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... vom 09.07.99:

Verwaltungsgericht München weist Klage der Flugplatzbetreiber zurück

Brucker Weg bleibt für Privatflieger tabu

Bürgermeister Landgraf: Betriebserlaubnis ist wertlos / Betriebsgesellschaft stebt Berufung an

Von Robert Jaquet

Maisach/München - Die zivilen Mitbenutzer des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck müssen sich weiter in Geduld üben. Im Streit um die Erlaubnis, den Brucker Weg als Zubringer zu Tor 6 zu benutzen, erlitt die Flugplatz Betriebsgesellschaft am Donnerstag eine weitere Niederlage. Damit bestätigte das Verwaltungsgericht in München eine Eilentscheidung, mit der dieselbe Kammer und in zweiter Instanz auch der Verwaltungsgerichtshof den verhinderten Flugplatzbetreibern die Zufahrtberechtigung bereits 1998 abgesprochen hatten.

Die fünfte Prozeßniederlage der Betriebsgesellschaft vor Verwaltungsgerichten zeichnete sich bereits in der Verhandlung am Mittwoch ab. Richter Harald Geiger, Vorsitzender der 6. Kammer und Vizepräsident des Gerichts, hatte den Vertretern der Betriebsgesellschaft kaum Hoffnung auf Erfolg gelassen. Wie berichtet, galt Geiger als Prüfungsmaßstab vornehmlich die Frage, ob die Flugplatzbetreiber der Landwirtschaft gleichzustellen seien. Nur diese genoß bisher auf dem Brucker Weg die Nutzungserlaubnis für motorisierte Fahrzeuge.

Die Sperrung des Zubringers zu Tor 6 geht auf eine Anordnung der obersten Baubehörde aus dem Jahr 1972 zurück, die vom Maisacher Gemeinderat Anfang 1998 bekräftigt wurde. Im selben Zeitraum will die Betriebsgesellschaft die Gemeinde von der folgenreichen Änderung ihrer Betriebspläne unterrichtet haben: Das Verteidigungsministerium wollte damals aus Sicherheitsgründen nur Tor 6 zur Zufahrt freigeben. In der Sperrung sahen die Privatflieger eine gezielte Blockade des zivilen Flugbetriebs insgesamt.

Die Richter teilten hingegen die Einschätzung der Gemeinde, die Sperrung sei Teil eines Verkehrskonzepts, das bereits vor mehr als einem Jahrzehnt aufgenommen wurde. Damals sei von der privaten Teilnutzung des Militärflugplatzes nicht im Ansatz die Rede gewesen, sagte der Vorsitzende Geiger.

Gefaßt kommentierte Nicola Nöker, Prozeßbevollmächtigte der verhinderten Flugptatzbetreiber, die Entscheidung: ,,Das war zu erwarten." Geschlagen wolle man sich nicht geben: ,,Wir stellen Antrag auf Berufung." Im Maisacher Rathaus wurde das Ergebnis mit Genugtuung aufgenommen. ,,Es war eine Schlüsselentscheidung", sagte Bürgermeister Gerhard Landgraf. Vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen aus dem Verteidigungsministerium, das den Privatfliegern Erschließungsalternativen zu Tor 6 definitiv verwehre, sei die von der Bezirksregierung erteilte Betriebserlaubnis ,,das Papier nicht wert auf dem sie steht". Die Ausgangssituation für die kommenden Prozesse sei günstig, sagte Landgraf.

Von einer Vorentscheidung zugunsten der Flugplatzgegner wollte Joachim Krauß, Prozeßbevollmächtigter Maisachs, allerdings nicht sprechen: ,,Das Urteil ist nur ein Teil eines Mosaiks, in dem bisher wir die Steine setzen konnten." Das Blatt könnte sich laut Krauß bereits in einem der beiden nächsten Prozesse wieder wenden. Möglicherweise noch vor den Sommerferien muß dieselbe' Kammer die Frage klären, ob Maisach den Brucker Weg zumindest bis auf Höhe der Einfahrt zu Tor 8 freigeben muß. Einer entsprechenden Anordnung der Bezirksregierung hat die Gemeinde bereits widersprochen. Strittig sei aber schon die Frage, ob sie dazu überhaupt berechtigt war.