Januar 1997

Briefaktion von BürgerInnen an das Verteidigungsministerium um auf fehlenden Konsens hinzuweisen.

 

Ende Januar treffen sich Kreispolitiker bei Wiesheu. Hier ist erstmals die Rede von 250 Maschinen, bei 20.000 Flugbewegungen/pro Jahr.

 

Die BI stellt an den Ortseingängen Hinweisschilder auf. Die Schilder werden vielfach zerstört, demontiert oder übersprüht.

 

Die BI startet eine Flugblattaktion an alle Haushaltungen (Inhalt: offener Brief an den Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu/ Hintergrundinformationen zu den neuesten Vereinbarungen.)

 

Der Wirtschaftsminister reagiert auf das Flugblatt und weist Befangenheit von sich.

 

Februar 1997

Anfang Februar rückt das „Militär“ erstmals von seiner Zusage: 30 Maschinen, bei 6.000 Flugbewegungen/pro Jahr, ab.

Die BI bereitet eine Großdemonstration gegen die Pläne des bayerischen Wirtschaftsministers Dr. Otto Wiesheu und der bayerischen Staatsregierung im Landkreis vor.

Die BI verteilt 50.000 Flugblätter an alle Haushaltungen in den betroffenen Gemeinden, die zur Teilnahme an der Menschenkette auffordern.

 

März 1997

Am 02.03.97 findet die größte Demonstration im Landkreis statt. Über 7.000 Teilnehmer finden sich entlang der Hauptstraße in Olching ein, um gegen die Pläne der bayerischen Staatsregierung friedlich zu protestieren. Unter ihnen Landrat Thomas Karmasin, viele Bürgermeister der betroffenen Gemeinden.

 

Erneutes Treffen der Kommunalpolitiker mit Wiesheu. Ungeachtet das Protestes meldet Wiesheu : „...die Flieger kommen sowieso...“ Brucker Echo, 29.03.

 

April 1997

Die Flughafen Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH (Betreibergesellschaft) verhandeln mit dem Verteidigungsministerium

 

Das Fürstenfeldbrucker Tagblatt startet eine Umfrage unter den Lesern zur geplanten zivilen Nutzung des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck. Dabei sprechen sich 83% der Befragten gegen, nur 17% für eine zivile Nutzung aus.

 

Mai 1997

Mitte Mai treffen sich die Kommunalpolitiker erneut in Bonn. Dabei wird erstmals die Frage der Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Nutzungsbeschränkung) öffentlich gemacht.

 

Gegen den Willen von Dr. Otto Wiesheu wird der Vergleich zwischen Wiesheu  und den Fliegern vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin bekannt. Dabei erreichte Dr. Otto Wiesheu für seinem Wahlkreis Erding die Befreiung der Betriebspflicht für Maschinen unter 2 t Abfluggewicht auf dem Flughafen MUC II . Der Wirtschaftminister wurde angewiesen eine Ersatzlösung zu finden. Dabei handelte es sich nicht um ein Urteil, wie oft behauptet.

 

Viele BürgerInnen, die BI gegen Fluglärm und Vertreter der Gemeinden wenden sich an die Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestags und des bayerischen Landtags.

 

Die BI schreibt an Wirtschaftsminister Theo Waigel, an den Verteidigungsminister Volker Rühe und an den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. In den Schreiben wird unter anderem die Finanzierbarkeit des Projektes für die Flieger angesprochen. (Subventionierung durch den Steuerzahler)

 

Sowohl bei der BI wie auch in den betroffenen Gemeinden werden erste Kontakte mit den Anwälten aufgenommen, da immer mehr ersichtlich wird, dass eine politische Lösung nicht mehr in Sicht ist.

 

Der BI und der Gemeinde Maisach geht der Gesellschaftervertrag der Flughafen FFB Betriebsgesellschaft mbH zu. Gesellschafter sind: mit 50% der Fliegerclub München (FCM), die IHK und die AOPA.

 

Einen, von der BI beantragte Akteneinsicht in die Genehmigungsunterlagen des Luftamtes Süd, wird der BI erwehrt, dem Anwalt jedoch gestattet.

 

Juni 1997

Aktionswoche gegen Zivilflieger des Gemeinderates Maisach. Durch Stände und Aktionen (Luftballone vor Tor 6) soll die Bevölkerung informiert werden.

 

Ministerpräsident Edmund Stoiber spricht vor 3.000 Zuhörern im Brucker Festzelt und stellt sich auf die Seite der Flieger. „... Bayern braucht die Luftfahrt ...“ so seine Argumentation. Er will der betroffenen Bevölkerung jedoch durch eine dingliche Absicherung der Flugbewegungen entgegenkommen.

 

Flugtag in Jesenwang: Der bayerische Umweltminister Thomas Goppel tritt als Schirmherr der Veranstaltung auf.

 

Die Presse berichtet: Unter absolutem Stillschweigen gegenüber der Bevölkerung teilt Dr. Otto Wiesheu seinem Amtskollegen Umweltminister Thomas Goppel die geplante Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel auf den Fliegerhorst Fürstenfeldbruck mit. Zudem wird bekannt, dass die Deutsche Luft- und Raumfahrtgesellschaft (DLR) „ zusätzlich zu de Privatfliegern“ Mitbenutzungsrechte auf dem Fliegerhorst hat.

