Briefaktion von
BürgerInnen an das Verteidigungsministerium um auf fehlenden Konsens hinzuweisen.
Ende Januar
treffen sich Kreispolitiker bei Wiesheu. Hier ist erstmals die Rede von 250 Maschinen, bei
20.000 Flugbewegungen/pro Jahr.
Die BI stellt
an den Ortseingängen Hinweisschilder auf. Die Schilder werden vielfach zerstört,
demontiert oder übersprüht.
Die BI startet
eine Flugblattaktion an alle Haushaltungen (Inhalt: offener Brief an den
Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu/ Hintergrundinformationen zu den neuesten
Vereinbarungen.)
Der
Wirtschaftsminister reagiert auf das Flugblatt und weist Befangenheit von sich.
Februar
1997
Anfang Februar
rückt das Militär erstmals von seiner Zusage: 30 Maschinen, bei 6.000
Flugbewegungen/pro Jahr, ab.
Die BI bereitet
eine Großdemonstration gegen die Pläne des bayerischen Wirtschaftsministers Dr. Otto
Wiesheu und der bayerischen Staatsregierung im Landkreis vor.
Die BI verteilt
50.000 Flugblätter an alle Haushaltungen in den betroffenen Gemeinden, die zur Teilnahme
an der Menschenkette auffordern.
März
1997
Am 02.03.97
findet die größte Demonstration im Landkreis statt. Über 7.000 Teilnehmer finden sich
entlang der Hauptstraße in Olching ein, um gegen die Pläne der bayerischen
Staatsregierung friedlich zu protestieren. Unter ihnen Landrat Thomas Karmasin, viele
Bürgermeister der betroffenen Gemeinden.
Erneutes
Treffen der Kommunalpolitiker mit Wiesheu. Ungeachtet das Protestes meldet Wiesheu :
...die Flieger kommen sowieso... Brucker Echo, 29.03.
April
1997
Die Flughafen
Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH (Betreibergesellschaft) verhandeln mit dem
Verteidigungsministerium
Das
Fürstenfeldbrucker Tagblatt startet eine Umfrage unter den Lesern zur geplanten zivilen
Nutzung des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck. Dabei sprechen sich 83% der Befragten gegen,
nur 17% für eine zivile Nutzung aus.
Mai
1997
Mitte Mai
treffen sich die Kommunalpolitiker erneut in Bonn. Dabei wird erstmals die Frage der
Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Nutzungsbeschränkung) öffentlich gemacht.
Gegen den
Willen von Dr. Otto Wiesheu wird der Vergleich zwischen Wiesheu und den Fliegern vor dem Bundesverwaltungsgericht
in Berlin bekannt. Dabei erreichte Dr. Otto Wiesheu für seinem Wahlkreis Erding die
Befreiung der Betriebspflicht für Maschinen unter 2 t Abfluggewicht auf dem Flughafen MUC
II . Der Wirtschaftminister wurde angewiesen eine Ersatzlösung zu finden. Dabei handelte
es sich nicht um ein Urteil, wie oft behauptet.
Viele
BürgerInnen, die BI gegen Fluglärm und Vertreter der Gemeinden wenden sich an die
Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestags und des bayerischen Landtags.
Die BI schreibt
an Wirtschaftsminister Theo Waigel, an den Verteidigungsminister Volker Rühe und an den
bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. In den Schreiben wird unter anderem die
Finanzierbarkeit des Projektes für die Flieger angesprochen. (Subventionierung durch den
Steuerzahler)
Sowohl bei der
BI wie auch in den betroffenen Gemeinden werden erste Kontakte mit den Anwälten
aufgenommen, da immer mehr ersichtlich wird, dass eine politische Lösung nicht mehr in
Sicht ist.
Der BI und der
Gemeinde Maisach geht der Gesellschaftervertrag der Flughafen FFB Betriebsgesellschaft mbH
zu. Gesellschafter sind: mit 50% der Fliegerclub München (FCM), die IHK und die AOPA.
Einen, von der
BI beantragte Akteneinsicht in die Genehmigungsunterlagen des Luftamtes Süd, wird der BI
erwehrt, dem Anwalt jedoch gestattet.
Juni
1997
Aktionswoche
gegen Zivilflieger des Gemeinderates Maisach. Durch Stände und Aktionen (Luftballone vor
Tor 6) soll die Bevölkerung informiert werden.
Ministerpräsident
Edmund Stoiber spricht vor 3.000 Zuhörern im Brucker Festzelt und stellt sich auf die
Seite der Flieger. ... Bayern braucht die Luftfahrt ... so seine
Argumentation. Er will der betroffenen Bevölkerung jedoch durch eine dingliche
Absicherung der Flugbewegungen entgegenkommen.
Flugtag in
Jesenwang: Der bayerische Umweltminister Thomas Goppel tritt als Schirmherr der
Veranstaltung auf.
Die Presse
berichtet: Unter absolutem Stillschweigen gegenüber der Bevölkerung teilt Dr. Otto
Wiesheu seinem Amtskollegen Umweltminister Thomas Goppel die geplante Verlegung der
Polizeihubschrauberstaffel auf den Fliegerhorst Fürstenfeldbruck mit. Zudem wird bekannt,
dass die Deutsche Luft- und Raumfahrtgesellschaft (DLR) zusätzlich zu de
Privatfliegern Mitbenutzungsrechte auf dem Fliegerhorst hat.
