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Lärmschutz am Flughafen DortmundDie Anwohner in unmittelbarer Nähe des Flughafens haben einen Anspruch auf Lärmschutz. Hauptsächlich durch den Einbau von Fenstern. |
siehe auch Übersicht
Lärm und Lärmschutz |
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Mit der Genehmigung der 2000-Meter-Bahn verfügte die Bezirksregierung Münster ein sogenanntes Tagesschutzgebiet. Dieses beinhaltet eine Zone rund um den Flughafen, in der ein Dauerschallpegel von mehr als 62 dB(A) erreicht wird. In dieser Zone liegen rund 120 Anwesen beziehungsweise Gebäude. Hier soll durch passiven Lärmschutz - also spezielle Fenster - der Schallpegel unter 55 db(A) gesenkt werden. Die Kosten dafür übernimmt die Flughafen GmbH. Werner Swierkowski, seit 26 Jahren Angestellter des Flughafens und nun als kaufmännischer Prokurist für dieses Projekt verantwortlich, liegt vor allem daran, die Auflagen der Bezirksregierung so zu erfüllen, dass die Anwohner zufrieden sind.
Außerdem werde der Flughafen nicht nur die anfallenden Kosten mit 130 DM pro Quadratmeter Aufenthaltsraum bezuschussen, sondern die tatsächlichen Gesamtkosten für den passiven Lärmschutz übernehmen. Um diese Kosten zu ermitteln, habe man Experten vom Münchener Flughafen angeheuert. Swierkowski:
Die Münchener Experten waren vor Ort, haben sich die Häuser angesehen, haben sich von den hiesigen Handwerkern Preisberechnungen machen lassen und sind zu dem Ergebnis gekkommen: Das kostet rund 4 Millionen DM. Rechnerisch bedeutet das pro Anwesen bzw. Haus gut 30.000DM. Werner Swierkowski:
Betroffene können jederzeit mit Unterstützung rechnenAlle betroffenen Eigentümer sind im Sommer angeschrieben und ausführlich informiert worden. Ein Teil der mitgeschickten Anträge sind bereits zurück gekommen. Auf Wunsch können die Betroffenen mit jeder Unterstützung und Beratung durch die Mitarbeiter des Flughafens rechnen. Selbstverständlich können auch Eigenleistungen erbracht und so etwas Geld verdient werden. Auch was den Zeitpunkt des Einbaus betreffe, sei man sehr flexibel.
erklärt Swierkowski. Über all diese Dinge könne man sprechen. Und selbst wenn jemand seine Fenster erst in vier oder fünf Jahren haben wolle, gelte:
siehe auch Übersicht Lärm und Lärmschutz |
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Letztes Update: 16.09.2001