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Antrag der Flughafen Dortmund GmbH vom 09.04.2001
auf eine „Karenzregelung" für Landungen
zwischen 22:00 und 24:00 Uhr

Presseerklärung vom 20.04.2001 von

  • SGF, Ursula Wirtz, und
  • Aktionsbündnis gegen den Flughafenausbau, Christoph Diestelhorst, Pfr.
     

„Karenzregelung" nennt die Flughafen GmbH ihren Antrag auf Ausweitung der Betriebszeit und den Einstieg in den Nachtflug. Einmal mehr bedient sich die Flughafen GmbH der Salamitaktik, beantragt „nur" pro Nacht höchstens 6 und jährlich 500 Landungen.

Da das Lärmgutachten Dr. Wölk aus Anfang Februar datiert, ist dieses Vorhaben von der Flughafen GmbH seit langem vorbereitet, ohne daß Aufsichtsrat und politische Mandatsträger darüber informiert worden wären. Ganz im Gegenteil: Noch in der 2. Märzhälfte hatte OB
Dr. Langemeyer in Unna versichert, „das Nachtflugverbot müsse ernst genommen werden".

Die Begründung der Flughafen GmbH ist mehr als scheinheilig: Sie selbst hat für das Planfeststellungsverfahren im Ausbauantrag 1993 unter Pkt. 7 beantragt:

  • „Kein Nachtflugbetrieb, Festsetzung der Betriebszeiten auf 6.00 bis 22.00 Uhr"

Wir meinen:
Die vom Planfeststellungsbeschluß festgelegten Betriebszeiten sind verbindlich. Die Flughafen GmbH hat bei der Akquirierung von Flugverbindungen die Gesellschaften auf diesen Umstand hinzuweisen. Dementsprechend ist der Flugplan zu erstellen, die Fluggäste haben sich darauf einzustellen und die festgeschriebene Nachtruhe zu akzeptieren.

Wenn im Flugplan Landungen zwischen 21.45 und 22.00 Uhr vorgesehen sind, birgt diese Planung selbstverständlich ein Risiko, speziell für die Flüge über größere Distanzen: Palma de Mallorca (21.45) / Jersey und Faro (21.55), aber auch für die neue Linie von Kopenhagen (21.55).

Zu Verspätungen kann es allein deshalb kommen, weil z.B. die Eurowings-Maschine Airbus 319 sonntags früh zu den Kanaren startet und im 2. Umlauf dann Mallorca und zurück bedient (Landung 21.45).

Im Planfeststellungsverfahren haben besonders viele Einwender ihrer großen Sorge um die Ausweitung der Betriebszeit Ausdruck gegeben. Mit diesen vorgetragenen Bedenken hat sich die Bezirksregierung - im Gegensatz zu vielen anderen Einwendungen, z.B. zum angeblichen Bedarf für den Geschäftsverkehr - auseinandergesetzt.

Im Planfeststellungsbeschluß (z.B. Seite 37) führt sie aus:

  • · „Die schon heute festgelegten Betriebszeiten von 6.00 bis 22.00 Uhr sollten nach dem Ausbau Bestand behalten..."
  • · „...daß mit der Festlegung der Betriebszeit ... dem Ruhebedürfnis der Anwohner des Flugplatzes weitgehend Rechnung getragen wurde (Seite 129)".

Aufs Schärfste kritisieren wir das dem Antrag beigefügte Lärmgutachten durch Prof. Wölk. Es ist für die Bewertung des Nachtfluglärms völlig ungeeignet, weil zur Bewertung des Nachfluglärms andere Kriterien zu Grunde zu legen sind. So kommt der beauftragte Gutachter Wölk zu dem Schluß, daß sich durch diese beabsichtigten Flüge keine negative Ver-änderung der sog. 62 dB(A) - Schutzzone ergebe, im Gegenteil, es handele sich um eine geringfügige Verkleinerung.

Um zu diesem Ergebnis zu kommen, hat man sich wieder einmal der Mittelung des Fluglärms auf der Basis des Fluglärmgesetzes bedient. Diese Methode ist falsch, da sich die Nachtfluglärmbewertung an Spitzenpegeln orientiert. Diese Spitzenwerte sind es, die bekanntermaßen Aufweckreaktionen zur Folge haben.

  • In den Anflugsektoren des Dortmunder Flugplatzes betragen die Spitzenpegel im Überflug (außen) zwischen 90 und 100 dB(A), belüftete Fenster im Schlafraum (worauf Anspruch besteht) bieten keinen aus-reichenden Schallschutz. Wissenschaftlich bewiesen ist, daß 2 Fluglärmereignisse mit Pegeln ab 60,7 dB(A) oder 6 Ereignisse mit 55 dB(A) am Ohr des Schläfers gesundheitsgefährdend und deshalb unzulässig sind. Schon ein nächtliches Ereignis wird diese Grenzziehung sprengen.

Wir resümieren:
Der Dortmunder Flughafen hat sich mit der bewährten Salamitaktik in die bestehenden Wohngebiete „hineingefressen". Die hieraus erwachsende Problematik ist nicht zu übersehen, kann von der Geschäftsführung sowie der verantwortlichen Politik nicht ignoriert werden.

So ist dieses erneute, als brutal zu bezeichnende Vorgehen der Flughafen GmbH an sich ein Skandal, die bekannten Reaktionen der Vertreter der SPD-Fraktion im Dortmunder Rathaus ein weiterer, und vielleicht noch größerer.

Wie wir den Rückmeldungen aus der Bevölkerung entnehmen können, herrscht auf Grund des rücksichtslosen Verhaltens der Flughafen GmbH erneutes Entsetzen und blanke Wut. Verstärkt werden diese Empfindungen durch die Haltung der SPD, die - wieder einmal gegen den Ratsbeschluß - den erneuten Husarenritt der Flughafen GmbH stützt. (Wobei davon auszugehen ist, daß das Vorgehen abgestimmt war.) Da ist es wenig hilfreich, daß die SPD in der Bezirksvertretung Brackel empört protestiert, hatte sie doch erst im letzten Sommer bei einem Besuch des neuen Flughafens „ihren Frieden" (O-Ton Bezirksvorsteher Czierpka) mit ihm gemacht.

Wir gehen davon aus, daß die Bezirksregierung Münster diesen Antrag nach sorgfältiger Prüfung ablehnen wird, hat die Rechtsprechung doch weit geringere Pegelwerte und niedrigere Ereigniszahlen für die Unzumutbarkeit festgelegt.

Uns scheint, es wird allerhöchste Zeit, dem Größenwahn des Flughafengeschäftsführers Nunkesser einen Riegel vorzuschieben. Sollte die Politik wiederum versagen, muß die Bevölkerung bei den nächsten Wahlen einen noch deutlicheren Denkzettel verpassen. Aus heutiger Sicht hat zumindest die SPD in Dortmund aus den großen Verlusten der letzten Kommunalwahl nichts gelernt.

gez. Ursula Wirtz, SGF
gez. Christoph Diestelhorst, Pfr., Aktionsbündnis

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Letztes Update: 06.05.2001