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06.05.2007
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FAQ - Häufige Fragen In diesem Bereich werden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Frage Antwort
Wo kann ich Fluglärmstörungen melden? Bei den regionalen Luftfahrtbehörden (z.B. Regierungspräsidium).
Ansprechpartner für militärisches Fliegen ist die 
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr (FLIZ)
c/o Luftwaffenamt, Abtl. Flugbetrieb in der Luftwaffe
Fliegerhorst Wahn 501-11
Postfach 9061 10
D- 51127 Köln
Tel.: 0800-86 207 30 (kostenlos) - Beschwerdeaufnahme
Was sind die Grenzwerte für den Fluglärm? Die Grenzwerte für Fluglärm an Flughäfen und Militärflugplätzen mit Düsenflugzeugen ist im Fluglärmgesetz geregelt. Bei den kleineren Flugplätzen gelten Lärmhöchstgrenzen , die im BImschG und in Gesetzen zur Bauplanung festgelegt sind.
Gelten für Militärflugplätze andere Lärmgrenzwerte als für Zivilflughäfen? Ja, auch im neuen Fluglärmgesetz sind für Militärflugplätze höhere Lärmpegel zugelassen, als für zivile Flughäfen.
Was ist ein Verkehrslande- und Sonderlandeplatz? Ein Verkehrslandeplatz ist dem öffentlichen Luftverkehr gewidmet, während der Sonderlandeplatz für einen beschränkten Flugbetrieb zugelassen ist (z.B. als Werksflugplatz, Sport-, Hobby- und Privatflieger, Segelflugzeuge, usw.). Der Sonderlandeplatz ist nicht dem öffentlichen Luftverkehr gewidmet.
Ab welchen Lärmpegeln treten Gesundheitsschäden ein? Ab 55 dB(A) Dauerschallpegel am Tag. Die Belästigungsgrenze liegt dabei mindestens 5 dB(A) darunter. Nächtlicher Lärm ist vor allem bei kurzzeitigen Spitzenwerten gesundheitsschädlich, wenn dies zum Aufwachen führt. Mehr Informationen gibt es in den BVF Merkblättern - hier
Muss der Flughafenbetreiber für Lärmschutzmaßnahmen aufkommen? Ja. Er muss bei Überschreiten der zulässigen Lärmpegel die Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden übernehmen (neues Fluglärmgesetz). Die Kostenübernahme kann jedoch erst nach einigen Jahren nach Feststellung der Überschreitung eines zulässigen Lärmpegels verlangt werden.
Wo kann man Lärmpegel der in Deutschland zugelassenen Flugzeugtypen erfragen? Luftfahrtbundesamt, Postfach 3054, 38020 Braunschweig, 
Tel. 0531/2355-0, Fax: 0531-2355-710, e-mail: info@lba.de,
Homepage: www.lba.de und
Lärmlisten für Flugzeuge des LBA
Wie kann ich Mitglied in der BVF werden? Durch einen Antrag bei der BVF - mehr Informationen gibt es hier
Wo bekomme ich Literatur über Fluglärm? Eine Literaturliste gibt es hier zum Download
Gibt es Informationsveranstaltungen über Fluglärm und Fluglärmpolitik?  Die BVF führt gelegentlich Seminare zu diesem Thema durch. Bitte fragen Sie in der Geschäftsstelle der BVF an.
Gibt es empfehlenswerte Lärmmessgeräte für Fluglärm?

Hersteller selbst und deren Angaben sind über Google (Keyword "Lärmmessgerät" oder "Schallpegelmessgerät") zu erfahren. Lärmmessgeräte kosten ab ca. 200 Euro bis zu über 10.000 Euro. Die BVF führt keine Messungen durch.

Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) - Geschäftsstelle: 40210 Düsseldorf  -  Grupellostrasse 3  -  Tel. 0211-668 50-71