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16.08.2008
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Flugplatz-Profile
 
Im diesem Teil präsentieren sich Flugplätze von Mitgliedern der Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Flugplatz-Beschreibung Besonderheiten Kontakt Bild
Jesenwang bei München (Bayern)
Sonderlandeplatz mit einer befestigter Landebahn (408 m). Zugelassen sind UL, Flugzeuge bis 3 t, Hubschrauber bis 5,7 t. Sichtflugbetrieb, kein Flugverbot an Wochenenden.
Sehr hohe Zahl an Flugbewegungen (30.000 - 40.000 pro Jahr). 

Bürgervereinigung Fluglärm e.V. besitzt ein Grundstück in Verlängerung der Landebahn.

Sehr kurze Landebahn, führt zu häufigen Außenlandungen auf benachbarten Grundstück. Landebahn grenzt an die Ortsverbindungsstraße. Steuerung des Straßenverkehrs durch eine Verkehrsampel. Zahlreiche Gerichtsprozesse gegen willkürliche Verwaltungsakte der BV.
Gefahr des Ausbaus zum Verkehrslandeplatz.
Bürgervereinigung Fluglärm e.V.

Thomas Möller - 089-871 2444
info@fluglaerm-jesenwang.de

       

Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) - Geschäftsstelle: 40210 Düsseldorf  -  Grupellostrasse 3  -  Tel. 0211-668 50-71