Schutzgemeinschaft Fluglärm
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Archiv für die Infos von 1998 - 2005
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Fluglärmgesetz (FLG)

Das heutige Fluglärmgesetz besteht seit 1971 und ist heutzutage völlig unzureichend. Umweltminister Trittin hat 2001 die geplanten Änderungen vorgestellt und stößt damit bei den Betreibern von Flughäfen auf wenig Gegenliebe.
 
  • Rot-grüner Eklat um neues Fluglärm-Gesetz
    Bericht im Spiegel vom 03.09.2001

  • Weshalb die Aufregung bei der zivilen Luftfahrt-Lobby?
    Leserbrief von Werner Wirtz an die Wirtschaftswoche zum Bericht „Fluglärm: Kostenlawine ..."

  • Fluglärm: Kostenlawine für Verteidigungshaushalt
    Umweltminister Trittin will den Fluglärm senken
    Bericht aus der Wirtschaftswoche vom 21.03.2001 über die Konsequenzen des von Trittin geplanten Fluglärmgesetzes

siehe auch Übersicht Lärm und Lärmschutz
 


Weshalb die Aufregung bei der zivilen Luftfahrt-Lobby?

 
Leserbrief von Werner Wirtz an die Wirtschaftswoche zum Bericht „Fluglärm: Kostenlawine ..."

An die
Wirtschaftswoche

zu Ihrem Bericht „Fluglärm: Kostenlawine .." vom 21.03.2001

Das Fluglärmgesetz von 1971(!!) soll auf Bundestagsbeschluss novelliert werden. Politiker haben endlich eingesehen, dass es keinen ausreichenden Schutz für die betroffenen Bürger gewärleistet. Nun wird der magere Referenten-Entwurf des BMU/UBA und - weil es opportun scheint - der Umweltminister Trittin in persona von der Luftverkehrs-/Flughafen-Lobby gegeisselt. Im Bundes-Verkehrs-Ministerium wird kräftig gegen (das Parlament) gearbeitet.

Dass der grenzüberschreitende (u.a. Touristik-/Fracht-)Flugverkehr durch fehlende Kerosin- und Mehrwertsteuer hoch subventioniert ist, ist allgemein bekannt. Dass der gesamte Flugverkehr in, aus und nach Deutschland seine „Umweltkosten" besonders wegen des unzureichenden FLGes. seit 1971 nicht bezahlen musste, ist eine noch nicht allgemein bekannte Tatsache.

Jetzt wird mit einer Kostenlawine für die Lärmsanierung argumentiert obwohl deren Notwendigkeit durch die geltende Rechtsprechung belegt ist. Das wird von der Flug-Lobby beklagt. Sie hatte sich die mangelhafte Gesetzeslage weitgehend zu nutze gemacht und die Betroffenen in die Gerichtsverfahren gezwungen. Mehr als mühsam und im Laufe von drei Jahrzehnten haben Einzelne, wenn auch noch immer nicht ausreichende, aber dennoch erfreuliche Fortschritte in den Prozessen erzielt. Die Gewinnmitnahmen der Flug-Lobby sind dadurch kaum geschmälert worden.

Auch zukünftig würden die Lärmsanierungs-Kosten mit einer entsprechenden Gebühr dem Fluggast auferlegt werden wie z.B. die längst übliche für den Flugsicherheits-Check. Die würde doch angesichts des Gewinns an Mobilität z.B. nicht nur von Touristen sicher gern bezahlt.

Weshalb also die Aufregung bei der zivilen Luftfahrt-Lobby? Oder will man nur nicht seine Marktchancen zu Gunsten der Betroffenen geschmälert sehen? Das wäre unredlich.

Wenn den Betroffenen selbst durch Sanierung nur noch bedingt geholfen werden kann, würden bei Flughafen-Aus- und -Neubauten erst gar keine Betroffenheit in dem bisher massiven Umfang mehr enstehen können. Für die wenigen verbliebenen militärischen Flughafen-Standorte muss der Bund die Kosten tragen. Das würde jeder Bürger mittragen und seine Wählerstimme den Politikern deshalb sicher nicht verweigern

Mit freundlichen Grüßen

Werner Wirtz, 44319 Dortmund

siehe auch Bericht Fluglärm: Kostenlawine für Verteidigungshaushalt

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siehe auch Übersicht Lärm und Lärmschutz

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Letztes Update: 18.09.2001