Riesenerfolg der BI
Ohrfeige für Minister Wiesheu

Ohne weiteren Kommentar!

Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat im wieder aufgenommenen Verfahren das Anliegen der Petenten voll untersützt:

Prot. Nr.14/13
Pet 1-13-14-272'
Lärmschutz
Beschlußempfehlung

Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Verteidigung - zur Erwägung zu überweisen.

Begründung

Die Petition richtet sich gegen die gewerbliche fliegerische Mitbenutzung des früher ausschließlich von der Bundesluftwaffe genutzten Militärflughafens Fürstenfeldbruck.

Die Petenten tragen im wesentlichen und zusammengefaßt vor, der Mitbenutzervertrag sei von der Betreibergeselischaft und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vorbereitet worden. Nach dem Vertrag sollten 20.000 (nicht: 6.000) Flugbewegungen pro Jahr durch bis zu 200 (nicht: 30) Flugzeuge zulässig sein. Als Flugzeit sei werktäglich die Zeit von 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang, samstags bis 14.00 Uhr vereinbart worden. Das Militär nutze den Flugplatz in der Woche von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr, außerdem im Jahr 1998 von Mai bis Oktober. Es sei - trotz massiver Drohungen seitens des Bayerischen Wirtschaftsministeriums - zu keinem Konsens im Landkreis Fürstenfeldbruck über die Zivilnutzung gekommen. Außerdem habe es über 20.000 Einsprüche gegen das Planfeststellungsverfahren sowie Demonstrationen mit mehreren Tausend Teilnehmern gegeben. Ein Kompromiß sei nicht zu erreichen.

Die parlamentarische Prüfung hat ergeben, daß die Eingabe, soweit die Zuständigkeit des BMVg gegeben ist, Anlaß zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.

Gegen die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes sprechen vor allem folgende Gesichtspunkte:

In der Regionalplanung der Regierung von Oberbayern wird die Forderung aufgestellt, jede Region müsse per Flugzeug zu erreichen sein, also über einen Flughafen für die zivile Luftfahrt verfügen. Die Region 14, zu der auch die Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau zählen, sind durch mehr als einen Flughafen erreichbar. Im Landkreis Fürstenfeldbruck besteht der Sonderlandeplatz Jesenwang, deshalb entspricht die zivile Mitbenutzung des Militärflughafens weder den regionalen Planungen noch einem eventuell vorhandenen Bedarf.

Der Landkreis Fürstenfeldbruck ist der am dichtesten bevölkerte Landkreis in ganz Bayern. Es ist für die Bevölkerung, die über Jahrzehnte hinaus Auswirkungen des Militärflugs hingenommen hat, nicht nachvollziehbar, daß die durch den reduzierten militärischen Flugbetrieb entstandene Entlastung nun durch Privatflieger - die Unterscheidung in Geschäfts- und Hobbyflieger wird seitens des Bayerischen wirtschaftsministeriums nicht gemacht, was wegen des Aufwands der dafür nötigen Kontrollen teilweise verständlich ist - kompensiert werden soll.

Die seinerzeit gegebene Zusage des damaligen Bundesverteidigungsministers, wonach eine ,,Zulassung von Zivilfliegern nur im Konsens mit der Bevölkerung" erfolgen solle, ist von seinem Nachfolger nicht geändert worden. Der Konsens mit der Bevölkerung ist bisher nicht hergestellt worden und ist auch nicht erreichbar. Denn sieben von neun Anliegergemeinden und der Kreistag des Landkreises Fürstenfeldbruck haben sich eindeutig gegen die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes durch entsprechende Gemeinde-, Stadtrats- und Kreistagsbeschlüsse ausgesprochen. Die beiden übrigen Gemeinden stimmten dem von der Bayerischen Staatsregierung vertretenen Kompromiß (Beschränkung der zivilen Flugbewegungen auf 20.000 pro Jahr - bei den ersten Gesprächen ging es noch um 6.000 Flugbewegungen pro Jahr - Betriebszeiten Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr, Samstag 8.00 bis 13.00 Uhr und 16.00bis 17.30 Uhr im Sommer und 15.00 bis 17.30 Uhr im Winter) nur unter der Voraussetzung zu, daß in der festgeschriebenen Zahl der Flugbewegungen alle Flugbewegungen des Flugplatzes eingerechnet sind, also auch die der Bundeswehr und der Flugsportgruppe der Bundeswehr. Da dies nicht Bestandteil des Vorschlags der Bayerischen Staatsregierung ist, existiert also nicht der vorausgesetzte politische Konsens in den betroffenen Kommunen mit dem Vorschlag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Betriebsgesellschaft Flugplatz Fürstenfeldbruck.

