Diesen Brief haben viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis FFB hier aus dem Internet geladen,
bei der BI angefordert, kopiert, unterschreiben und ans BMV geschickt.

Abs.:.........................................
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Datum:

Bundesministerium für Verteidigung
Herrn Minister Rudolf Scharping
Postfach 1328
53003 BONN

 

Ablehnung der zivilen Mitbenutzung auf dem Fliegerhorst Fürstenfeldbruck !

Sehr geehrter Herr Minister Scharping,

Ihr Vorgänger, Ex-Minister Volker Rühe, hat die zivile Mitbenutzung auf dem Fliegerhorst Fürstenfeldbruck zugelassen. Dies geschah gegen den anhaltenden Widerstand der Bevölkerung sowie aller politischer Gremien im Landkreis. Der bayerische Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu forderte in einem Konsens, daß 20.000 Flugbewegungen als Höchstzahl festgeschrieben werden. Bis heute gibt es weder einen politischen, noch einen "Konsens" mit der Bevölkerung! Dennoch behauptete er gegenüber Ihrem Amtsvorgänger, es sei ein "Konsens" erzielt worden.

Die daraus resultierenden negativen Auswirkungen, (zwischenzeitlich erfolgte die Genehmigung des Zivilflugs durch die Regierung von Oberbayern), bleiben bestehen. Die Genehmigung hätte es ohne die "ertrickste" Mitbenutzungsvereinbarung nicht gegeben. Inzwischen hat Herr Wiesheu eingestanden, nicht die Wahrheit gesagt zu haben.

Das bisherige Verhalten der Verantwortlichen des Verteidigungsministeriums hat mein Vertrauen in Recht, Ordnung und Auftrag der Bundeswehr schwer in Mitleidenschaft gezogen.

Eine Stationierung von zivilen Kleinflugzeugen unter 2 t Abfluggewicht in Fürstenfeldbruck macht keinen Sinn, da in der Region ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Selbst die von der Bayerischen Staatsregierung dringend geforderte Verlagerung des Fliegerclubs München (60% Teilhaber der Flugplatz Fürstenfeldbruck Betreibergesellschaft) ist obsolet: seit Ablauf der Genehmigung im Dezember ´97 darf in Neubiberg nicht mehr gelandet werden. Das Problem hat sich von alleine gelöst. Die Hobbyflieger sind zum Teil auf andere Plätze abgewandert. "Wirtschaftliche Notlagen" sind nicht einmal im Ansatz festgestellt!

Ich bitte Sie, sich gemäss Ihres Wahlprogramms für die Belange von uns BürgerInnen einzusetzen. Das im Mitbenutzungsvertrag festgelegte Gelände befindet sich nur etwa 300 m von der Wohnbebauung entfernt!

Ich fordere Sie auf, die Mitbenutzungsgenehmigung unter keinen Umständen zugunsten der Zivilflieger zu ändern und in Zukunft alles Erdenkliche zu unternehmen, daß die Bevölkerung von unnötigem Lärm und Abgasen verschont bleibt.

Es liegt nun an Ihnen, verehrter Herr Minister Scharping, der Wahrheit Gewicht zu verschaffen. Korrigieren Sie den Vertrag, der unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande kam.

In Erwartung einer für die gesamte Landkreisbevölkerung positiven Entscheidung verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen