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06.05.2007
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Zum Ausdrucken:
Vereinssatzung
Beitragsordnung
Mitgliedsantrag
 
Mitglied der BVF werden
 
Nutzen Sie die Vorteile als Mitglied der BVF:

Mitglied können Personen und Personenvereinigungen (Vereine, Gemeinden und andere Körperschaften, Schutzvereinigungen etc.) werden. 
 

Bitte versehen Sie Ihren Aufnahmeantrag mit einer Begründung einschließlich einer ausführlichen Schilderung der örtlichen Gegebenheiten (und bei Schutzvereinigungen eine Kopie der Satzung). Den Antrag senden Sie bitte per Fax oder Post an die Geschäftsstelle der BVF (Fax 0211-668 50-73).

 

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Stimmberechtigt sind nur juristische Personen und Personenvereinigungen.

Aufnahmeantrag:
Zum Download: Satzung Beitragsordnung
Vorname / Name:
Name der Organisation:
Flughafen / Flugplatz:
Straße:
PLZ / Ort:
Land:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet-Auftritt:
  Wir möchten der Bundesvereinigung beitreten. 
  Die Satzung und Beitragsordnung haben wir gelesen und erkennen sie an.
  Wir verpflichten uns zur regelmäßigen Beitragszahlung.
  Nachricht
  an den 
  Vorstand:

Zugang zu interessantem und  wichtigem Informationsmaterial: Fluglärm und Entwicklung des Luftverkehrs (national und international).
Zugang zu Experten auf dem Gebiet der Auseinandersetzung mit Behörden und Betreibern des Luftverkehrs.
Kontakte zur Regierung, Ministerien und Behörden, Einbindung in Gesetzesarbeiten. 
Ständige Pressearbeit und Erstellung von Merkblättern zu Fluglärm- und Luftverkehrsthemen.
Kontakte zu Sachverständigen und Experten zur Lärmmessung und Lärmsimulation (Lärmgutachten).
Kontakte zu in Fluglärm und Planfeststellungsverfahren  erfahrenen Juristen.
Facharbeiten und Auskunftsstelle für Betroffene Mitglieder der BVF. 
Betreuung der Mitglieder, Seminare, Rundschreiben, Erfahrungsaustausch der Mitglieder.
Webspace für einen Internet-Auftritt der Mitglieder auf unserem Webserver.

Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) - Geschäftsstelle: 40210 Düsseldorf  -  Grupellostrasse 3  -  Tel. 0211-668 50-71