Nach Meinung
der Regierung von Oberbayern ist ein Zivilflughafen in Fürstenfeldbruck mit der
Landesplanung vereinbar. Grundthese der Landesplaner:
... die
Siedlungs- und insgesamt raumstrukturelle Entwicklung in der Umgebung von
Fürstenfeldbruck sei ohnehin durch der Militärflugplatz beeinträchtigt. Nach der
Entscheidung des Verteidigungsministeriums, den Luftwaffen-Stützpunkt nicht gänzlich
aufzugeben, stehe eine zivile Mitbenutzung demnach den Zielen der Landesplanung nicht
verursachend entgegen (Fürstenfeldbrucker Nachrichten 18.07.97, Seite 1)
Podiumsdiskussion
in Olching über die zivile Nutzung in Fürstenfeldbruck mit den Landkreispolitikern,
einem Vertreter der Betreibergesellschaft (Herr Feh) und der Bevölkerung.
Ende der
Alpha-Jet Ära in Fürstenfeldbruck. Fluglehrgruppe und Alpha-Jets der Bundeswehr werden
außer Dienst gestellt. Bei der Abschlussveranstaltung äußern sich der bayerische
Umweltminister Thomas Goppel (CSU) uns sein Kollege Reinhold Bocklet (CSU) zur zivilen
Nutzung: Sie möchten den zivilen Luftverkehr verträglich in die weitere
militärische Nutzung einbinden. ( FNN,
)
Januar
1999
Gemeinde
Unterhaching gewinnt die Räumungsklage gegen den Münchner Fliegerclub(FCM). Der
Fliegerclub steht seiner Aussage nach vor dem Ruin. Der Verein soll auf dem
Flugplatz Neubiberg auf eigene Kosten alle Einrichtungen beseitigen. Der Fliegerclub
beklagt die fehlende wirtschaftliche Fähigkeit des Clubs, da der
Flugbetrieb, trotz erteilter luftrechtlicher Genehmigung auf dem Fliegerhorst
Fürstenfeldbruck noch nicht aufgenommen werden konnte.
Die Flughafen
Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH meldet, sie sei auf den Münchener Fliegerclub
(FCM), immerhin einem Hauptgesellschafter, nicht angewiesen. ...Sollte der Club die
GmbH verlassen wollen, werde man sich nach einem anderen Mitgesellschafter umsehen
.. so Stefan Tausend, Pressesprecher der GmbH.
Die Münchener
Flughafen Gesellschaft (FMG) engagiert sich verstärkt am Ausbau kleinerer Flughäfen
(z.B. Augsburg). Die FMG wird rund 5 Mio. DM in die Augsburger
Betriebsgesellschaft investieren. ... Für den FCM ein strategisches
Engagement..., so der Pressechef des FMG, Hans Joachim Bues. München sei als
Internationale Drehkreuz auf den Zubringerverkehr angewiesen. Der Regionalverkehr sei ein
Umsteigerverkehr, der mit Gepäck in Minimum Connecting Time von 35 Minuten
abgewickelt werde. Von Augsburg aus sei das räumlich nicht möglich ... (SZ vom
14.01.1999, L1)
Ist der
Einstieg der FMG in Fürstenfeldbruck zu erwarten?
Februar
1999
Knapp ein
halbes Jahr nach dem Machtwechsel in Bonn bestätigt das Bundesverteidigungsministerium
das der bestehende Mitbenutzervertrag nicht aufgehoben und nicht verändert werde. Es
werde aber auch keine andere, als die derzeit von Maisach gesperrte Zufahrt zum
Privatfliegergelände geben.
Der bayerische
Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu meldet sich zu Wort
und erklärt im Verfahren um die
Genehmigung der zivilen Mitbenutzung des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck ... stets umfassend und sachgerecht informiert zu
haben ... Er hält an der Aussage, den größtmöglichen Konsens erzielt zu
haben fest. (Fürstenfeldbrucker Nachrichten vom 13./14. 02.1999, Seite 1)
Zeitlich wird
die Gemeinde Maisach von der Regierung von Oberbayern im Rahmen einer verkehrsrechtlichen
Anordnung aufgefordert, die Sperrung des Brucker Weges aufzuheben, um den Zivilfliegern
die Zufahrt über Tor 6 zu ihrem Gelände zu ermöglichen.
März 2000
Demo vor Tor
1 des Fliegerhorstes
-
gereizte Stimmung
- alle Bürgermeister vor Ort
- keine Kompromissbereitschaft
durch Scharping
Scharping hält an
Zivilfliegern fest
Küster spricht sich in
seiner Funktion als Sparkassenchef
für die Zivilflieger aus
- Abmahnung durch Kreistag; Sparkasse hat kein
politisches
Mandat ; Abstimmung im Kreistag,
einiger CSU
Kreistagsmitglieder entziehen
sich der Abstimmung,
dadurch Kreistag fast nicht
beschlussfähig
- ist Küster Prügelknabe für
Kellerer und Karmasin ?
- BI löst Vereinskonto bei der
Sparkasse auf (s. Mitgliederbrief)
Verschwendung von
Steuergeldern
- Betreiber hat keine Bilanz
offengelegt; von BI angemahnt
-
kein Flugbetrieb, keine Einnahmen, hohe Kosten
Wo kommt das Geld her?
April
2000
Zivilflieger erwägen Probebetrieb ohne Zufahrt
- Betriebsgesellschaft verliert
8. Prozess gegen Gem. Maisach
(11. Senat des bayerischen
Verwaltungsgerichtshofes: Sperrung ist rechtens)
- trotz gesperrter Zufahrt wollen Flieger
noch im Jahr 2000 fliegen.
Neues Bilanzgesetz: BI fordert
erstmals Bilanz der Betreiber ein
Wir hätten damit die
Möglichkeit erstmals Zahlen über die Finanzierung zu erhalten. Mehrere Anfragen durch
Irmlind Berg von Wiesheu abgeschmettert.
