Neuigkeiten / Aktionen


 

Auf dieser Seite bemühen wir uns, Sie regelmäßig über Neuigkeiten und  bevorstehende Aktionen und Termine  zu informieren.

 

 

- Aktuell - Aktuell - Aktuell -
Stand: 2. Mai 2011

 

Einladung

an alle Mitglieder und Interessierten

zu einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Parteien

am 10. Mai 2011
um 19.30 Uhr

Freie Evangelische Bekenntnisschule

Habenhauser Brueckenstrasse 1

Seminarraum

 

Themen

Wahlforderungen der VSF zum Thema Fluglaerm

Positionen der Parteien

zugesagt haben

 

 

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Bremen, den 27.11.2009

 Eilantrag an die FLK

zu TOP 3 „Drehpunkt Wesertalroute“, Tagesordnung der 129. FLK

Beschluss des VSF Vorstandes vom 26.11.2009

 

 Der VSF-Vorstand bittet die Mitglieder der FLK

  1.  über die sachlichen Erwägungen der VSF einzeln abzustimmen und

  2. dem VSF- Beschluss zu folgen und eine entsprechende Empfehlung an die DFS zu richten.

 Nach Vorliegen weiterer Unterlagen

Folgende Überlegungen haben diese Entscheidung begründet:

1.   Ausschluss der möglichen Drehpunkte auf der rechten Weserseite:

Die Gutachter für NIROS und Wölfel kommen zu dem Schluss, dass die untersuchten  Drehpunkte auf der rechten Weserseite (DME 4.6 HIG, DME 5.6 und DME 7.1) für eine Neufestlegung nicht in Frage kommen, da sie zu einer „Anhebung der Gesamtbelastung führen “.

2.   Lärmoptimierung  bei 2.0, 2.2. 2.5 DME:

Im Vergleich zum jetzigen Drehpunkt DME 2.8 sieht Wölfel eine leichte Entlastung zu Gunsten von DME 2.0, DME 2.2 und DME 2.5 (W., S. 13 unten, S. 15 Mitte).

NIROS kommt zu der Einschätzung, dass die Drehpunkte DME 2.0, DME 2.2 und DME 2.5die niedrigsten Gütewerte haben (Niros iii).

Fazit der Gutachter:

 → Beibehaltung DME 2.8

 → dass „aus Lärmschutzgesichtspunkten die Varianten DME 2.2 und DME 2.5 zu bevorzugen“ seien.

→ da aber für die südliche Kehrtwende EEL der Drehpunkt 2.5 DME den besten Gütewert aufweist, sei  „ganzheitlich“ betrachtet, der Drehpunkt 2.5 DME BMN „tendenziell zu favorisieren“. (Niros iii)


Die VSF schließt daraus:

dass die Routen mit den Drehpunkten DME 2.0, 2.2 und 2.5 Optimierungspotential  haben, wenn man die Flugpfadstreuung in etwa auf die berechnete Flugpfadstreuung von  800 m bei 13 Pfaden begrenzt wie im Berechnungsmodell von NIROS berücksichtigt.

3.    Begrenzung der Flugpfadstreuungen:

    Betrachtet man die Fanomos Aufzeichnungen (Wölfel, Anhang A 22-24), so fällt

·         die enorme Streuung der EEL-Route und

·         die Doppelbelastung der Obervieländer den Start und den anschließenden Rückflug nach der Kurve auf.

       a. Gesetzliche Rahmenbedingungen

NIROS weist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hin. Einerseits haben die Flugplatzhalter, die Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeughalter Umweltgesichtspunkt zu berücksichtigen und Fluglärm zu vermeiden, andererseits hat die DFS auf den Schutz derBevölkerung vor unzumutbarem Lärm hinzuwirken (§ 29b LuftVG).

