| Frage |
Antwort |
| Wo
kann ich Fluglärmstörungen melden? |
Bei
den regionalen Luftfahrtbehörden (z.B.
Regierungspräsidium).
Ansprechpartner für militärisches Fliegen ist die
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr (FLIZ)
c/o Luftwaffenamt, Abtl. Flugbetrieb in der Luftwaffe
Fliegerhorst Wahn 501-11
Postfach 9061 10
D- 51127 Köln
Tel.:
0800-86 207 30 (kostenlos) - Beschwerdeaufnahme |
| Was
sind die Grenzwerte für den Fluglärm? |
Die
Grenzwerte für Fluglärm an Flughäfen und
Militärflugplätzen mit Düsenflugzeugen ist im Fluglärmgesetz
geregelt. Bei den kleineren Flugplätzen gelten
Lärmhöchstgrenzen , die im BImschG
und in Gesetzen zur Bauplanung festgelegt sind. |
| Gelten
für Militärflugplätze andere Lärmgrenzwerte als für
Zivilflughäfen? |
Ja,
auch im neuen Fluglärmgesetz sind für
Militärflugplätze höhere Lärmpegel zugelassen, als für zivile
Flughäfen. |
| Was
ist ein Verkehrslande- und Sonderlandeplatz? |
Ein
Verkehrslandeplatz ist dem öffentlichen Luftverkehr
gewidmet, während der Sonderlandeplatz für einen
beschränkten Flugbetrieb zugelassen ist (z.B. als
Werksflugplatz, Sport-, Hobby- und Privatflieger,
Segelflugzeuge, usw.). Der Sonderlandeplatz ist nicht dem
öffentlichen Luftverkehr gewidmet. |
| Ab
welchen Lärmpegeln treten Gesundheitsschäden ein? |
Ab
55 dB(A) Dauerschallpegel am Tag. Die Belästigungsgrenze
liegt dabei mindestens 5 dB(A) darunter. Nächtlicher
Lärm ist vor allem bei kurzzeitigen Spitzenwerten
gesundheitsschädlich, wenn dies zum Aufwachen führt.
Mehr Informationen gibt es in den BVF
Merkblättern - hier |
| Muss
der Flughafenbetreiber für Lärmschutzmaßnahmen
aufkommen? |
Ja.
Er muss bei Überschreiten der zulässigen Lärmpegel die
Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden
übernehmen (neues Fluglärmgesetz). Die Kostenübernahme
kann jedoch erst nach einigen Jahren nach Feststellung der Überschreitung
eines zulässigen Lärmpegels verlangt werden. |
| Wo
kann man Lärmpegel der in Deutschland zugelassenen
Flugzeugtypen erfragen? |
Luftfahrtbundesamt,
Postfach 3054, 38020 Braunschweig,
Tel. 0531/2355-0, Fax: 0531-2355-710, e-mail: info@lba.de,
Homepage: www.lba.de
und Lärmlisten
für Flugzeuge des LBA |
| Wie
kann ich Mitglied in der BVF werden? |
Durch
einen Antrag bei der BVF - mehr
Informationen gibt es hier |
| Wo
bekomme ich Literatur über Fluglärm? |
Eine
Literaturliste gibt es hier
zum Download |
| Gibt
es Informationsveranstaltungen über Fluglärm und
Fluglärmpolitik? |
Die BVF
führt gelegentlich Seminare zu diesem Thema durch. Bitte
fragen Sie in der Geschäftsstelle der BVF an. |
| Gibt
es empfehlenswerte Lärmmessgeräte für Fluglärm? |
Hersteller
selbst und deren Angaben sind über Google (Keyword
"Lärmmessgerät" oder
"Schallpegelmessgerät") zu erfahren.
Lärmmessgeräte kosten ab ca. 200 Euro bis zu über
10.000 Euro. Die
BVF führt keine Messungen durch. |