 

Nach Meinung der Regierung von Oberbayern ist ein Zivilflughafen in Fürstenfeldbruck mit der Landesplanung vereinbar. Grundthese der Landesplaner:

... die Siedlungs- und insgesamt „raumstrukturelle Entwicklung“ in der Umgebung von Fürstenfeldbruck sei ohnehin durch der Militärflugplatz beeinträchtigt. Nach der Entscheidung des Verteidigungsministeriums, den Luftwaffen-Stützpunkt nicht gänzlich aufzugeben, stehe eine zivile Mitbenutzung demnach den Zielen der Landesplanung nicht „verursachend“ entgegen (Fürstenfeldbrucker Nachrichten 18.07.97, Seite 1)

 

Podiumsdiskussion in Olching über die zivile Nutzung in Fürstenfeldbruck mit den Landkreispolitikern, einem Vertreter der Betreibergesellschaft (Herr Feh) und der Bevölkerung.

 

Ende der Alpha-Jet Ära in Fürstenfeldbruck. Fluglehrgruppe und Alpha-Jets der Bundeswehr werden außer Dienst gestellt. Bei der Abschlussveranstaltung äußern sich der bayerische Umweltminister Thomas Goppel (CSU) uns sein Kollege Reinhold Bocklet (CSU) zur zivilen Nutzung: Sie möchten den „zivilen Luftverkehr verträglich“ in die weitere militärische Nutzung einbinden. ( FNN,           )

 

 

Januar 1999

Gemeinde Unterhaching gewinnt die Räumungsklage gegen den Münchner Fliegerclub(FCM). Der Fliegerclub steht seiner Aussage nach „ vor dem Ruin“. Der Verein soll auf dem Flugplatz Neubiberg auf eigene Kosten alle Einrichtungen beseitigen. Der Fliegerclub beklagt „ die fehlende wirtschaftliche Fähigkeit“ des Clubs, da der Flugbetrieb, trotz erteilter luftrechtlicher Genehmigung auf dem Fliegerhorst Fürstenfeldbruck noch nicht aufgenommen werden konnte.

 

Die Flughafen Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH meldet, sie sei auf den Münchener Fliegerclub (FCM), immerhin einem Hauptgesellschafter, nicht angewiesen. ...“Sollte der Club die GmbH verlassen wollen, werde man sich nach einem anderen Mitgesellschafter umsehen „ .. so Stefan Tausend, Pressesprecher der GmbH.

 

Die Münchener Flughafen Gesellschaft (FMG) engagiert sich verstärkt am Ausbau kleinerer Flughäfen (z.B. Augsburg). Die FMG wird rund 5 Mio. DM in die „Augsburger Betriebsgesellschaft“ investieren. „... Für den FCM ein strategisches Engagement“..., so der Pressechef des FMG, Hans Joachim Bues. München sei als Internationale Drehkreuz auf den Zubringerverkehr angewiesen. Der Regionalverkehr sei ein Umsteigerverkehr, der mit Gepäck in Minimum Connecting Time“ von 35 Minuten abgewickelt werde. Von Augsburg aus sei das räumlich nicht möglich ... (SZ vom 14.01.1999, L1)

Ist der Einstieg der FMG in Fürstenfeldbruck zu erwarten?

 

Februar 1999

Knapp ein halbes Jahr nach dem Machtwechsel in Bonn bestätigt das Bundesverteidigungsministerium das der bestehende Mitbenutzervertrag nicht aufgehoben und nicht verändert werde. Es werde aber auch keine andere, als die derzeit von Maisach gesperrte Zufahrt zum Privatfliegergelände geben.

 

Der bayerische Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu meldet sich zu Wort  und erklärt  im Verfahren um die Genehmigung der zivilen Mitbenutzung des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck  ... stets umfassend und sachgerecht informiert zu haben ... Er hält an der Aussage, den „größtmöglichen Konsens“ erzielt zu haben fest. (Fürstenfeldbrucker Nachrichten vom 13./14. 02.1999, Seite 1)

 

Zeitlich wird die Gemeinde Maisach von der Regierung von Oberbayern im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung aufgefordert, die Sperrung des Brucker Weges aufzuheben, um den Zivilfliegern die Zufahrt über Tor 6 zu ihrem Gelände zu ermöglichen.

 

März 2000      

Scharping-Besuch

Demo vor Tor 1 des Fliegerhorstes

-    gereizte Stimmung
-    alle Bürgermeister vor Ort
-    keine Kompromissbereitschaft durch Scharping
     Scharping hält an Zivilfliegern fest

Küster spricht sich in seiner Funktion als Sparkassenchef
für die Zivilflieger aus

-   Abmahnung durch Kreistag; Sparkasse hat kein politisches
    Mandat ; Abstimmung im Kreistag, einiger CSU
    Kreistagsmitglieder entziehen sich der Abstimmung,
    dadurch Kreistag fast nicht beschlussfähig
-   ist Küster Prügelknabe für Kellerer und Karmasin ?
-   BI löst Vereinskonto bei der Sparkasse auf (s. Mitgliederbrief)

Verschwendung von Steuergeldern
                   -  Betreiber hat keine Bilanz offengelegt; von BI angemahnt

-  kein Flugbetrieb, keine Einnahmen, hohe Kosten
    Wo kommt das Geld her?

April 2000
Zivilflieger erwägen Probebetrieb ohne Zufahrt

- Betriebsgesellschaft verliert 8. Prozess gegen Gem. Maisach
  (11. Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes: Sperrung ist rechtens)
-  trotz gesperrter Zufahrt wollen Flieger noch im Jahr 2000 fliegen.

Neues Bilanzgesetz: BI fordert erstmals Bilanz der Betreiber ein

Wir hätten damit die Möglichkeit erstmals Zahlen über die Finanzierung zu erhalten. Mehrere Anfragen durch Irmlind Berg von Wiesheu abgeschmettert.

