Bundesministerium der Verteidigung antwortet auf Anfrage
Anfang März 1999 haben wir an den Bundesminister der Veiteidigung, Rudolf Scharping, folgendes Schreiben geschickt:
Ablehnung der zivilen Mitbenutzung auf dem Fliegerhorst Fürstenfeldbruck!
Sehr geehrter Herr Scharping,
wie wir aus der Presse entnehmen konnten wurden am Mittwoch, den 03.02.99, in einem Gespräch zwischen den Staatssektretären Peter Wiechert und Walter Kolbow und der Bundestagsabgeordneten Uta Tietze-Stecher, der Landtagsabgeordneten Irmlind Berg, der 3. Landrätin Gisela Schneid, dem 2. Bürgermeister von Fürstenfeldbruck Adi Wirth, dem Bürgermeister von Olching Siegfried Waibel, dem Bürgermeister Gerhard Landgraf und Herrn Peter Eberlein, zugesagt, daß die Flughafen Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH die Zuwegung nur über Tor 6 erhalten wird.
Wir fordern Sie noch einmal auf, den Vertrag nicht zu Ungunsten der Bevölkerung des Landkreises Fürstenfeldbruck zu verändern und bitten Sie, uns die Zusage über die Zuwegung schriftlich zu bestätigen.
Auszug der Antwort:
"Der am 27. Mai 1998 unterzeichnete Mitbenutzungsvertrag regelt die Zuwegung zu dem zivil genutzten Flugplatzgelände über das Tor 6. Mit dieser Lösung wird sichergestellt, daß der zivile und der militärische Flugplatzbereich klar getrennt sind, und die Belange der Bundeswehr durch die zivile Mitbenutzung möglichst wenig beeinträchtigt werden. Alternativlösungen, bei denen die militärischen Belange in gleicher Weise gewahrt werden, wie bei der Zufahrt über Tor 6, sind nicht erkennbar. Die Bundeswehr wird daher eine andere Zuwegung nicht zur Verfügung stellen."
© Karin Baumüller-Soldner u.
Norman Dombo
Mai 99