schleswig-holsteinischen Politiker, insbesondere
Regierungsmitglieder, diesbezüglich zu motivieren, jedoch
fortsetzen.
Hierbei fällt ganz besonders die Überlegung
ins Gewicht, dass infolge der durchgeführten umfangreichen Ausbaumaßnahmen
und des Booms der „Billigflieger“ die Zahl der Flugbewegungen am
Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel in Zukunft noch erheblich steigen wird, voraussichtlich allein bis 2010 um rund 36 % auf dann
rund 225.000 jährlich.
Werden deshalb auch Sie Mitglied unseres Vereins, der
„Interessengemeinschaft Flugschneise Nord - Bürgerinitiative
gegen Fluglärm in Quickborn und Hasloh e.V.“ ! Der
Jahres-(mindest-)beitrag beträgt 6,-- €.
Weitere Informationen zur Problematik des Flughafens Hamburg und
zu Fluglärmfragen:
Wenn Sie sich durch Fluglärm gestört fühlen - wenden Sie sich
an eine der folgenden Stellen:
- Fluglärmschutzbeauftragter:
040/5075-2348 oder -2347, Fax: 040-5075-2349, e-mail: fluglaerm@bsu.hamburg.de
- Wirtschaftsbehörde Hamburg
(Luftaufsicht): 040/5075-2599, -2600
- Flughafen Hamburg:
040/5075-0, e-mail:fhg@ham.airport.de
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