Mai 2000
Militär nimmt wieder öfter Flugbetrieb auf
-
Jagdbombergeschwader 71 aus Wittmund
(Ostfriesland) wird einige Zeit stationiert.
-
Kreistag bestätigt zum 17. Mal: Nein zu
den Zivlifliegern
Juli 2000
Zivilflieger fliegen vier Tage zur Probe (im
Handstreich)
- Nacht und Nebel Aktion in den Pfingstferien
- Oberstleutnant Minderlein: durch Bevölkerung nicht
bemerkt, da Zivilflieger
Maschinen benutzten, die auch
Flugsportgruppe benutzt----
Gefahr! Keine Kontrolle möglich!!
- Flieger behaupten: da Flugbetrieb unbemerkt keine
Störung!
- Bevölkerung wird wie schon im ganzen Verfahren getäuscht und
ausgetrickst.
Abstimmung über Regionalplan (Freising)
- zivile Nutzung für
Regionalplaner kein Thema;
jedoch stimmte Handwerkskammer von München und Oberbayern dem Regionalplan nicht zu: nach Ansicht der Handwerkskammer haben die Belange der Regionalplanung Vorrang vor
individuellen und kommunalen Bedürfnissen. Die zivile Nutzung des Flugplatzes dürfe
keinesfalls eingeschränkt werden, da ihm (zitiert aus der Vorlage der
Ausschussmitglieder) als eine der letzten Möglichkeiten, den regionalen Flugverkehr
in der westlichen Region München aufrecht zu erhalten, große Bedeutung zukomme. (
FNN 26.07.00. S.1)
Scharping antwortet auf Brief
der BI
- strebt Kompromisslösung an
Oktober 2000
II. Kammer des Münchner Verwaltungsgerichts besichtigt den gesperrten Brucker Weg und
erklärt in der anschließenden Verhandlung im Maisacher Rathaus die Sperrung erneut für
rechtmäßig.
Gemeinde muss keine
Sondernutzungserlaubnis für Brucker Weg erteilen.
- Landratsamt findet
Gerichtsentscheidung politisch erfreulich??!!!
- Landrat janusköpfig ?
November 2000
Betreibergesellschaft geht nicht in Revision,
Regierung hebt Anordnung über Fursty-Zufahrt auf.
Januar
2001
Die Betreibergesellschaft verliert den 13. Rechtsstreit gegen
die Gemeinde Maisach. Deshalb sucht sie nach neuer Strategie.
Mit Unterstützung der Regierung von Oberbayern (Luftamt Süd) wird versucht,
über ein Planfeststellungsverfahren den Zugang zu erkämpfen.
(Umwidmung des Brucker Weges ab Einmüdung
Herbststr. bis zum Tor 6 )
-
Die Unterlagen liegen 4 Wochen in mehreren
Gemeinden aus
-
BI richtet Hotline ein
-
BI informiert die Öffentlichkeit und fordert auf
einzuwenden
- BI
informiert Ihre Mitglieder, bietet Argumentationshilfen an
- BI
formuliert Musterbrief an Mitglieder
-
BI legt Musterbrief im Rathäusern aus
-
sammelt Einwendungen (auch auf den Wochenmärkten
Olching, Gernlinden, Maisach und Gröbenzell) und organisiert Abgabe beim Luftamt
-
ca. 500 Einwendungen werden von uns übergeben
die Gemeinden haben separat gesammelt
-
BI bereitet Anhörung vor und stellt Begründung
zur Ablehnung auf
-
Auch das Verwaltungsgericht (24. Kammer) ist nicht sicher, ob das Problem der
Zufahrt überhaupt planfeststellbar ist.
Planfeststellung
für Straße durch Luftamt nur über einen Länge von ca. 500 m
BI hält das Verfahren für unzulässig und unvollständig
Der BI liegen Informationen über die Stationierung neuer
Militärtransporter auf dem Fliegerhorst vor. Dieser Transporter ist noch nicht gebaut,
die Finanzierung derzeit ungewiss.
BI fordert wiederholt die Bilanz für den Jahresabschluss 1999
der Betreibergesellschaft an. BI vermutet dass Betreiber bereits in Geldnöten ist. Die
Bilanz der GmbH liegt immer noch nicht vor.
Baukontrolleure des
Landratsamtes erscheinen auf dem Fliegerhorstgelände Frage ob zivil genutzte
Gebäude genehmigungspflichtig
Nachtflugeinschränkung am Franz-Joseph-Strauß Flughafen
sollen aufgeweicht werden. 38 Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr wurden bereits deutlich
überschritten; jetzt sollen noch mehr Flüge zugelassen werden obwohl das
Bundesverwaltungsgericht diese Überschreitungen bereits verboten hatte.
Februar 2001
Landrat Karmasin hält Planfeststellung für unzulässig
und will mit Kreistagsbeschluss beim Luftamt Rechtsmittel dagegen einlegen.
Karmansin bezieht so deutlich, wie noch nie Stellung gegen die
Zivilflieger.
Er distanziert sich von seiner früheren Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft.
Auch CSU-Bürgermeister fordern die Bevölkerung auf, Einspruch
zu erheben.
Die Einspruchsfrist zur Planfeststellung endete am 19. Februar
Zahl der Einwendungen:
1560
von
Privatpersonen
1
Gemeinde Maisach
1
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Regierung von Oberbayern plant den Erörterungstermin im April. Sie will noch im Sommer
über die Planfeststellung entscheiden.