Mai 2000
Militär nimmt wieder öfter Flugbetrieb auf

-       Jagdbombergeschwader 71 aus Wittmund (Ostfriesland)  wird einige Zeit stationiert.

-       Kreistag bestätigt zum 17. Mal: Nein zu den Zivlifliegern

Juli 2000
Zivilflieger fliegen vier Tage zur Probe (im Handstreich)

                   - Nacht und Nebel Aktion in den Pfingstferien
                   - Oberstleutnant Minderlein: durch Bevölkerung nicht
                      bemerkt, da Zivilflieger Maschinen benutzten, die auch
                      Flugsportgruppe benutzt---- Gefahr!  Keine Kontrolle möglich!!

-       Flieger behaupten: da Flugbetrieb unbemerkt – keine Störung!

-       Bevölkerung wird wie schon im ganzen Verfahren getäuscht und ausgetrickst.

Abstimmung über Regionalplan  (Freising)

- zivile Nutzung für Regionalplaner kein Thema;
jedoch stimmte Handwerkskammer von München und Oberbayern dem Regionalplan nicht zu:  nach Ansicht der Handwerkskammer haben  die Belange der Regionalplanung Vorrang vor individuellen und kommunalen Bedürfnissen. Die zivile Nutzung des Flugplatzes dürfe keinesfalls eingeschränkt werden, da ihm (zitiert aus der Vorlage der Ausschussmitglieder) „als eine der letzten Möglichkeiten, den regionalen Flugverkehr in der westlichen Region München aufrecht zu erhalten, große Bedeutung zukomme“. ( FNN 26.07.00. S.1)

Scharping antwortet auf Brief der BI
- strebt Kompromisslösung an
 
Oktober 2000

II. Kammer des Münchner Verwaltungsgerichts besichtigt den gesperrten Brucker Weg und erklärt in der anschließenden Verhandlung im Maisacher Rathaus die Sperrung erneut für rechtmäßig.

Gemeinde muss keine Sondernutzungserlaubnis für Brucker Weg erteilen.

- Landratsamt findet Gerichtsentscheidung „politisch erfreulich“??!!!
- Landrat janusköpfig ?

November 2000
Betreibergesellschaft geht nicht in Revision,
Regierung hebt Anordnung über Fursty-Zufahrt auf.

Januar 2001

Die Betreibergesellschaft verliert den 13. Rechtsstreit gegen die Gemeinde Maisach. Deshalb sucht sie nach neuer Strategie.
Mit Unterstützung der Regierung von Oberbayern (Luftamt Süd) wird versucht,
über ein Planfeststellungsverfahren den Zugang zu erkämpfen.

(Umwidmung des Brucker Weges ab Einmüdung Herbststr. bis zum Tor 6 )

-         Die Unterlagen liegen 4 Wochen in mehreren Gemeinden aus

-         BI richtet Hotline ein

-         BI informiert die Öffentlichkeit und fordert auf einzuwenden

-     BI informiert Ihre Mitglieder, bietet Argumentationshilfen an

-     BI formuliert Musterbrief an Mitglieder

-         BI legt Musterbrief im Rathäusern aus

-         sammelt Einwendungen (auch auf den Wochenmärkten Olching, Gernlinden, Maisach und Gröbenzell) und organisiert Abgabe beim Luftamt

-         ca. 500 Einwendungen werden von uns übergeben – die Gemeinden haben separat gesammelt

-         BI bereitet Anhörung vor und stellt Begründung zur Ablehnung auf

-         Auch das Verwaltungsgericht  (24. Kammer) ist nicht sicher, ob das Problem der Zufahrt überhaupt „planfeststellbar“ ist.

      Planfeststellung für Straße durch Luftamt nur über einen Länge von ca. 500 m

            BI hält das Verfahren für unzulässig und unvollständig

 

Der BI liegen Informationen über die Stationierung neuer Militärtransporter auf dem Fliegerhorst vor. Dieser Transporter ist noch nicht gebaut, die Finanzierung derzeit ungewiss.

BI fordert wiederholt die Bilanz für den Jahresabschluss 1999 der Betreibergesellschaft an. BI vermutet dass Betreiber bereits in Geldnöten ist. Die Bilanz der GmbH liegt immer noch nicht vor.

Baukontrolleure des Landratsamtes erscheinen auf dem Fliegerhorstgelände – Frage ob zivil genutzte Gebäude genehmigungspflichtig

Nachtflugeinschränkung am Franz-Joseph-Strauß Flughafen sollen aufgeweicht werden. 38 Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr wurden bereits deutlich überschritten; jetzt sollen noch mehr Flüge zugelassen werden obwohl das Bundesverwaltungsgericht diese Überschreitungen bereits verboten hatte.

 

Februar 2001

Landrat Karmasin hält Planfeststellung für unzulässig und will mit Kreistagsbeschluss beim Luftamt Rechtsmittel dagegen einlegen.

Karmansin bezieht so deutlich, wie noch nie Stellung gegen die Zivilflieger.
Er distanziert sich von seiner früheren Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft.

Auch CSU-Bürgermeister fordern die Bevölkerung auf, Einspruch zu erheben.

Die Einspruchsfrist zur Planfeststellung endete am 19. Februar

Zahl der Einwendungen:         1560               von Privatpersonen
                                                1                      Gemeinde Maisach

1                 Landratsamt Fürstenfeldbruck


Regierung von Oberbayern plant den Erörterungstermin im April. Sie will noch im Sommer über die Planfeststellung entscheiden.

 

 

Mai 2001

Die Bilanz der Betreibergesellschaft für 1999 liegt endlich vor. Betreibergesellschaft wurde mit fast DM 1.000.000,- (eine Million) durch die FMG (Flughafen München II GmbH) gesponsert.

