FAQ

Hier bekommen Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wo kann ich Fluglärmstörungen melden?

Bei den regionalen Luftfahrtbehörden (z.B. Regierungspräsidium).

Ansprechpartner für militärisches Fliegen sind die Mitarbeiter der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Luftwaffe:

Kommando Unterstützungsverbände Luftwaffe
Gruppe Flugbetrieb in der Bundeswehr
Flugbetriebs- und Informationszentrale
Luftwaffenkaserne Köln-Wahn 525/22
D- 51127 Köln
E-Mail: fliz@bundeswehr.org
Bürgerservice rund um den militärischen Flugbetrieb(externer Link)
Telefax: + 49 (0) 2203 908 2776
Tel.: 0800 86 207 30 (kostenlos) – Beschwerdeaufnahme


Was sind die Grenzwerte für den Fluglärm?

Die Grenzwerte für Fluglärm an Flughäfen und Militärflugplätzen mit Düsenflugzeugen ist im Fluglärmgesetz (externer Link) geregelt. Bei den kleineren Flugplätzen gelten Lärmhöchstgrenzen, die im BImschG (externer Link) und in Gesetzen zur Bauplanung festgelegt sind.


Gelten für Militärflugplätze andere Lärmgrenzwerte als für Zivilflughäfen?

Ja, auch im neuen Fluglärmgesetz sind für Militärflugplätze höhere Lärmpegel zugelassen, als für zivile Flughäfen.


Was ist ein Verkehrslande- und Sonderlandeplatz?

Ein Verkehrslandeplatz ist dem öffentlichen Luftverkehr gewidmet, während der Sonderlandeplatz für einen beschränkten Flugbetrieb zugelassen ist (z.B. als Werksflugplatz, Sport-, Hobby- und Privatflieger, Segelflugzeuge, usw.). Der Sonderlandeplatz ist nicht dem öffentlichen Luftverkehr gewidmet.


Ab welchen Lärmpegeln treten Gesundheitsschäden ein?

Ab 55 dB(A) Dauerschallpegel am Tag. Die Belästigungsgrenze liegt dabei mindestens 5 dB(A) darunter. Nächtlicher Lärm ist vor allem bei kurzzeitigen Spitzenwerten gesundheitsschädlich, wenn dies zum Aufwachen führt. Mehr Informationen gibt es in den BVF-Merkblättern.

Muss der Flughafenbetreiber für Lärmschutzmaßnahmen aufkommen?
Ja. Er muss bei überschreiten der zulässigen Lärmpegel die Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden übernehmen (neues Fluglärmgesetz). Die Kostenübernahme kann jedoch erst nach einigen Jahren nach Feststellung der überschreitung eines zulässigen Lärmpegels verlangt werden.


Wo kann man Lärmpegel der in Deutschland zugelassenen Flugzeugtypen erfragen?

Beim
Luftfahrtbundesamt,
Postfach 3054, 38020 Braunschweig,
Tel. (0531) 2355-0,
Fax: (0531) 2355-710,
E-Mail: info@lba.de,
Homepage: http://www.lba.de
und in den Lärmlisten für Flugzeuge des Luftfahrtbundesamt (LBA) hier zum Download:
Lärmliste – Hubschrauber (externer Link)
Lärmliste – Propellerflugzeuge bis 8618 kg MTOM und eigenstartfähige Motorsegler  (externer Link)


Wie kann ich Mitglied in der BVF werden?

Durch einen Antrag bei der BVF. Mehr erfahren


Wo bekomme ich Literatur über Fluglärm?

Sie können unsere Literaturliste als PDF downloaden.


Gibt es Informationsveranstaltungen über Fluglärm und Fluglärmpolitik?

Die BVF führt gelegentlich Seminare zu diesem Thema durch. Bitte fragen Sie in der Geschäftsstelle der BVF an.


Gibt es empfehlenswerte Lärmmessgeräte für Fluglärm?

Hersteller und Informationen zu Lärmmessgeräten finden Sie über Suchmaschinen im Internet (Keyword „Lärmmessgerät“ oder „Schallpegelmessgerät“). Lärmmessgeräte kosten ab ca. 200 Euro bis zu über 10.000 Euro. Die BVF führt keine Messungen durch.