Mai
2001
Die Bilanz der Betreibergesellschaft für 1999 liegt endlich
vor. Betreibergesellschaft wurde mit fast DM 1.000.000,- (eine Million) durch die FMG
(Flughafen München II GmbH) gesponsert.
Daraus ergibt sich die Frage: Welches Ziel verfolgt die FMG?
Beschränken sich die Interessen der FMG wirklich nur auf
Kleinflugzeuge der allgemeinen Luftfahrt bis 2 t Abfluggewicht? Oder geht es darum, in
Fürstenfeldbruck einen Fracht- und Charterflug betreiben zu können?
BI erhebt den Vorwurf des unseriösen Geschäftsgebarens der
Betreibergesellschaft: Keine Bank oder kein privater Geldgeber gewährt einer Firma
Kredite, die keine Einnahmen hat! Sie verfügt lediglich über die Option, ihre
Geschäftstätigkeit einmal aufzunehmen zu können. Die Flugplatz Fürstenfeldbruck
Betreiber müssten bereits seit langem Pleite sein.
Juli
2001
Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren findet im
Bürgerzentrum Gernlinden statt. Viele BI Mitglieder sein anwesend!
Uwe Büchner vom Luftamt Süd leitete den Erörterungstermin.
Auszug aus einem Leserbrief von Ewald Zachmann; Münchner Merkur
vom 10.07.01: In einem solchen Verfahren besteht nur
eine scheinbare Unabhängigkeit der Regierung, geschickt getarnt durch gesetzliche und
sonstige Tricksereien: Das Luftfahrtgesetz
privilegiert die Mitbenutzung von Militärflughäfen nach dem Motto Wer dem
militärischen Lärm toleriert hat wird auch den Lärm durch Privatflieger untertänigst
hinnehmen - einmal Lärm, immer Lärm.
Die eigentliche
Nutzung, nämlich das Fliegen, bleibt genehmigungsfrei, die Zufahrt muss nun auf Biegen
und brechen genehmigt werden.
Frei nach der Aussage
von Oberlandesanwalt Samberger nach der Serie verlorener Prozesse: Es wäre doch
gelacht, wenn sich der Staat nicht durchsetzen kann.
Ein privater Träger, dessen Liquidität mit staatliche Zuschüssen und Zuwendungen des
großen Bruders (FMG) künstlich erhalten wird, trägt nicht das Kostenrisiko des
Prozesses, weil ihm den Regierung die Arbeit abnimmt.
Die Regierung ist
berichtspflichtig; Die Akte wird so lange in den untergeordneten Ministerien hin und her
wandern, bis der Bescheid stimmt.
Juli
2001
Startbahn im Fliegerhorst ist ein Sicherheitsrisiko.
Den Starliftern der US-Armee wurde keine Landeerlaubnis erteilt;
die Tragfähigkeit der Runway ist eingeschränkt.
Es besteht Gefahr, dass sich bei Lande- und Startmanövern
kleine Betonteilchen aus dem Belag lösen und die Treibwerke und Oberflächen
beschädigen.
Investitionen von 70 bis 80 Millionen DM wären notwendig, um
die Startbahn komplett zu erneuern oder einige Millionen DM falls nur eine Ausbesserung
vorgenommen wird.
Die Nato stellt keine Gelder für die Sanierung der Startbahn
zur Verfügung. Die Bundeswehr hat kein Geld. Dem Deutsche Michel greift
Vaterstaat demnächst also wieder in die Tasche.
September
2001
Wir warten auf die Entscheidung im Planfeststellungsverfahren.
Anschreiben an die bayerische Ärztekammer.
Ärztkammern anderer Bundesländer reagieren bereits.
Oktober/November
2001
Die Sportfliegergemeinschaft der Bundeswehr drängt auf die
Nordbahn im Fliegerhorst. Vom Genehmigungsverfahren erfahren wir und die Gemeinde erst
nachträglich per Zufall. Die Gemeinde Maisach legt Widerspruch ein.
Der BI liegt das zweite, menschenverachtende, medizinische
Gutachten von Prof. Dr. med. Dr. phil. Gerd Jansen vor:
Dezember
2001
Der Flugbetrieb auf der Hauptstartbahn wird bis Frühjahr
eingestellt
Januar
2002
MdB Gerda Hasselfeld sieht die zivile Mitbenutzung als
vorerst erledigt an.
Schreiben der BI an Luftamt usw.
Spediteur Paar gegen IHK
Verfassungsbeschwerde des Emmeringers gegen die Beteiligung an
der Betreibergesellschaft mit unerwartetem Ausgang.
Februar
2002
Neue Bilanz für das Jahr 2000 der Betreibergesellschaft liegt
vor.
Kassenstand und Bankguthaben
DM 4.918,45
Passiva
DM 130.000,00
Instandsetzung
DM 190.882,00
Sachanlagen
DM 984.131,00
Verbindlichkeiten
DM
1.045.054,00
Herr Bues (Sprecher FMG) weiß nicht, ob das Projekt
in Fürstenfeldbruck notleidend ist.
Im vergangenen Jahr sind weitere Gelder von der FMG an die
Fürstenfeldbrucker Flieger geflossen. Wir können nur mutmaßen, welche Ziele verfolgt
werden.
Bayerische Ärztekammer antwortet;
... bitte haben Sie Verständnis dafür,
wenn ich Ihnen mitteilen muss, das angesichts dieser Sachlage die Bayerische Ärztekammer
keine Veranlassung sieht, zusätzlich Stellung zu nehmen, zumal sie über keinen darüber
hinausgehenden Sachverstand in Sachen Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm
verfügt.
März
2002
Umweltbundesamt
startet Online-Lärmumfrage. Hinweis in unserer home-page.