Daraus ergibt sich die Frage: Welches Ziel verfolgt die FMG?

Beschränken sich die Interessen der FMG wirklich nur auf Kleinflugzeuge der allgemeinen Luftfahrt bis 2 t Abfluggewicht? Oder geht es darum, in Fürstenfeldbruck einen Fracht- und Charterflug betreiben zu können?

BI erhebt den Vorwurf des unseriösen Geschäftsgebarens der Betreibergesellschaft: Keine Bank oder kein privater Geldgeber gewährt einer Firma Kredite, die keine Einnahmen hat! Sie verfügt lediglich über die Option, ihre Geschäftstätigkeit einmal aufzunehmen zu können. Die Flugplatz Fürstenfeldbruck Betreiber müssten bereits seit langem Pleite sein.

Juli 2001

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren findet im
Bürgerzentrum Gernlinden statt. Viele BI Mitglieder sein anwesend!

Uwe Büchner vom Luftamt Süd leitete den Erörterungstermin.

Auszug aus einem Leserbrief von Ewald Zachmann; Münchner Merkur vom 10.07.01: In einem solchen Verfahren besteht nur eine scheinbare Unabhängigkeit der Regierung, geschickt getarnt durch gesetzliche und sonstige Tricksereien:  Das Luftfahrtgesetz privilegiert die Mitbenutzung von Militärflughäfen nach dem Motto „Wer dem militärischen Lärm toleriert hat wird auch den Lärm durch Privatflieger untertänigst hinnehmen - einmal Lärm, immer Lärm.

Die eigentliche Nutzung, nämlich das Fliegen, bleibt genehmigungsfrei, die Zufahrt muss nun auf Biegen und brechen genehmigt werden.

Frei nach der Aussage von Oberlandesanwalt Samberger nach der Serie verlorener Prozesse: „Es wäre doch gelacht, wenn sich der Staat nicht durchsetzen kann“.
Ein privater Träger, dessen Liquidität mit staatliche Zuschüssen und Zuwendungen des großen Bruders (FMG) künstlich erhalten wird, trägt nicht das Kostenrisiko des Prozesses, weil ihm den Regierung die Arbeit abnimmt.

Die Regierung ist berichtspflichtig; Die Akte wird so lange in den untergeordneten Ministerien hin und her wandern, bis der Bescheid stimmt.

 

Juli 2001

Startbahn im Fliegerhorst ist ein Sicherheitsrisiko.

Den Starliftern der US-Armee wurde keine Landeerlaubnis erteilt; die Tragfähigkeit der Runway ist eingeschränkt.

Es besteht Gefahr, dass sich bei Lande- und Startmanövern kleine Betonteilchen aus dem Belag lösen und die Treibwerke und Oberflächen beschädigen.

Investitionen von 70 bis 80 Millionen DM wären notwendig, um die Startbahn komplett zu erneuern oder einige Millionen DM falls nur eine Ausbesserung vorgenommen wird.

Die Nato stellt keine Gelder für die Sanierung der Startbahn zur Verfügung. Die Bundeswehr hat kein Geld. Dem „Deutsche Michel“ greift Vaterstaat demnächst also wieder in die Tasche.

 

September 2001

Wir warten auf die Entscheidung im Planfeststellungsverfahren.

Anschreiben an die bayerische Ärztekammer.
Ärztkammern anderer Bundesländer reagieren bereits.

 

Oktober/November 2001

Die Sportfliegergemeinschaft der Bundeswehr drängt auf die Nordbahn im Fliegerhorst. Vom Genehmigungsverfahren erfahren wir und die Gemeinde erst nachträglich – per Zufall. Die Gemeinde Maisach legt Widerspruch ein.

Der BI liegt das zweite, menschenverachtende, medizinische Gutachten von Prof. Dr. med. Dr. phil. Gerd Jansen vor:

 

Dezember 2001

Der Flugbetrieb auf der Hauptstartbahn wird bis Frühjahr eingestellt

 

Januar 2002

MdB Gerda Hasselfeld sieht die zivile Mitbenutzung als vorerst erledigt an.
Schreiben der BI an Luftamt usw.

Spediteur Paar gegen IHK

Verfassungsbeschwerde des Emmeringers gegen die Beteiligung an der Betreibergesellschaft mit unerwartetem Ausgang.

 

Februar 2002

Neue Bilanz für das Jahr 2000 der Betreibergesellschaft liegt vor.

Kassenstand und Bankguthaben          DM             4.918,45
Passiva                                              DM         130.000,00

Instandsetzung                                 DM         190.882,00

Sachanlagen                                     DM         984.131,00

Verbindlichkeiten                             DM            1.045.054,00

 

Herr Bues (Sprecher FMG) „weiß nicht“, ob das Projekt in Fürstenfeldbruck „notleidend ist“.

Im vergangenen Jahr sind weitere Gelder von der FMG an die Fürstenfeldbrucker Flieger geflossen. Wir können nur mutmaßen, welche Ziele verfolgt werden.

 

Bayerische Ärztekammer antwortet;

 „ ... bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich Ihnen mitteilen muss, das angesichts dieser Sachlage die Bayerische Ärztekammer keine Veranlassung sieht, zusätzlich Stellung zu nehmen, zumal sie über keinen darüber hinausgehenden Sachverstand in Sachen Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm verfügt.“

 

März 2002

Umweltbundesamt startet Online-Lärmumfrage. Hinweis in unserer home-page.