Neben der Ablehnung durch die politischen Gemeinden liegen 20.000 Einwendungen gegen das Genehmigungsverfahren vor. Auf einer Großdemonstration demonstrierten ca. 7.000 Menschen in Olching gegen die zivile Nutzung. Daraus folgt, daß sich Bevölkerung und Mandatsträger vor Ort eindeutig gegen die zivile Mitnutzung des Fliegerhorstes ausgesprochen haben. Der ,,größtmögliche Konsens" ist nicht erreichbar. Die gegenteilige Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an das BMVg hat deshalb nachteilige Folgen, weil sie die Grundlage für die förmliche Einleitung; der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung zur fliegerischen Mitbenutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck darstellen. Dabei ist heute bekannt, daß es vor Jahren einen Ministerratsbeschluß der Bayerischen Staatsregierung gegeben hat, die Flughafenbetriebsgesellschaft MUC II von der Betriebspflicht unter 2 t Abfluggewicht zu befreien. Eine Klage der davon betroffenen Kleinflieger endete mit einem Vergleich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Der Ausschuß hält es nicht für vertretbar, daß die Bevölkerung im dichtestbesiedelten Landkreis Bayerns die Folgen möglicher Fehlplanungen zu tragen hat.

Da das BMVg Betreiber des Militärflughafens ist, ist die zivile Mitbenutzung von der grundsätzlichen Zustimmung des BMVg abhängig. Die Zustimmung des BMVg ist jedoch aufgrund unzutreffender Informationen erfolgt. Zwar wurde am 01.07.1997 die Einstellung der fliegerischen Weiterbildung mit dem Waffensystem Alpha-Jet beschlossen; seither hat allerdings die Zahl der Flugbewegungen durch die Bundeswehr-Sportfliegergemeinschaft stark zugenommen; auch die Kompromißlösung von 1992 ist gegenstandslos, da sie noch von maximal 30 Geschäftsflugzeugen und höchstens 6.000 Flugbewegungen pro Jahr ausging. Wie bereits erwähnt, geht es jetzt bereits um 20.000 Flugbewegungen pro Jahr.

Eine ,,umfassende Information" der Bevölkerung ist seit Jahren nur oft grob und mit Hilfe von Abgeordneten, Presse und Bürgerinitiative zustandegekommen. In zahlreichen Anfragen und Schreiben von Bundestags-, Landtagsabgeordneten und anderen politischen Mandatsträgern an die Bayerische Staatsregierung ist eine ,,offene Informationspolitik" gefordert worden. Ohne das ständige Beharren der örtlichen Medien und der Bürgerinitiative gegen Fluglärm wären viele Fakten zum jeweiligen Sachstand überhaupt nicht der Öffentlichkeit bekannt geworden.

Das Argument, die Situation in Fürstenfeldbruck sei mit der in Leipheim und Kaufbeuren nicht vergleichbar, trifft nicht zu. In Leipheim wurde die Bearbeitung der Anträge auf eine gewerbliche fliegerische Mitbenutzung des dortigen Reserveplatzes der Luftwaffe durch das BMVg eingestellt, nachdem feststand, daß der erforderliche politische Konsens in der Region fehlt und auch nicht erreichbar ist. Dies trifft ebenfalls für Fürstenfeldbruck zu. Wie bereits erwähnt, lehnen die Gemeinden Maisach, Olching, Puchheim, Mammendorf, Eichenau, die Stadt Fürstenfeldbruck und der Landkreis Fürstenfeldbruck die Stationierung der Allgemeinen Luftfahrt auf dem Fliegerhorst Fürstenfeldbruck ab, die Gemeinden Emmering und Gröbenzell hätten unter bestimmten Bedingungen, die jedoch nicht erfüllt worden sind, ihre Zustimmung erteilt.

Das Anliegen der Petenten wird deshalb grundsätzlich befürwortet. Dieser Beschluß und die Petition werden der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Verteidigung - mit dem Ersuchen zugeleitet, nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.