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Mitglied
können Personen und Personenvereinigungen (Vereine, Gemeinden und andere Körperschaften, Schutzvereinigungen etc.)
werden.
Bitte
versehen Sie Ihren Aufnahmeantrag mit einer Begründung
einschließlich einer ausführlichen Schilderung der örtlichen
Gegebenheiten (und bei Schutzvereinigungen eine Kopie der
Satzung). Den Antrag senden Sie bitte per Fax oder Post an die
Geschäftsstelle der BVF (Fax 0211-668 50-73).
Über
die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Stimmberechtigt sind nur juristische Personen und
Personenvereinigungen.
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| Zugang
zu interessantem und wichtigem Informationsmaterial:
Fluglärm und Entwicklung des Luftverkehrs (national und international). |
| Zugang
zu Experten auf dem Gebiet der Auseinandersetzung mit
Behörden und Betreibern des Luftverkehrs. |
| Kontakte
zur Regierung, Ministerien und Behörden, Einbindung in
Gesetzesarbeiten. |
| Ständige
Pressearbeit und Erstellung von Merkblättern zu
Fluglärm- und Luftverkehrsthemen. |
| Kontakte
zu Sachverständigen und Experten zur Lärmmessung und
Lärmsimulation (Lärmgutachten). |
| Kontakte
zu in Fluglärm und Planfeststellungsverfahren
erfahrenen Juristen. |
| Facharbeiten
und Auskunftsstelle für Betroffene Mitglieder der BVF. |
| Betreuung
der Mitglieder, Seminare, Rundschreiben,
Erfahrungsaustausch der Mitglieder. |
| Webspace
für einen Internet-Auftritt der Mitglieder auf unserem
Webserver. |
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