 

April 2002

Streit mit der Bundeswehr-Sportgemeinschaft scheint beigelegt zu sein.
Maisach klagt nicht gegen die Flieger. Luftrechtliche Genehmigung für eine befristete Nutzung der nördlichen Landebahn durch die Sportflieger als Start- und Landebahn wird zur Kenntnis genommen. Klage ohne Aussicht auf Erfolg. Schutz vor Fluglärm ist kein Recht , das von der Gemeinde unmittelbar geltend gemacht werden kann.

Geschichte: Die Bundeswehr – Sportfliegergemeinschaft, früher Sportfluggruppe Fürstenfeldbruck, benutzt den militärischen Fliegerhorst schon seit 1975 auf der Basis einer luftrechtlichen Genehmigung. 1999 wurde die Genehmigung auf eine Gras- Start- und Landebahn erweitert. Der jetzige Antrag beruhte auf der Tatsache, dass die Hauptbahn aus baulichen Gründen für einen längeren Zeitraum gesperrt werden muss. Deshalb sahen sich die Sportflieger, soweit sie nicht Segelflieger sonder Motorflieger sind auf die Nordbahn auszuweichen. Genehmigung bis Ende August (s. SZ 13./14. April 2002)

 

Antwortschreiben an Bayerische Ärztekammer mit Informationsmaterial „um deren Sachverstand etwas aufzubessern“

 

Mai 2002

Beschluss der Regierung von Oberbayern zum Planfeststellungsverfahren liegt vor.  Brucker Weg wird in Ortsverbindungsstraße umgewidmet. In einem 80 seitigen Papier wird die Notwendigkeit des Planstellungsbeschlusses begründet,  (wiedereinmal ohne) weitgehend auf die Bedenken der  Betroffenen BürgerInnen einzugehen.
Flugplatzbetreiber verfügen nun über einen Zufahrtsrecht zum Tor 6.

Flugbetrieb kann aufgenommen werden

 

Juni 2002

Reaktionen:  

Betreibergesellschaft will sofort mit Flugbetrieb beginnen, bereitet zivile Mitbenutzung vor, Fliegerclub will erst mal 3 – 4 Flugzeuge von Mühldorf a. Inn nach FFB verlegen

       Militär: Es muss erst noch eine neue Flugbetriebs-Vereinbarung mit den Kasernenkommandanten ausgehandelt werden. Sitz der Wehrbereichsverwaltung Süd nicht mehr in München sondern in Stuttgart.

       BI: Keine spektakulären Aktionen wie Sitzblockaden etc. nötig, setzt auf den Rechtsweg.

       Gemeinderat Maisach: Klagt gegen den Beschluss des Planfeststellungsverfahrens beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Begründung: Die vorgetragenen Einwände wurden weder berücksichtigt noch schlüssig entkräftet.
Folgende Punkte sind noch strittig
1.) Die Zulässigkeit des Verfahrens an sich ,
2.) sollte das Feststellungsverfahren möglich sein, dann dürfte nicht nur die wegerechtliche Situation isoliert behandelt werden sondern der gesamte  Flugbetrieb sei einzubeziehen
3.) Kann die Gemeinde gezwungen werden, ohne eine eigene Planungs-entscheidung eine Gemeindestraße zu bauen und zu unterhalten, die sie
selber nicht braucht
4.)Standort-Alternativen sind  nicht ausreichend geprüft worden
5.) Das gemeindliche Verkehrs- und Ortplanungskonzepts werde beeinträchtigt

 

Juli 2002

Flugbetrieb noch  nicht aufgenommen

Zeitungsaktion der BI

       Bund kann kündigen“(SZ 06.07.02). Bund kann ganz „legal“ den Vertrag mit der Betreibergesellschaft kündigen. Klausel im Mitbenutzungsvertrag  besagt, dass dem Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht zusteht, wenn sich die Gesellschafter ändern. Nach Ausscheiden der IHK (Gerichtsbeschluss) rückt vermutlich die Flughafengesellschaft München nach, die jetzt schon die Brucker Betreibergesellschaft finanziell unterstützt.

      

       „Fluggegner kritisieren Luftamt“ (SZ 13./14.07.02). Widerspruch: im Planfeststellungsbeschluss ist von 4 Gesellschaftern der Betreibergesellschaft die Rede, nämlich Fliegerclub München, AOPA, IHK und die Flughafengesellschaft München (MUC II), Recherchen der BI im Handelsregister des Amtsgerichts München haben ergeben, dass nur drei Gesellschafter aufgeführt sind,  nicht die MUC II. „Realitätsverlust“ und „Wunschvorstellungen“  vermischt mit „internem Amtswissen“ bestimmen offenbar die Handlungen  des Luftamts Süd.

 

August 2002

Flugbetrieb noch nicht aufgenommen

 

Aktion der SPD Abgeordneten Tietze-Stecher

       Sie bittet den neuen Verteidigungsminister Struck, den 1998 geschlossenen Vertrag zwischen Bund und der Flughafen Betreibergesellschaft aufzulösen „zum Wohl der Bevölkerung“ mit Hinweis auf Rühes Altlast und Scharpings Unvermögen auf der Grundlage der neuen Gesellschafterverhältnisse (Austritt der IHK).

      

Regierung ordnet den Abbau des Verkehrschildes  am Brucker Weg „Zufahrt verboten, landwirtschaftlicher Verkehr frei“  an, Flieger wollen legal auf das Fluggelände gelangen. Landgraf weigert sich und  legt fristgerecht Widerspruch ein und versucht mit einem Eilantrag die Aufhebung des Sofortvollzugs.

 

September 2002

Noch kein Flugbetrieb aufgenommen

 

Auf die Bitte Tietze-Stechers an Struck hin, signalisiert dieser den Privatfliegern, dass sich am Mitbenutzervertrag in nächster Zeit nichts ändern wird,  auch er beruft sich auf den „Konsens“ bei den Anrainern zum Zivilflugbetrieb, wie er unwahrheitsgemäß von Wiesheu an die Hardthöhe gebracht wurde.