April 2002
Streit mit der
Bundeswehr-Sportgemeinschaft scheint beigelegt zu sein.
Maisach klagt nicht gegen die Flieger. Luftrechtliche Genehmigung für eine befristete
Nutzung der nördlichen Landebahn durch die Sportflieger als Start- und Landebahn wird zur
Kenntnis genommen. Klage ohne Aussicht auf Erfolg. Schutz vor Fluglärm ist kein Recht ,
das von der Gemeinde unmittelbar geltend gemacht werden kann.
Geschichte: Die Bundeswehr Sportfliegergemeinschaft, früher Sportfluggruppe
Fürstenfeldbruck, benutzt den militärischen Fliegerhorst schon seit 1975 auf der Basis
einer luftrechtlichen Genehmigung. 1999 wurde die Genehmigung auf eine Gras- Start- und
Landebahn erweitert. Der jetzige Antrag beruhte auf der Tatsache, dass die Hauptbahn aus
baulichen Gründen für einen längeren Zeitraum gesperrt werden muss. Deshalb sahen sich
die Sportflieger, soweit sie nicht Segelflieger sonder Motorflieger sind auf die Nordbahn
auszuweichen. Genehmigung bis Ende August (s. SZ 13./14. April 2002)
Antwortschreiben an Bayerische
Ärztekammer mit Informationsmaterial um deren Sachverstand etwas aufzubessern
Mai
2002
Beschluss
der Regierung von Oberbayern zum Planfeststellungsverfahren liegt vor. Brucker Weg wird in Ortsverbindungsstraße
umgewidmet. In einem 80 seitigen Papier wird die Notwendigkeit des
Planstellungsbeschlusses begründet, (wiedereinmal
ohne) weitgehend auf die Bedenken der Betroffenen
BürgerInnen einzugehen.
Flugplatzbetreiber verfügen nun über einen Zufahrtsrecht zum Tor 6.
Flugbetrieb
kann aufgenommen werden
Juni
2002
Reaktionen:
Betreibergesellschaft
will sofort mit Flugbetrieb beginnen, bereitet zivile Mitbenutzung vor, Fliegerclub will
erst mal 3 4 Flugzeuge von Mühldorf a. Inn nach FFB verlegen
Militär: Es muss erst noch eine neue
Flugbetriebs-Vereinbarung mit den Kasernenkommandanten ausgehandelt werden. Sitz der
Wehrbereichsverwaltung Süd nicht mehr in München sondern in Stuttgart.
BI: Keine spektakulären Aktionen wie
Sitzblockaden etc. nötig, setzt auf den Rechtsweg.
Gemeinderat Maisach: Klagt gegen den Beschluss
des Planfeststellungsverfahrens beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Begründung: Die
vorgetragenen Einwände wurden weder berücksichtigt noch schlüssig entkräftet.
Folgende Punkte sind noch strittig
1.) Die Zulässigkeit des Verfahrens an sich ,
2.) sollte das Feststellungsverfahren möglich sein, dann dürfte nicht nur die
wegerechtliche Situation isoliert behandelt werden sondern der gesamte Flugbetrieb sei einzubeziehen
3.) Kann die Gemeinde gezwungen werden, ohne eine eigene Planungs-entscheidung eine
Gemeindestraße zu bauen und zu unterhalten, die sie
selber nicht braucht
4.)Standort-Alternativen sind nicht
ausreichend geprüft worden
5.) Das gemeindliche Verkehrs- und Ortplanungskonzepts werde beeinträchtigt
Juli
2002
Flugbetrieb noch nicht
aufgenommen
Zeitungsaktion der BI
Bund kann kündigen(SZ
06.07.02). Bund kann ganz legal den Vertrag mit der Betreibergesellschaft
kündigen. Klausel im Mitbenutzungsvertrag besagt,
dass dem Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht zusteht, wenn sich die Gesellschafter
ändern. Nach Ausscheiden der IHK (Gerichtsbeschluss) rückt vermutlich die
Flughafengesellschaft München nach, die jetzt schon die Brucker Betreibergesellschaft
finanziell unterstützt.
Fluggegner kritisieren Luftamt
(SZ 13./14.07.02). Widerspruch: im Planfeststellungsbeschluss ist von 4
Gesellschaftern der Betreibergesellschaft die Rede, nämlich Fliegerclub München, AOPA,
IHK und die Flughafengesellschaft München (MUC II), Recherchen der BI im Handelsregister
des Amtsgerichts München haben ergeben, dass nur drei Gesellschafter aufgeführt sind, nicht die MUC II. Realitätsverlust
und Wunschvorstellungen vermischt
mit internem Amtswissen bestimmen offenbar die Handlungen des Luftamts Süd.
August
2002
Flugbetrieb noch nicht aufgenommen
Aktion der SPD Abgeordneten Tietze-Stecher
Sie bittet den neuen Verteidigungsminister Struck, den 1998 geschlossenen Vertrag
zwischen Bund und der Flughafen Betreibergesellschaft aufzulösen zum Wohl der
Bevölkerung mit Hinweis auf Rühes Altlast und Scharpings Unvermögen auf der
Grundlage der neuen Gesellschafterverhältnisse (Austritt der IHK).
Regierung ordnet den Abbau des Verkehrschildes am Brucker Weg Zufahrt verboten,
landwirtschaftlicher Verkehr frei an,
Flieger wollen legal auf das Fluggelände gelangen. Landgraf weigert sich und legt fristgerecht Widerspruch ein und versucht mit
einem Eilantrag die Aufhebung des Sofortvollzugs.
