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Fluglärmgesetz (FLG)Das heutige Fluglärmgesetz besteht seit 1971 und ist heutzutage völlig unzureichend. Umweltminister Trittin hat 2001 die geplanten Änderungen vorgestellt und stößt damit bei den Betreibern von Flughäfen auf wenig Gegenliebe. |
siehe auch Übersicht
Lärm und Lärmschutz |
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An die zu Ihrem Bericht Fluglärm: Kostenlawine .." vom 21.03.2001 Das Fluglärmgesetz von 1971(!!) soll auf Bundestagsbeschluss novelliert werden. Politiker haben endlich eingesehen, dass es keinen ausreichenden Schutz für die betroffenen Bürger gewärleistet. Nun wird der magere Referenten-Entwurf des BMU/UBA und - weil es opportun scheint - der Umweltminister Trittin in persona von der Luftverkehrs-/Flughafen-Lobby gegeisselt. Im Bundes-Verkehrs-Ministerium wird kräftig gegen (das Parlament) gearbeitet. Dass der grenzüberschreitende (u.a. Touristik-/Fracht-)Flugverkehr durch fehlende Kerosin- und Mehrwertsteuer hoch subventioniert ist, ist allgemein bekannt. Dass der gesamte Flugverkehr in, aus und nach Deutschland seine Umweltkosten" besonders wegen des unzureichenden FLGes. seit 1971 nicht bezahlen musste, ist eine noch nicht allgemein bekannte Tatsache. Jetzt wird mit einer Kostenlawine für die Lärmsanierung argumentiert obwohl deren Notwendigkeit durch die geltende Rechtsprechung belegt ist. Das wird von der Flug-Lobby beklagt. Sie hatte sich die mangelhafte Gesetzeslage weitgehend zu nutze gemacht und die Betroffenen in die Gerichtsverfahren gezwungen. Mehr als mühsam und im Laufe von drei Jahrzehnten haben Einzelne, wenn auch noch immer nicht ausreichende, aber dennoch erfreuliche Fortschritte in den Prozessen erzielt. Die Gewinnmitnahmen der Flug-Lobby sind dadurch kaum geschmälert worden. Auch zukünftig würden die Lärmsanierungs-Kosten mit einer entsprechenden Gebühr dem Fluggast auferlegt werden wie z.B. die längst übliche für den Flugsicherheits-Check. Die würde doch angesichts des Gewinns an Mobilität z.B. nicht nur von Touristen sicher gern bezahlt. Weshalb also die Aufregung bei der zivilen Luftfahrt-Lobby? Oder will man nur nicht seine Marktchancen zu Gunsten der Betroffenen geschmälert sehen? Das wäre unredlich. Wenn den Betroffenen selbst durch Sanierung nur noch bedingt geholfen werden kann, würden bei Flughafen-Aus- und -Neubauten erst gar keine Betroffenheit in dem bisher massiven Umfang mehr enstehen können. Für die wenigen verbliebenen militärischen Flughafen-Standorte muss der Bund die Kosten tragen. Das würde jeder Bürger mittragen und seine Wählerstimme den Politikern deshalb sicher nicht verweigern Mit freundlichen Grüßen Werner Wirtz, 44319 Dortmundsiehe auch Bericht Fluglärm: Kostenlawine für Verteidigungshaushalt siehe auch Übersicht Lärm und Lärmschutz |
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Letztes Update: 18.09.2001