Jesenwang
bei München (Bayern)
Sonderlandeplatz mit einer befestigter Landebahn (408 m).
Zugelassen sind UL, Flugzeuge bis 3 t, Hubschrauber bis 5,7 t.
Sichtflugbetrieb, kein Flugverbot an Wochenenden.
Sehr hohe Zahl an Flugbewegungen (30.000 - 40.000 pro
Jahr).
Bürgervereinigung Fluglärm e.V. besitzt ein
Grundstück in Verlängerung der Landebahn. |
Sehr
kurze Landebahn, führt zu häufigen Außenlandungen auf
benachbarten Grundstück. Landebahn grenzt an die
Ortsverbindungsstraße. Steuerung des Straßenverkehrs durch
eine Verkehrsampel. Zahlreiche Gerichtsprozesse gegen
willkürliche Verwaltungsakte der BV.
Gefahr des Ausbaus zum Verkehrslandeplatz. |
Bürgervereinigung
Fluglärm e.V.
Thomas Möller - 089-871 2444
info@fluglaerm-jesenwang.de |
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