September
2002
Noch kein
Flugbetrieb aufgenommen
Auf die Bitte Tietze-Stechers an Struck hin, signalisiert dieser
den Privatfliegern, dass sich am Mitbenutzervertrag in nächster Zeit nichts ändern wird, auch er beruft sich auf den Konsens
bei den Anrainern zum Zivilflugbetrieb, wie er unwahrheitsgemäß von Wiesheu an die
Hardthöhe gebracht wurde.
Das Luftamt Südbayern nimmt das private Fluggelände auf dem
Fliegerhorst flugtechnisch ab und befindet, dass ein gefahrloser Flugbetrieb möglich sei.
Verkehrsschild steht noch immer.
Eilantrag gegen
den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses läuft noch.
Oktober
2002
Gericht hebt
Planfeststellungsbeschluss auf.
Betreibergesellschaft geht in Berufung.
1998 wurde der Mitbenutzungsvertrag
zwischen dem Militär und der privaten Betreibergesellschaft geschlossen. Er sieht die
Zufahrt ausschließlich über Tor 6 vor.
Deshalb hat die ROB und die
Betreibergesellschaft per Planfeststellungsbeschluss (23.Mai 2002) den Brucker Weg
(Zufahrt zum Tor 6), der bislang für KFZ gesperrt war, zur Gemeindeverbindungsstraße
umgewidmet. Diesem Beschluss war, die öffentliche Anhörung in Gernlinden, bei denen
viele Bürgerinnen und Bürger anwesend waren, vorausgegangen.
Gegen diesen Beschluss der ROB, für
den Sofortvollzug angeordnet war, hat die Gemeinde
Maisach Klage und Eilantrag auf aufschiebende Wirkung vor dem Verwaltungsgericht München
eingereicht.
Das Verwaltungsgericht hat im Oktober
2002 den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben und dem Eilantrag der Gemeinde Maisach
stattgegeben.
Ein weiterer (Teil)Erfolg für die
Gemeinde Maisach.
Die ROB ging in Berufung und fährt
seitdem mehrgleisig;
-
sie geht in Berufung (im
Planfeststellungsverfahren)
-
die Betreibergesellschaft stellt einen
Ergänzungsantrag
In diesem Antrag geht es um die Herstellung eines unbefestigten Teilstückes zwischen dem
Brucker Weg und dem Tor 6. Diese ca. 40 m entsprechen nicht den Anforderungen einer
Ortsverbindungsstraße. Die Gemeinde Maisach verweigert die Herstellung dieses
Teilstücks.
Seit kurzem wurde bekannt, dass das
Luftamt Süd beschlossen hat, dass die Betreibergesellschaft dieses Teilstück nun auf
eigene Kosten ausbauen soll.
Welche Auswirkungen dies auf die Gemeinde Maisach hat; und inwieweit ein Luftamt derart in
straßenrechtliche Belange eingreifen kann, wird derzeit vom RA der Gemeinde
Maisach geprüft.
-
Die ROB setzt die sofortige Vollziehbarkeit der
luftrechtlichen Genehmigung der zivilen Mitbenutzung des Fliegerhorstes FFB mit Bescheid
vom 29 Oktober 2002 bis auf weiteres aus.
-
Die ROB stellt Antrag auf Aufnahme des
Hauptverfahrens Die Klage gegen die luftrechtliche Genehmigung durch das Luftamt
Süd aus dem Jahre 1998 Dies wurde bislang von den Richtern abgelehnt, solange die
anderen laufenden Verfahren noch nicht abgeschlossen waren. Unterstütz wird die
Betreibergesellschaft von der Landesanwaltschaft Bayern, die sich aus öffentlichem
Interesse in dem Verfahren beteiligen. Leider ist das öffentliche Interesse von
20.000 Einwendern in diesem Verfahren nicht von der Landesanwaltschaft vertreten.
d.h.
- das Berufungsverfahren
Planfeststellung läuft weiter
- unser
Prozess beginnt
Militär
Am 1. Oktober 2003 wurde der
ständige militärische Flugbetrieb auf der Start-/und Landebahn des Militärflugplatzes
Fürstenfeldbruck eingestellt. D.h. Das Militär beendete den Militärflugbetrieb in
Fürstenfeldbruck.
Flugsicherung/Feuerwehr/Räum -und Säuberungsdienste und der Wetterdienst wurden
abgezogen.
Monatelang vorher wurde spekuliert welche Status der
Militärflugplatz haben würde. Reserveflugplatz der Nato; eingeschränkter
Einsatzflugplatz auf dem kein Einsatzverband dauerhaft stationiert ist (Kategorie II) und
nur militärischer Reserveflugplatz .
Eine
Spekulation jagte die andere und tut dies heute noch. Da die Bundeswehr erheblich
einsparen muss, könnte die Frage des Standortes noch immer ungeklärt sein. Wir können
derzeit nicht abschätzen, was die Bundeswehr entscheidet und wie sich dies auf unsere
Arbeit auswirken wird.
Der
Flugbetrieb ist schon seit ca. zwei Jahren auf Grund der sanierungsbedürftigen
Start/Landebahn nicht mehr möglich. Der Bundeswehr fehlt nicht nur das Geld für die
Sanierung der Landebahn, sondern auch für deren Unterhalt.
Brigadegeneral
Finster erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept.
Die
Zivilflieger könnten, so Finster, ihren Flugbetrieb auch ohne uns
durchführen. Sie müssten jedoch auf die Bereitstellung unserer Dienste
(Feuerwehr/Schneeräumdienst/Flugsicherung/Wetterdienst ...) verzichten. 600m, der
mehr als 2000m langen Landebahn könnten von den Zivilfliegern, wie von Hubschraubern
genutzt werden, so Finster.