Das Luftamt Südbayern nimmt das private Fluggelände auf dem Fliegerhorst flugtechnisch ab und befindet, dass ein gefahrloser Flugbetrieb möglich sei.

Verkehrsschild steht noch immer.

Eilantrag  gegen den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses läuft noch.

 

Oktober 2002

Gericht hebt Planfeststellungsbeschluss auf.

Betreibergesellschaft geht in Berufung.

 

Januar 2003 bis Februar 2004 (nach Themen)

 

Planfeststellung

1998 wurde der Mitbenutzungsvertrag zwischen dem Militär und der privaten Betreibergesellschaft geschlossen. Er sieht die Zufahrt ausschließlich über Tor 6 vor.

Deshalb hat die ROB und die Betreibergesellschaft per Planfeststellungsbeschluss (23.Mai 2002) den Brucker Weg (Zufahrt zum Tor 6), der bislang für KFZ gesperrt war, zur Gemeindeverbindungsstraße umgewidmet. Diesem Beschluss war, die öffentliche Anhörung in Gernlinden, bei denen viele Bürgerinnen und Bürger anwesend waren, vorausgegangen.

Gegen diesen Beschluss der ROB, für den Sofortvollzug angeordnet war, hat die  Gemeinde Maisach Klage und Eilantrag auf aufschiebende Wirkung vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht.

Das Verwaltungsgericht hat im Oktober 2002 den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben und dem Eilantrag der Gemeinde Maisach stattgegeben.

Ein weiterer (Teil)Erfolg für die Gemeinde Maisach.

 

Die ROB ging in Berufung und fährt seitdem mehrgleisig;

-         sie geht in Berufung (im Planfeststellungsverfahren)

-         die Betreibergesellschaft stellt einen Ergänzungsantrag
In diesem Antrag geht es um die Herstellung eines unbefestigten Teilstückes zwischen dem Brucker Weg und dem Tor 6. Diese ca. 40 m entsprechen nicht den Anforderungen einer Ortsverbindungsstraße. Die Gemeinde Maisach verweigert die „Herstellung“ dieses Teilstücks.

Seit kurzem wurde bekannt, dass das Luftamt Süd beschlossen hat, dass die Betreibergesellschaft dieses Teilstück nun auf eigene Kosten ausbauen soll.
Welche Auswirkungen dies auf die Gemeinde Maisach hat; und inwieweit ein Luftamt derart in „straßenrechtliche Belange“ eingreifen kann, wird derzeit vom RA der Gemeinde Maisach geprüft.

-         Die ROB setzt die sofortige Vollziehbarkeit der luftrechtlichen Genehmigung der zivilen Mitbenutzung des Fliegerhorstes FFB mit Bescheid vom 29 Oktober 2002 bis auf weiteres aus.

-         Die ROB stellt Antrag auf Aufnahme des Hauptverfahrens „Die Klage gegen die luftrechtliche Genehmigung durch das Luftamt Süd aus dem Jahre 1998“ Dies wurde bislang von den Richtern abgelehnt, solange die anderen laufenden Verfahren noch nicht abgeschlossen waren. Unterstütz wird die Betreibergesellschaft von der Landesanwaltschaft Bayern, die sich aus „öffentlichem Interesse“ in dem Verfahren beteiligen. Leider ist das öffentliche Interesse von 20.000 Einwendern in diesem Verfahren nicht von der Landesanwaltschaft vertreten.

d.h.
-      das Berufungsverfahren „Planfeststellung“ läuft weiter
-      „unser“ Prozess beginnt

Militär

Am 1. Oktober 2003 wurde der ständige militärische Flugbetrieb auf der Start-/und Landebahn des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck eingestellt. D.h. Das Militär beendete den Militärflugbetrieb in Fürstenfeldbruck.
 
Flugsicherung/Feuerwehr/Räum -und Säuberungsdienste und der Wetterdienst wurden abgezogen.

Monatelang  vorher wurde spekuliert welche Status der Militärflugplatz haben würde. Reserveflugplatz der Nato; eingeschränkter Einsatzflugplatz auf dem kein Einsatzverband dauerhaft stationiert ist (Kategorie II) und nur militärischer Reserveflugplatz .

Eine Spekulation jagte die andere und tut dies heute noch. Da die Bundeswehr erheblich einsparen muss, könnte die Frage des Standortes noch immer ungeklärt sein. Wir können derzeit nicht abschätzen, was die Bundeswehr entscheidet und wie sich dies auf unsere Arbeit auswirken wird.

Der Flugbetrieb ist schon seit ca. zwei Jahren auf Grund der sanierungsbedürftigen Start/Landebahn nicht mehr möglich. Der Bundeswehr fehlt nicht nur das Geld für die Sanierung der Landebahn, sondern auch für deren Unterhalt.

Brigadegeneral Finster erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept.

„Die Zivilflieger könnten“, so Finster, „ihren Flugbetrieb auch ohne uns durchführen. Sie müssten jedoch auf die Bereitstellung unserer Dienste (Feuerwehr/Schneeräumdienst/Flugsicherung/Wetterdienst ...) verzichten. „600m, der mehr als 2000m langen Landebahn könnten von den Zivilfliegern, wie von Hubschraubern genutzt werden“, so Finster.

Fürstenfeldbruck, für das Militär „die Wiege der Luftfahrt“ dürfte lautlos stillgelegt werden. Diese „stille“ Stilllegung auf Raten ruft weniger Protest hervor.

