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Hahn
Flughafen GmbH verteidigt Truppenflüge

Die Geschäftsführung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH hat die Charterflüge mit US-Soldaten über den Hunsrück-Airport verteidigt. "Das ist kein Geschäft, für das wir uns verstecken oder ein schlechtes Gewissen haben müssen", sagte Geschäftsführer Stefano Wulf.

In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa sagte Wulf, es handele sich nicht um militärische, sondern um zivile Flüge amerikanischer Fluggesellschaften, die US-Soldaten im Auftrag des US-Verteidigungsministeriums in die Einsatzgebiete oder zurück in die Heimat brächten. Auch gegenüber dem Südwestrundfunk hatte die Flughafen-Gesellschaft ihre Geschäftspolitik verteidigt. Es handle sich bei den Soldaten um "ganz normale zivile Flugkunden", so ein Sprecher gestern gegenüber dem SWR. Sie würden auch gebraucht, um die Wirtschaftlichkeit des Flughafens zu sichern.


Widerstand von Bürgerinitiativen


In der Region regt sich jedoch Widerstand gegen die Truppenflüge. Auch die Grünen-Fraktion im Landtag fordert Aufklärung. 70.000 US-Soldaten - das hat die Flughafengesellschaft gestern nach SWR-Informationen erstmals bestätigt - sind im vergangenen Jahr auf dem Hahn zwischengelandet. Seit 2005 werden Truppen aus den USA über Hahn nach Kuweit geflogen und zurück, in zivilen Maschinen. Es gebe auch Versorgungungsflüge, etwa für die ISAF-Truppen in Afghanistan, hieß es. Die Bürgerbewegungen rund um den Hahn halten das für nicht hinnehmbar. Sie sehen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Anwohner des Flughafens und die Passagiere, wenn die Truppentransporte parallel zum Zivilflugverkehr abgefertigt werden.

Ein Ausweichen nach Ramstein oder Spangdahlem käme - so die US-Armee - nicht in Frage. Die US-Luftwaffe habe in Krisenzeiten gar nicht genug Flugzeuge. Auch mit dem Ausbau von Ramstein und Spangdahlem könne nicht alles aufgefangen werden.


OVG sieht keine Militärluftfahrt


Die Truppentransporte sind offenbar rechtlich nicht zu beanstanden. In einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) vom Januar heißt es, "dass kommerziell durchgeführter Personen- oder Frachtflugverkehr nicht deshalb als Militärluftfahrt anzusehen ist, weil Soldaten oder militärische Güter befördert werden." Mit seinem Eilbeschluss hatte das OVG einem so genannten Abänderungsantrag der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH auf eine Teilnutzung der verlängerten Start- und Landebahn stattgegeben. Das Interesse des Unternehmens, der Nachfrage amerikanischer Fluggesellschaften an interkontinentalem Frachtverkehr besser nachzukommen, überwiege die Belange des Naturschutzes, so die Richter. Wegen Rodungen in einem Waldstück für die Verlängerung der Landebahn ist noch ein Rechtsstreit mit Naturschützern anhängig.

Vor 15 Jahren hatte die US-Armee den Hahn als Militärflughafen aufgegeben. Die Umgestaltung in einen zivilen Flughafen gilt als erfolgreichstes Konversionsprojekt in Rheinland-Pfalz.

Originalbericht

(SWR vom 14.02.2006)