IG Flugschneise Nord
Interessengemeinschaft Flugschneise Nord - Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Quickborn und Hasloh e.V. (Stand: 24.6.2007)

Elsenseestraße 21, 25451 Quickborn, Telefon und Fax: (04106) 34 85; e-mail: igflugnord@aol.com ;
Mitglied in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.


Die „Interessengemeinschaft Flugschneise Nord - Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Quickborn und Hasloh e.V.“ (kurz: IG Flugschneise Nord) wurde im Jahre 1970 gegründet. Sie hat zur Zeit etwa 340 Mitglieder.

Unsere IG wehrt sich in erster Linie gegen den Fluglärm, der - durch den Betrieb des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel verursacht - im Bereich der Stadt Quickborn sowie der Gemeinde Hasloh die Gesundheit der Einwohner gefährdet, die Nachtruhe stört und ganz allgemein die Wohn- und Lebensqualität der hier lebenden Menschen erheblich beeinträchtigt. Daneben wendet sich die IG auch gegen die durch den Flugverkehr hier verursachte Luftverschmutzung.

Im einzelnen: Der 1. Vorsitzende der IG, Eberhard von Lany, ist stellvertretendes Mitglied in der für den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel eingerichteten Fluglärmschutz-Kommission (FLSK). Reimer Lange, seit vielen Jahren Mitglied der FLSK, früher als Vertreter Quickborns, jetzt als Vertreter des Kreises Pinneberg, gehört dem erweiterten Vorstand der IG an.

Etwa seit dem Sommer 1999 bekämpft die IG vor allem die für den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel seit den 60er Jahren unverändert geltenden so genannten Bahnbenutzungsregeln, weil diese Regeln zu einer sehr ungerechten, nämlich höchst ungleichmäßigen, die Orte Quickborn und Hasloh übermäßig belastenden Verteilung des Fluglärms führen. Diese Regeln hat das Land Hamburg durch seine Wirtschaftsbehörde seinerzeit einseitig erlassen und zu Bestandteilen der Betriebsgenehmigung des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel gemacht. Sie sind sodann von der Bundesanstalt für Flugsicherung als bindende Anweisungen für die Piloten in das Luftfahrthandbuch eingetragen worden, und die Rechtsnachfolgerin der Bundesanstalt, die Deutsche Flugsicherung GmbH, hat daran bis heute nichts geändert.

Dazu ist folgendes zu erläutern: Der Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel besitzt zwei gekreuzte Runways (Startbahnen, zugleich Landebahnen), so dass die Flugzeuge theoretisch nach vier verschiedenen Richtungen (Nordost/Langenhorn, Südost/Alsterdorf, Südwest/Niendorf, Nordwest/“Ohmoor“) starten und aus denselben vier Richtungen auch landen können. Es gibt also vier verschiedene Flugschneisen. Starten die Flugzeuge nun in Richtung Nordwest oder landen sie aus Richtung Nordwest, wird also die nordwestliche Flugschneise (die „Flugschneise Nord“) benutzt, so trifft der Fluglärm ganz besonders Hasloh und Quickborn.

Die oben erwähnten, von der IG bekämpften Bahnbenutzungsregeln, oft auch vereinfacht „Bahnverteilung“ genannt, haben nun die unerfreuliche und unerträgliche Folge, dass die vier zur Verfügung stehenden Flugschneisen sehr unterschiedlich genutzt werden, und zwar mit dem Ergebnis, dass große Teile des hamburgischen Stadtgebiets (u.a. Alsterdorf) einseitig begünstigt, das heißt vom Fluglärm weitgehend verschont werden, während schleswig-holsteinische Gebiete, u.a. eben Quickborn und Hasloh, die Hauptlast tragen. Dies belegen die nachstehenden Zahlen aus dem Jahre 2006; in den vorangegangenen Jahren war es ähnlich. Von den auf dem Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel verzeichneten Flugbewegungen (Starts und Landungen) des Jahres 2006 wurden zufolge dieser Bahnbenutzungsregeln abgewickelt:

über die nordöstliche Flugschneise (Langenhorn): 27,5 %
über die südöstliche Flugschneise (Alsterdorf):  1,1 %  (!)
über die südwestliche Flugschneise (Niendorf): 25,2 %
über die nordwestliche Flugschneise (u.a. Quickborn, Hasloh): 46,1 %.

Bereits diese höchst ungerechte Verteilung der Flugbewegungen, das heißt die übermäßige Belastung der nordwestlichen Flugschneise (durchschnittlich 208 Flugbewegungen täglich) und die außerordentlich geringe Benutzung der südöstlichen Flugschneise (durchschnittlich nur 5 Flugbewegungen täglich), hält die IG für einen unerträglichen Skandal.

Noch unerträglicher aber ist die Verteilung der Flugbewegungen in den Tagesrand- und Nachtzeiten, also in der Zeit von 22.00 Uhr (MEZ) abends bis 7.00 Uhr (MEZ) morgens: In dieser lärmsensiblen Zeit wickelt der Flughafen Fuhlsbüttel, gestützt auf die Bahnbenutzungsregeln, die Flugbewegungen zu rund 60 % über die nordwestliche Flugschneise ab, während die südöstliche Flugschneise (Alsterdorf) dann einen "Anteil" von 0 % hat.

Der Schlüssel zu einer Änderung der Bahnbenutzungsregeln und damit zu einer gerechteren Verteilung von Flugbewegungen und Fluglärm liegt bei der Regierung des Landes Hamburg, also dem Hamburger Senat. Die IG hat - zusammen mit anderen Gruppen - seit Dezember 1999 nacheinander mehrere hohe Vertreter der schleswig-holsteinischen Landesregierung bewegen können, sich mit dem Hamburger Senat wegen einer Änderung der Bahnbenutzungsregeln in Verbindung zu setzen. Erfolge sind leider bisher ausgeblieben, da - nach Auffassung der IG - den schleswig-holsteinischen Vorstößen der erforderliche Nachdruck fehlte. Die IG wird ihre Bemühungen, die schleswig-holsteinischen Politiker, insbesondere Regierungsmitglieder, diesbezüglich zu motivieren, jedoch fortsetzen.

Hierbei fällt ganz besonders die Überlegung ins Gewicht, dass infolge der durchgeführten umfangreichen Ausbaumaßnahmen und des Booms der „Billigflieger“ die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel in Zukunft noch erheblich steigen  wird, voraussichtlich allein bis 2010 um rund 36 % auf dann rund 225.000 jährlich. 

Werden deshalb auch Sie Mitglied unseres Vereins, der „Interessengemeinschaft Flugschneise Nord - Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Quickborn und Hasloh e.V.“ !  Der Jahres-(mindest-)beitrag beträgt 6,-- €.

Weitere Informationen zur Problematik des Flughafens Hamburg und zu Fluglärmfragen:

Wenn Sie sich durch Fluglärm gestört fühlen - wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen:

  • Fluglärmschutzbeauftragter: 040/5075-2348 oder -2347, Fax: 040-5075-2349, e-mail: fluglaerm@bsu.hamburg.de
  • Wirtschaftsbehörde Hamburg (Luftaufsicht): 040/5075-2599, -2600
  • Flughafen Hamburg: 040/5075-0, e-mail:fhg@ham.airport.de