Planfeststellungsverfahren
erwartungsgemäß
beschlossen
Nachdem es die Regierung von Oberbayern und die Betreibergesellschaft für das Genehmigungsverfahren vor einigen Jahren nicht für notwendig erachtet hat, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, geschah dies für einen kleinen "Teilbereich".
Der "Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Erschließung des Betriebsgeländes für die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck" lag Anfang 2001 in der Gemeinde Maisach aus. Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm e.V. hatte Mustereinwendungen vorbereitet und eine HOTLINE (0 81 41 / 95 66 025) eingerichtet. Viele Bürgerinnen und Bürger machten von unseren Mustereinwendungen Gebrauch.
Von 1.561 Einwendungen äußerte sich eine positiv.
Das heißt, dass 0,06 % der Bevölkerung die Stationierung befürworten, und
99,94 % ablehnen.
Auch die Anrainer-Gemeinden rund um den Fliegerhorst Fürstenfeldbruck lehnen seit Jahren die Stationierung der allg. Luftfahrt ab.Trotzdem hat die Regierung von Oberbayern, Luftamt Süd, durch Planfeststellungsbeschluß die Zufahrt erwartungsgemäß genehmigt.
Dagegen geht die BI gegen Fluglärm e.V. und die Gemeinde Maisach rechtlich vor.Die Frage: Wie geht's weiter? erfahren Sie am Hotline-Telefon unter 0 81 41 / 95 66 025