Die BI hat in einem internen Arbeitskreis wiederholt über Nutzungskonzepte und Vorschläge zur Folgenutzung des Fliegerhorstes diskutiert. Neueste Erkenntnis könnte unter anderem eine Fläche für die von der Regierung geförderten Solarzellen sein.

Die Folgen des „Einmottens“ des Flugplatzes könnte für uns bedeuten:

-         Der Bund könnte den Mitbenutzern (Betreibergesellschaft „anbieten“, den Platz in eigener Regie zu betreiben. Es besteht die Gefahr, dass einer der größten Flugplätze im Süddeutschen Raum einer privaten Betreibergesellschaft als „Schnäppchen“ nachgeworfen wird. Dies gilt es zu verhindern! Die Gemeinden verfolgen ein Konzept, den Kauf anzubieten.

-         Eine kleine GmbH dürfte finanziell und personell überfordert sein, den Flugbetrieb ohne „militärische Hilfe“ aufrechtzuerhalten. Das riecht nach Erweiterung und Subventionierung! Die Beschränkung der Maschinen auf weniger als 2 t und auf 20.000 Flugbewegungen dürften so unwirtschaftlich sein, dass die Erweiterung  in den Köpfen der ROB schon jetzt feststehen dürfte. Lesen Sie dazu die aktuelle Tagespresse zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Billigflieger Ryan Air!
Dies gilt es zu verhindern!

Betreibergesellschaft

Unserer Meinung und unserem Kenntnisstand nach müsste die Betreibergesellschaft längst insolvent sein. Wir lassen dies derzeit prüfen. Seit Jahren fordern wir die Bilanzen an. Wir sehen eine Konkursverschleppung aber die Verantwortlichen des Münchner Amtsgericht; Abteilung Handelsregister haben sich als nicht zuständig erklärt.

Herr Tausend, Sprecher der Betriebsgesellschaft, gab zu von MUC II finanziell unterstützt zu werden. „... da Einnahmen fehlen, weil nicht geflogen werden könne, trägt MUC II das Defizit“, so Herr Tausend.
Das ist ein Skandal; mit unseren Steuergeldern, das MUC II in der Hand des Staates!

Nach dem Rückzug des Militärs will die Betreibergesellschaft den Flugbetrieb mit einem Flugleiter aufnehmen. „Sei man erst einmal auf dem Platz“, so Siegfried Reinhard, der neue Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft,“ denn könne man schon alles regeln“.

Wirtschaftsministerium

Die ROB hält weiter am Fliegerhorst fest. „Es gäbe weiterhin zu Verkehrslandeplatz Fürstenfeldbruck keine Alternative“, so Wirtschaftsminister Wiesheu.
Ziel der Regierung ist es in der Region München, wie in allen anderen Planungsregionen einen Verkehrslandeplatz, insbesondere für Geschäftsreise- und Werksfliegerei einzurichten. Der aktuellste Regionalentwicklungsplan des bayer. Landtags sieht keine Änderung vor.

Aufgaben, die auf Grund der Rückstufung des Fliegerhorstes oder gar der völligen Einstellung des militärischen Flugbetriebes übernommen wurden, müssten dann von der Betreibergesellschaft selbst abgedeckt werden; so das Ministerium.

Die Warnung; sollte man im Prozess unterliegen, müsste man andere Wege beschreiten um das Vorhaben zu realisieren.

 

Es ist also leider nicht so, dass wir hoffen können, die RBO hätte inzwischen aufgegeben!

Gemeinden

Anrainergemeinden erarbeiten derzeit ein Nutzungskonzept. Für den Fall, das der Bund das Gelände zurückgeben würde.

BI

Sind derzeit in der Vorbreitung des Prozesses; Der 1. Verhandlungstag findet am 19.02.04 vor dem Verwaltungsgericht in der Bayerstraße statt. Neben unseren Anwälten ist unser Sachverständiger für Lärmschutzfragen anwesend, der von der BI „bestellt“ wurde.

 

Auch wir erarbeiten derzeit ein Nutzungskonzept für das Fliegerhorstgelände, um die Gemeinden zu unterstützen.

 

 

Über 13 Jahre erfolgreich Zivilflieger verhindert!

 

 

Januar 2004

Das Luftamt regelt Ausbau des Weges zu Tor 6. Die Zufahrtsstraße zum Tor 6 soll auf Beschluss des Luftamts Südbayern auf Kosten der privaten Flugplatzbetreiber ausgebaut werden. Hier handelt es sich um eine Ergänzung  zum Planfeststellungsbescheides vom Mai 2002. Dies sei notwendig geworden, da das Gericht im Oktober 2002 festgestellt hatte, dass der Zustand der Straße (40 m) nicht dem Zustand einer Gemeindeverbindungsstraße entspricht (=  Heilung! Gericht sagt, was beantragt werden muss, damit es im Sinne der Bay. Staatsregierung entschieden werden kann).

 

Februar 2004

Am 19 Februar: Klage vor dem bayerischen Verwaltungsgericht.

Zusammenlegung
Das Gericht hat mehrere Klagen zu einem Verfahren zusammengefasst. Dies schien zu unserem Nachteil.

Betroffenheit der Gemeinden
In Anwesenheit  einiger unserer Privatkläger, engagierter BI Mitglieder und der gesamten Vorstandschaft wurde den ganzen Tag die Betroffenheit der Gemeinden (FFB, Olching, Maisach) und deren Zulassung zur Klage erörtert.

Skandalös kurze Anhörung unserer Privatkläger 
Die Verhandlung unserer Privatkläger war auf 13.30 Uhr festgesetzt, verhandelt wurde erst ab 16 Uhr und um 17 Uhr endete die Sitzung.

