letzte Änderung:
29.02.2012
In diesem Bereich werden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Bei den regionalen Luftfahrtbehörden (z.B. Regierungspräsidium).
Ansprechpartner für militärisches Fliegen ist die:
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr (FLIZ)
c/o Luftwaffenamt, Abtl. Flugbetrieb in der Luftwaffe
Fliegerhorst Wahn 501-11
Postfach 9061 10
D- 51127 Köln
Tel.: 0800 86 207 30 (kostenlos) - Beschwerdeaufnahme
Die Grenzwerte für Fluglärm an Flughäfen und Militärflugplätzen mit Düsenflugzeugen ist im Fluglärmgesetz (externer Link) geregelt. Bei den kleineren Flugplätzen gelten Lärmhöchstgrenzen, die im BImschG (externer Link) und in Gesetzen zur Bauplanung festgelegt sind.
Ja, auch im neuen Fluglärmgesetz sind für Militärflugplätze höhere Lärmpegel zugelassen, als für zivile Flughäfen.
Ein Verkehrslandeplatz ist dem öffentlichen Luftverkehr gewidmet, während der Sonderlandeplatz für einen beschränkten Flugbetrieb zugelassen ist (z.B. als Werksflugplatz, Sport-, Hobby- und Privatflieger, Segelflugzeuge, usw.). Der Sonderlandeplatz ist nicht dem öffentlichen Luftverkehr gewidmet.
Ab 55 dB(A) Dauerschallpegel am Tag. Die Belästigungsgrenze liegt dabei mindestens 5 dB(A) darunter. Nächtlicher Lärm ist vor allem bei kurzzeitigen Spitzenwerten gesundheitsschädlich, wenn dies zum Aufwachen führt. Mehr Informationen gibt es in den BVF Merkblättern - hier -
Ja. Er muss bei überschreiten der zulässigen Lärmpegel die Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden übernehmen (neues Fluglärmgesetz). Die Kostenübernahme kann jedoch erst nach einigen Jahren nach Feststellung der überschreitung eines zulässigen Lärmpegels verlangt werden.
Beim
Luftfahrtbundesamt,
Postfach 3054,
38020 Braunschweig,
Tel. (0531) 2355-0,
Fax: (0531) 2355-710,
Email: info -at- lba.de,
Homepage: http://www.lba.de
und in den Lärmlisten für Flugzeuge des Luftfahrtbundesamt (LBA) - hier zum Download -
Durch einen Antrag bei der BVF - mehr Informationen gibt es - hier -
Eine Literaturliste gibt es zum Download - hier -
Die BVF führt gelegentlich Seminare zu diesem Thema durch. Bitte fragen Sie in der Geschäftsstelle der BVF an.
Hersteller selbst und deren Angaben sind über Google (Keyword "Lärmmessgerät" oder "Schallpegelmessgerät") zu erfahren. Lärmmessgeräte kosten ab ca. 200 Euro bis zu über 10.000 Euro. Die BVF führt keine Messungen durch.