| Vers.:05. 04. 2009 |
| VEREINIGUNG GEGEN FLUGLÄRM DRESDEN e. V. | ||||||||||||||
| Gemeinnütziger Verein, eingetragen im Vereinsregister des Registergerichtes Dresden unter VR 3221 | ||||||||||||||
| Mitglied in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. | ||||||||||||||
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Aktion
2006-2
Zum Stand des
Klageverfahrens für ein Nachtflugverbot am Flughafen Dresden
Anfang des Jahres haben wir hier informiert über die mit organisatorischer Unterstützung des Vereinigung gegen Fluglärm Dresden e. V. und auf Basis von Spenden betroffener Bürger auf den Weg gebrachten verwaltungsrechtlichen Klage dreier persönlicher (sog.) Musterkläger beim Bundesverwaltungsgericht.
Bei dieser verwaltungsrechtlichen Klage geht es um die Änderung der jetzt im Planfeststellungsverfahren erlassenen Betriebsgenehmigung mit dem Ziel: Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 06 Uhr am Flughafen Dresden, denn der Nachtflug ist bisher defacto nicht eingeschränkt.
Diese Nachtflüge sind nur fragwürdigen wirtschaftlichen Interessen des Flughafens am Nachtflug untergeordnet vor dem Hintergrund nicht ausreichend gewerteter gesundheitsschädigender Wirkungen bei den Anwohnern. Die in unmittelbarer Nähe befindlichen Großflughäfen Leipzig-Halle, Berlin-Schönefeld und Prag (alle gut und kurz erreichbar auf Autobahn oder mit dem Zug) bleiben dabei bei den Betrachtungen außen vor.
Die Musterkläger als auch die weiteren Kläger beauftragten die Hanauer Kanzlei Nickel, Dröse, Zabel, Scharff & Eiding. Das sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht und sehr aktiv in Vertretung von Bürgerinitiativen in Berlin-Schönefeld und in Leipzig. Wir glauben, eine gute Wahl. Und wir laden für den 07. November, 19.00 Uhr, nochmals zu einer öffentlichen Veranstaltung mit dem RA Dr. Eiding ein. (ADDOR'S Schweizer Stübli )
Mit dem Gerichtsverfahren
zu den Klagen für ein Nachtflugverbot ist Anfang nächsten
Jahres zu rechnen. Da diese Klagen keinen bauaufschiebenden
Charakter haben, wurde vom Flughafen mit den Arbeiten des Neubaus
begonnen.
Damit sind diese Klagen aber nicht aufgehoben oder irgendwie
entschieden.
Was ist zur Situation des Neubaus der SLB zu sagen?
Unser Verfahren gegen
Nachtflug hat inzwischen Auftrieb erhalten durch die
Verwaltungsgerichtsentscheidung für den Neubau des Flughafen
Berlin-Schönefeld, wo für diesen zentralen internationalen
Flughafen eine Nachtflugverbot erlassen wurde.
Dabei sind die Überflugprobleme für den Dresdner Flughafen noch
gravierender, da er ein unbestritten innerstädtischer Flughafen
ist und 2/3-Hauptstartrichtung über die Stadt Dresden geht.
Auf der anderen Seite wird Druck entstehen, wenn z. B. die AirBerlin, Haupt-Nachtflieger in Dresden (!), die nun keine Nachtflüge in Berlin mehr ausführen kann, Ausweichflugplätze finden muss. Hier denken wir aber, dass FLH Leipzig Halle, der eine ordentliche 24h Betriebsgenehmigung hat, Wunschkandidat ist. Aber ein Nachtflug - Nebenschauplatz Dresden ist natürlich nicht völlig uninteressant, im Gegenteil. Daher muss vor Gericht im Sinne der Anwohner alles daran gesetzt werden, ein Nachtflugverbot durchzusetzen. Falls das nicht kommt, wird es eine nicht wieder aufhaltbare Entwicklung geben, die uns alle hier erheblich gesundheitlich und in unserer Lebensqualität belasten wird.
Gegenwärtig sind wir täglich schon mit bis zu 7 planmäßigen Nachtflugbewegungen ausgesetzt. Wie viele es sonst noch nicht planmäßig durchgeführte Nachtflüge gibt, das bleibt ein Geheimnis des FLH DD, der nicht bereit ist, die Nachtflugbewegungen öffentlich zu machen, wie es nochmals kürzlich in der Fluglärmkommission von der Vereinigung gefordert wurde. Warum wohl ?
Diese Nachtflüge sind Ursache, dass es eine Reihe von Bürgern gibt, die dadurch permanent an Schlafstörungen leiden. Deshalb dient das Verfahren gegen den Nachtflug vor allem dem Schutz der Gesundheit einer großen Zahl von Anwohnern, ganz abgesehen von Entwertungen der Grundstücke (kalte Enteignung), der schlechteren Vermietbarkeit von Mietwohnungen im betroffenen Bereich und Verschlechterung des weichen Infrastrukturfaktors im Dresdner Norden.
Dafür haben drei Musterkläger zwei aus Weixdorf und einer aus Hellerau - die Last des Verfahrens auf sich genommen haben. Sie dienen damit uneigennützig dem Gemeinwohl.
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Gilt
nicht mehr:
Um die Musterkläger zumindest auf dieser
finanziellen Seite frei zu halten, ist es wichtig, noch weitere
Anwohner oder interessierte Bürger zu bewegen, da mit zu machen.
Deshalb wird um weitere Spenden
auf das Konto der Vereinigung:
Kontonummer: 312 013 3050 BLZ: 850 503 00 Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden
gebeten. Bitte unbedingt Zweck (Spende-Klage), Namen und Anschrift auf der Überweisung angeben !
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Ein weiter und auch sehr wichtiger Faktor für unser Gerichtsverfahren ist die Zahl der Mitglieder in unserer Vereinigung gegen Fluglärm Dresden e.V. Wir würden wir uns freuen über weitere, zu der bisher nicht geringen Zahl von Mitgliedern, um deutlich zu machen, dass weite Kreise der Anwohner sich auch verantwortlich fühlen für ihre eigene Lebensqualität. Hier sind auch die angesprochen, die bereits mit Spenden die Klage mit finanziert haben.
Eintrittserklärungen und sonstiges zum Verein können im Internet unter www.fluglaerm.de/dresden heruntergeladen oder angesehen werden. Anschrift des Vereins: Radeburger Str. 151, 01109 Dresden
Peter Volkmer
Vorstandsvorsitzender der Vereinigung gegen Fluglärm
Dresden e.V.
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