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Presseerklärung vom 08.12.2001

Kreisparteitag der CDU Dortmund
am 07.12.01 zur Flughafen-Debatte

 
Mehrheitlich hat der Parteitag beschlossen:

  • Aufhebung der Gewichtsbeschränkung (bisher 75 t)
  • Verspätungsregelung bis 22.30 Uhr
  • sowie für „home-base-carrier" bis 23.00 Uhr jeweils mit Genehmigung der Flughafen-GmbH (sog. „PPR-Regelung")

18.000 Menschen, die sich per Unterschrift für die Beibehaltung der Eckdaten des Planfeststellungsbeschlusses aussprechen, können mit diesem Beschluss nicht vollends zufrieden sein.

Allerdings, so muss man konstatieren, hat der Kreistag der CDU gegenüber den Anträgen der CDU-Fraktionsspitze mit Hovermann, Knieling und Hubert Jung Schadensbegrenzung betrieben. Dass dieses überhaupt durchsetzbar war, ist dem engagierten Auftreten

  • der Bezirksvertreter Mader (Aplerbeck) und
  • Multhaupt (Brackel) sowie
  • dem Ex-Ratsherrn Wolfgang Penning (Aplerbeck) und
  • letztlich auch MdB Erich G. Fritz

zu verdanken.

Dennoch sind der Bevölkerung schmerzhafte Blessuren zugefügt worden durch

  1. die weitreichende Entscheidung der Tonnageaufhebung. Dieser Akt impliziert die Forderung nach erneuter Startbahn-Verlängerung im Jahre 2005 (nach den Kommunal- und Landtagswahlen),

  2. die fehlende zahlenmäßige Begrenzung der genehmigten Landungen pro Nacht. Dieser Mangel, gemeinsam mit der Übertragung der Genehmigungspraxis weg von der Luftaufsicht (Bezirksregierung Münster) zur Flughafen GmbH („PPR-Regelung") kommen „Blanko-Schecks" an Nunkesser gleich. Das ist ein Skandal!

In diesem von der CDU gewollten Entscheidungs-Vakuum liegt für die SPD am Montag die Chance der Abgrenzung:

Sie sollte das Höchst-Abfluggewicht bei 75 t und die Genehmigungspraxis im Rahmen einer moderaten Verspätungsregelung (bis 22.30 Uhr) bei der Luftaufsicht der Bezirksregierung Münster belassen (womit auch die Kontrolle sichergestellt wäre). Auch muss die Zahl der Landungen pro Nacht zahlenmäßig begrenzt werden. Scharf zurückweisen sollte sie den neuesten Joker, den der Flughafen durch „Eurowings" hat ziehen lassen (Nutzung der Lärmschutz-Kabine von 5.00 bis 6.00 Uhr vor der regulären Betriebszeit). Denn die Probeläufe der Maschinen im Reparaturdienst unter Volllast bedeuten für die angrenzende Bevölkerung eine zusätzliche starke Belastung!

18.000 Menschen verlangen per Unterschrift eine menschliche Entscheidung.

gez. Ursula Wirtz

siehe auch

   

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Letztes Update: 09.12.2001