Wir beklagen, dass die Interessen unserer Privatkläger nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es entstand der Eindruck, die Ablehnung stand schon vorab fest.

Zwei Sichtweisen der Lärmbetrachtung. (wir berichteten darüber in unserem Mitgliederbrief)

Gericht erteilt der privaten Betreibergesellschaft formell die Starterlaubnis (Sofortvollzug)
Die Situation für die Flieger hat sich jedoch nicht verändert. Der Zugang über Tor 6 ist weiterhin nur zu Fuß möglich.

 

Einleitung des Revisionsverfahrens
Die BI bündelt „Energie“. Gespräche und Verhandlungen mit Anwälten und Klägern. Sie trennt sich, aus Kostengründen; von Anwalt Werner und geht mit vier der aussichtreichsten Privatkläger in die II. Instanz vor den Bay. Verwaltungsgerichtshof.

Das Revisionsverfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof sollte am 08. März 2005 stattfinden.

Neue Klage der Gemeinde Maisach
Gemeinde Maisach klagt gegen den Ergänzungsbeschluss zum Planfestellungsverfahren. Die Betreibergesellschaft soll die Straße ausbauen und den Weg vor Tor 6 teern. (s. Januar)

Flieger wollen anderen Zugang zu Gelände
Flieger fragen an, ob nicht anderer Zugang als durch Tor 6 möglich ist. Das Verteidigungsministerium bestätigt,dass nur Tor 6 aus Sicherheitsgründen möglich ist.

 

März 04

Pläne des Wirtschaftsministeriums und des Luftamtes Süd:
Weitere Militärflughäfen sollen zivil genutzt werden (Lagerlechfeld, Memminger Berg sowie der Gewerbeflughafen Oberpfaffenhofen
Wiesheu hält weiter an FFB fest

Lagerlechfeld:   Linienflugverkehr soll laut Wirtschaftsministerium von Augsburg verlegt werden

Dabei viele Regionalflughäfen defizitär; In Hof wird jedes Ticket mit € 130.- Steuergeldern bezuschusst; Augsburg hat Schwierigkeiten

Minister Wiesheu unternimmt alles, um weitere "Millionenlöcher“ auf Kosten des Steuerzahlers aufzutun.

 

Juli 04

SPD sieht Gefahr für Ausweitung des Flugbetriebes bis hin zum Frachtflughafen, Die Diskussion um Lagerlechfeld lässt vermuten, dass Landekapazitäten gesucht würden (MUC II)

 

August 04

Die Betreibergesellschaft versucht erfolglos Geschäftsreisende für die Nutzung von Kleinflugzeugen zu interessieren. Sie schickt an die an alle Unternehmer im Landkreis Aufforderungen, Geschäftspartner auf die Landemöglichkeit hinzuweisen. Auch eine Preisliste liegt dem Schreiben bei.
Die Betreibergesellschaft stört sich kurz nach Betriebsbeginn an den Öffnungszeiten. Pro Woche sind nur 3 bis 6 An- bzw. Abflüge verbucht worden. Eine Ausweitung der Betriebszeiten am Wochenende (Samstag + Sonntag) wurde bereits gefordert. Diese Erweiterung der Zeiten wird im Schriftverkehr mit dem Luftamt geklärt.
Die Start/Landegebühr für Kleinflugzeuge soll zwischen 5,50 bis 50 Euro liegen. Dennoch besteht Betriebspflicht von 8:00 bis 18:00 Uhr. Das wurde vom Geschäftsführer auf 400,-€ Basis geregelt! Inzwischen hat sich die Betreibergesellschaft und die Flugsportgruppe verbündet!

Oktober 04

BI bereitet sich auf Prozess in der II. Instanz vor. Gespräche mit Klägern/Anwalt

 

Dezember 04

Für alle überraschende Wende:
Es wird bekannt, dass das Militär seinen Flugbetrieb gänzlich einstellen und das Gelände meistbietend veräußern will.

Damit wird der 1998 Mitbenutzungsvertrag hinfällig.

Gespräch mit Generalmajor Finster

 

Aktuell 05

Bei einer möglichen Auflassung des Fliegerhorstes geht der aufgelassene Bereich vom BMV zum BMF über.

Hier kümmert sich die Bundesvermögensverwaltung um den Verkauf..

Wir vermuten, dass ausser Wiesheu mit der Bayerischen Staatsregierung auch die MUC II am Areal interessiert ist und erwerben will.

Wiesheu geht irr im Glauben, die Staatsregierung hätte eine höherrangige Bedeutung und müsse von der Vermögensverwaltung bevorzugt behandelt werden.

Laut einer Info, die der BI zugespielt wurde, werden die Sportflieger  jährlich mit 100.000,- € subventioniert. Das Verteidigungsministerium stellt dafür eine Gegenforderung: Die Offiziere dürfen sich in den Luftschaukeln umherfliegen lassen (z.B. zum Kaffeetrinken nach Wörishofen)

Die BI gegen Fluglärm hat umfangreiche Recherchen in Gang gesetzt und wird die Bevölkerung zu gegebener Zeit informieren. Derzeit warten wir täglich auf die Mitteilung aus dem Verteidigungsministerium, welcher Teil des Fliegerhorstes aufgelassen wird.

Wenn sich unsere Ausdauer gelohnt hat und damit der langjährige Erfolg durch Wissen, richtige Argumente und korrekte rechtliche Position bezahlt macht, dann

ist bald Ruhe und die Bevölkerung kann sich in ihren Gärten und auf ihren Terassen bald wieder erholen!

Wir kommen unserem Ziel näher!