Fürstenfeldbruck,
für das Militär die Wiege der Luftfahrt dürfte lautlos stillgelegt werden.
Diese stille Stilllegung auf Raten ruft weniger Protest hervor.
Die BI
hat in einem internen Arbeitskreis wiederholt über Nutzungskonzepte und Vorschläge zur
Folgenutzung des Fliegerhorstes diskutiert. Neueste Erkenntnis könnte unter anderem eine
Fläche für die von der Regierung geförderten Solarzellen sein.
Die
Folgen des Einmottens des Flugplatzes könnte für uns bedeuten:
-
Der Bund könnte den Mitbenutzern
(Betreibergesellschaft anbieten, den Platz in eigener Regie zu betreiben. Es
besteht die Gefahr, dass einer der größten Flugplätze im Süddeutschen Raum einer
privaten Betreibergesellschaft als Schnäppchen nachgeworfen wird. Dies gilt
es zu verhindern! Die Gemeinden verfolgen ein Konzept, den Kauf anzubieten.
-
Eine kleine GmbH dürfte finanziell und personell
überfordert sein, den Flugbetrieb ohne militärische Hilfe
aufrechtzuerhalten. Das riecht nach Erweiterung und Subventionierung! Die Beschränkung
der Maschinen auf weniger als 2 t und auf 20.000 Flugbewegungen dürften so
unwirtschaftlich sein, dass die Erweiterung in
den Köpfen der ROB schon jetzt feststehen dürfte. Lesen Sie dazu die aktuelle
Tagespresse zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Billigflieger Ryan Air!
Dies gilt es zu verhindern!
Betreibergesellschaft
Unserer Meinung und unserem
Kenntnisstand nach müsste die Betreibergesellschaft längst insolvent sein. Wir lassen
dies derzeit prüfen. Seit Jahren fordern wir die Bilanzen an. Wir sehen eine
Konkursverschleppung aber die Verantwortlichen des Münchner Amtsgericht; Abteilung
Handelsregister haben sich als nicht zuständig erklärt.
Herr Tausend, Sprecher der
Betriebsgesellschaft, gab zu von MUC II finanziell unterstützt zu werden. ... da
Einnahmen fehlen, weil nicht geflogen werden könne, trägt MUC II das Defizit, so
Herr Tausend.
Das ist ein Skandal; mit unseren Steuergeldern, das MUC II in der Hand des Staates!
Nach dem Rückzug des Militärs will
die Betreibergesellschaft den Flugbetrieb mit einem Flugleiter aufnehmen. Sei man
erst einmal auf dem Platz, so Siegfried Reinhard, der neue Geschäftsführer der
Betriebsgesellschaft, denn könne man schon alles regeln.
Wirtschaftsministerium
Die ROB hält weiter am Fliegerhorst
fest. Es gäbe weiterhin zu Verkehrslandeplatz Fürstenfeldbruck keine
Alternative, so Wirtschaftsminister Wiesheu.
Ziel der Regierung ist es in der Region München, wie in allen anderen Planungsregionen
einen Verkehrslandeplatz, insbesondere für Geschäftsreise- und Werksfliegerei
einzurichten. Der aktuellste Regionalentwicklungsplan des bayer. Landtags sieht keine
Änderung vor.
Aufgaben, die auf Grund der
Rückstufung des Fliegerhorstes oder gar der völligen Einstellung des militärischen
Flugbetriebes übernommen wurden, müssten dann von der Betreibergesellschaft selbst
abgedeckt werden; so das Ministerium.
Die Warnung; sollte man im Prozess
unterliegen, müsste man andere Wege beschreiten um das Vorhaben zu realisieren.
Es ist also leider nicht so, dass wir
hoffen können, die RBO hätte inzwischen aufgegeben!
Gemeinden
Anrainergemeinden erarbeiten derzeit
ein Nutzungskonzept. Für den Fall, das der Bund das Gelände zurückgeben würde.
BI
Sind derzeit in der Vorbreitung des
Prozesses; Der 1. Verhandlungstag findet am 19.02.04 vor dem Verwaltungsgericht in der
Bayerstraße statt. Neben unseren Anwälten ist unser Sachverständiger für
Lärmschutzfragen anwesend, der von der BI bestellt wurde.
Auch wir erarbeiten derzeit ein
Nutzungskonzept für das Fliegerhorstgelände, um die Gemeinden zu unterstützen.
Januar
2004
Das
Luftamt regelt Ausbau des Weges zu Tor 6. Die Zufahrtsstraße zum Tor 6 soll auf
Beschluss des Luftamts Südbayern auf Kosten der privaten Flugplatzbetreiber ausgebaut
werden. Hier handelt es sich um eine Ergänzung zum
Planfeststellungsbescheides vom Mai 2002. Dies sei notwendig geworden, da das Gericht im
Oktober 2002 festgestellt hatte, dass der Zustand der Straße (40 m) nicht dem Zustand
einer Gemeindeverbindungsstraße entspricht (= Heilung!
Gericht sagt, was beantragt werden muss, damit es im Sinne der Bay. Staatsregierung
entschieden werden kann).
Februar
2004
Am 19 Februar: Klage vor dem bayerischen
Verwaltungsgericht.
Zusammenlegung
Das Gericht hat mehrere
Klagen zu einem Verfahren zusammengefasst. Dies schien zu unserem Nachteil.
Betroffenheit der Gemeinden
In Anwesenheit einiger unserer Privatkläger,
engagierter BI Mitglieder und der gesamten Vorstandschaft wurde den ganzen Tag die
Betroffenheit der Gemeinden (FFB, Olching, Maisach) und deren Zulassung zur Klage
erörtert.
