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Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund - Kreis Unna e.V. |
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hier: Verfahren zum Ausbau der Start/Lande-Bahn auf 1.450 m Zur Klärung einzelner technischer Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Beschränkung des Luftverkehrs auf ein Höchstabfluggewicht, fand am 27.11.1996 eine Besprechung im Bundesministerium für Verkehr statt. An dieser Besprechung haben teilgenommen: |
| - Herr Swierkowski | Flughafen Dortmund Gmbh | - Herr Schumann | Flughafen Dortmund Gmbh | - Herr Mellmann | FA. Airplan | - Herr Dipl. Ing. Schwarz | BMV/LR 11 | - Herr Bdir. Hierl | BMV/LR 17 | - Herr ORR Weber | Bezirksregierung Münster | - Herr RA Jürgensen |
Bezirksregierung Münster
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Herr Swierkowski trug vor, daß der Antrag auf Einbeziehung der bisherigen Stoppflächen in der Start/Lande-Bahn darauf abziehlte, einen regelmäßigen Verkehr mit den von der Eurowings eingesetzten Flugzeugmustern Bae 146 und AVRO am Flugplatz Dortmund zu ermöglichen. Man sei deshalb auch von einem zulässigen Höchstgewicht um 50 t ausgegangen. Unmittelbar bevor der Antrag in seiner letzten Fassung der Genehmigungsbehörde vorgelegt wurde, habe die Eurowings signalisiert, daß sie den A319 angeschafft habe und beabsichtige, dieses Fluggerät am Flugplatz Dortmund-Wickede einzusetzen. Daraufhin ist die Änderung des zulässigen Hächstabfluggewichts auf 75 t beantragt worden. Die weitere Diskussion um die Frage, für welche Flugzeugkategorien eine sinnvolle Nutzung der Start/Lande-Bahn in der beantragten Fortm - 1.450 m - in Betracht kommt, konzentriert sich auf einen möglichen Einsatz des A31. Im Ergebnis konnte nicht festgestellt werden, daß die Konfiguration des Flugplatzes Dortmund-Wickede im Falle einer Verlängerung der Start/Lande-Bahn auf 1.450 m einen Flugverkehr mit dem A319 zuläßt. Vielmehr sei nach Aussage von Herrn Mellmann bei vergleichbaren anderen Plätzen der Verkehr mit dem A319 nicht zugelassen worden und für den Flugplatz Hof eine Grundlänge der Start/Lande-Bahn von 1.500 m für den Einsatz des A319 vorausgesetzt worden. Auf der anderen Seite konnte ein etwaiger Einsatz des A319 am Flugplatz Dortmund-Wickede aber auch nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Dies bedeutet in jedem Fall eine Ausnahmesituation. Herr Hierl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Situation am Flugplatz Dortmund-Wickede ohnehin schon sehr weit ausgereizt sei und der Flugplatz hinsichtlich der Bahnbreite und der Hindernisfreiheit von Ausnahmen des BMV abhänge. Mit der Einbeziehung der Überrollflächen in der Start/Lande-Bahn entfallen auch diese Sicherheitsreserven, so daß für großzügige Ausnahmeregelungen hinsichtlich des eingesetzten Fluggerätes der Spielraum zu eng sei. Im Ergebnis stehen dem Einsatz des A319 und vergleichbarem Fluggerät am Flugplatz Dortmund-Wickede aus technischer Sicht erhebliche Bedenken gegenüber. Ergänzend trug Herr Weber vor, daß eine Zulassung des Höchstabfluggewichts auf 75 t einen Flugverkehr ermöglicht, der den Charakter des Verkehrslandeplatzes entscheidend verändern würde. Eine solche Änderung dürfte nicht mehr im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens zu entscheiden sein. Vielmehr käme dann die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens in Betracht. Bei dieser Gelegenheit wies Herr Weber darauf hin, daß die Stellungnahmen der DFS (Deutsche Flug Sicherung) und des BMV zu o.g. Vorhaben widersprüchlich seien. Die DFS betonte in der Stellungnahme, daß spätestens mit Einführung des Präzisionsanflugverfahrens am Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede den Forderungen der ICAO Annex 14 Rechnung zu tragen sei. Dagegen hat das BMV mit Erlaß von 11.09.1996 bestimmt, daß die Merkmale gemäß Klasse 1 der Richtlinien für die Genehmigung der Anlage und des Betriebes von Landeplätzen für Flugzeuge vom 25.09.1968 auch nach Hinzunahme der Stoppflächen zur Start- und Landebahn weiterhin gelten. |
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Letztes Update: 27.06.1998 |