Skandalös kurze Anhörung unserer Privatkläger
Die Verhandlung unserer Privatkläger war auf 13.30 Uhr festgesetzt, verhandelt wurde erst
ab 16 Uhr und um 17 Uhr endete die Sitzung.
Wir
beklagen, dass die Interessen unserer Privatkläger nicht ausreichend berücksichtigt
wurden. Es entstand der Eindruck, die Ablehnung stand schon vorab fest.
Zwei Sichtweisen der Lärmbetrachtung. (wir
berichteten darüber in unserem Mitgliederbrief)
Gericht erteilt der privaten Betreibergesellschaft
formell die Starterlaubnis (Sofortvollzug)
Die Situation für die Flieger hat sich jedoch nicht verändert. Der Zugang über Tor
6 ist weiterhin nur zu Fuß möglich.
Einleitung des Revisionsverfahrens
Die BI bündelt Energie. Gespräche und Verhandlungen mit Anwälten und
Klägern. Sie trennt sich, aus Kostengründen; von Anwalt Werner und geht mit vier der
aussichtreichsten Privatkläger in die II. Instanz vor den Bay. Verwaltungsgerichtshof.
Das
Revisionsverfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof sollte am 08. März 2005
stattfinden.
Neue Klage der Gemeinde Maisach
Gemeinde Maisach klagt gegen den Ergänzungsbeschluss zum Planfestellungsverfahren.
Die Betreibergesellschaft soll die Straße ausbauen und den Weg vor Tor 6 teern. (s.
Januar)
Flieger wollen anderen Zugang zu Gelände
Flieger fragen an, ob nicht anderer Zugang als durch Tor 6 möglich ist. Das
Verteidigungsministerium bestätigt,dass nur Tor 6 aus Sicherheitsgründen möglich ist.
März
04
Pläne des Wirtschaftsministeriums und des Luftamtes Süd:
Weitere Militärflughäfen sollen zivil genutzt werden (Lagerlechfeld, Memminger Berg
sowie der Gewerbeflughafen Oberpfaffenhofen
Wiesheu hält weiter an FFB fest
Lagerlechfeld:
Linienflugverkehr soll laut Wirtschaftsministerium von Augsburg verlegt
werden
Dabei
viele Regionalflughäfen defizitär; In Hof
wird jedes Ticket mit 130.- Steuergeldern bezuschusst; Augsburg hat Schwierigkeiten
Minister
Wiesheu unternimmt alles, um weitere "Millionenlöcher auf Kosten des
Steuerzahlers aufzutun.
Juli
04
SPD sieht
Gefahr für Ausweitung des Flugbetriebes bis hin zum Frachtflughafen, Die Diskussion um
Lagerlechfeld lässt vermuten, dass Landekapazitäten gesucht würden (MUC II)
August
04
Die
Betreibergesellschaft versucht erfolglos Geschäftsreisende für die Nutzung von
Kleinflugzeugen zu interessieren. Sie schickt an die an alle Unternehmer im Landkreis
Aufforderungen, Geschäftspartner auf die Landemöglichkeit hinzuweisen. Auch eine
Preisliste liegt dem Schreiben bei.
Die Betreibergesellschaft stört sich kurz nach Betriebsbeginn an den Öffnungszeiten. Pro
Woche sind nur 3 bis 6 An- bzw. Abflüge verbucht worden. Eine Ausweitung der
Betriebszeiten am Wochenende (Samstag + Sonntag) wurde bereits gefordert. Diese
Erweiterung der Zeiten wird im Schriftverkehr mit dem Luftamt geklärt.
Die Start/Landegebühr für Kleinflugzeuge soll zwischen 5,50 bis 50 Euro liegen. Dennoch
besteht Betriebspflicht von 8:00 bis 18:00 Uhr. Das wurde vom Geschäftsführer auf 400,-
Basis geregelt! Inzwischen hat sich die Betreibergesellschaft und die Flugsportgruppe
verbündet!
Oktober
04
BI
bereitet sich auf Prozess in der II. Instanz vor. Gespräche mit Klägern/Anwalt
Dezember
04
Für alle überraschende Wende:
Es wird bekannt, dass das Militär seinen
Flugbetrieb gänzlich einstellen und das Gelände meistbietend veräußern will.
Damit
wird der 1998 Mitbenutzungsvertrag hinfällig.
Gespräch
mit Generalmajor Finster
Aktuell
05
Bei einer möglichen Auflassung des Fliegerhorstes geht der
aufgelassene Bereich vom BMV zum BMF über.
Hier kümmert sich die Bundesvermögensverwaltung um den
Verkauf..
Laut einer Info, die der BI zugespielt wurde, werden die
Sportflieger jährlich mit 100.000,- subventioniert. Das
Verteidigungsministerium stellt dafür eine Gegenforderung: Die Offiziere dürfen sich in
den Luftschaukeln umherfliegen lassen (z.B. zum Kaffeetrinken nach Wörishofen)
Die BI gegen Fluglärm hat umfangreiche Recherchen in Gang gesetzt und wird die Bevölkerung zu gegebener Zeit informieren. Derzeit warten wir täglich auf die Mitteilung aus dem Verteidigungsministerium, welcher Teil des Fliegerhorstes aufgelassen wird.
Wenn sich unsere Ausdauer gelohnt hat und damit der langjährige Erfolg durch Wissen, richtige Argumente und korrekte rechtliche Position bezahlt macht, dann
ist bald Ruhe und die Bevölkerung kann sich in ihren Gärten und auf ihren Terassen bald wieder erholen!
Wir kommen unserem Ziel näher!