 Die VSF schlussfolgert:

Bei der Innenstadtlage des Bremer Flughafens müssen die Möglichkeiten, die der rechtliche Rahmen zur Lärmminderung bietet, optimiert werden.

      b. Räumliche Rahmenbedingungen

Für die Routenvariante mit Drehpunkt DME 2.5 besteht im Geradeausflug bis zum Drehpunkt 2.5 DME ein insgesamt 1 km breiter unbewohnter Gewerbe- und Grünstreifenbereich. Die berechneten Flugpfadstreuungen blieben deutlich innerhalb dieses Bereiches. Für die möglichen Drehpunkte 2.2 und 2.0 DME kann dies nicht gelten. Bis zum Habenhauser Weserdeich muss ohnehin über Wohnbebauung geflogen werden. Für diese Anwohner ergeben sich weder für den möglichen Drehpunkt 2.8, noch für den Drehpunkt 2.5 DME Optimierungspotentiale. Weiteres Optimierungspotential bietet das gut 1 km breite unbewohnte, durch Grün- und Gewerbeflächen geprägte Wesertal. Betrachtet man alle Drehpunktvarianten auf der linken Weserseite, so ist der Drehpunkt 2.8 DME am ungünstigsten, weil die zulässige Flugspurenspreizung  Hemelinger Wohnbebauung belastet. Der Drehpunkt 2.5 mindert dies.

 4. Historie

Die DFS hat 1998 für den Bremer Flughafen alle Abflugstecken mittels NIROS auf Lärmoptimierung untersucht. Alle Abflugroute wurden als lärmoptimiert bestätigt mit Ausnahme der damaligen Route übers Funkfeuer Hemelingen. Als Alternative wurde von der DFS die Rückverlegung ins Wesertal beim Drehpunkt 2.5 DME zum ersten Mal nach NIROS empfohlen. Diese Empfehlung wurde von der FLK nicht umgesetzt

 5. Optimierung der EELDE

Die Auswertung der Fluglärmmessdaten von Wölfel mit den dargestellten Fanomos-Aufzeichnungen  besonders im Anhang A 22 zeigen deutlich, dass die EELDE  zwei mal die Betroffenen in Obervieland in den sehr hohen Lärmpegelbereichen belastet, einmal im Geradeausflug nach Osten und dann wieder im Rückflug nach Westen

Wir bitten die DFS, die Route neu so zu definieren, dass im Rückflug die Wohnbebauung der Gemeinde Dreyhe südlich davon umflogen wird.

VSF-Vorstand

Monika Morschel
(FLK-Mitglied für die BVF)

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SPD-Unterbezirk Bremen-Stadt gegen Nachtfluglärm

 

Parteitag beschließt Antrag der Hemelinger SPD

Der Parteitag des SPD-Unterbezirkes Bremen-Stadt hat heute einen Antrag des SPD-Ortsvereines Hemelingen zum Thema Nachtfluglärm beschlossen.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie in der Inter-Seite des SPD-Ortsvereins Bremen-Hemelingen:

SPD Bremen Stadt › Hemelingen

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INFOBRIEF

                                                                                                          Bremen, den 15.10.2009

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Zeiten, in denen unsere Bundesregierung noch irgendwie Rücksicht auf die gesundheitlichen Belange seiner Bürger nahm, scheinen endgültig vorbei zu sein, wie Sie aus dem beigefügten Schreiben unserer Bundesvereinigung erkennen können.

Harte Auseinandersetzungen stehen uns bevor. Die Hoffnung, dass uns das neue Fluglärmgesetz mehr Schutz bietet, müssen wir, nach allem, was wir in Erfahrung gebracht haben, sowieso aufgeben. Weitergehende Nachtflugmöglichkeiten sollen uns nun noch zusätzlich zugemutet werden. Das ist bitter!

Deshalb möchte ich Sie darüber informieren, dass das von uns geförderte Greiser - Gutachten als Antrag in Berlin angekommen ist. Eine Umsetzung kann wahrscheinlich aber nur erfolgen, wenn Berlin nicht die Gesamtkosten übernehmen muss. Eine Entscheidung dazu steht kurz bevor. Natürlich versuchen wir alle uns bekannten Töpfe irgendwie für dies Projekt zu gewinnen. Die Senatsbereiche für Umwelt und auch Gesundheit werden unentgeltlich Ihre Daten zur Verfügung stellen, Zuschüsse wird es wohl keine geben. Wir sind mit allen im Gespräch, aber leider haben wir noch keine Zusagen erhalten.

Daher bitten wir Sie noch einmal um eine Spende. Auch geringe Summen helfen uns weiter. Wenn Sie eine Idee haben, wen man noch ansprechen könnte, lassen Sie es uns sofort wissen. Die Zeit wird knapp. Ein Scheitern dieses Projektes würde uns allen schaden. Erst, wenn definitiv klar ist, dass Lärm und Schadstoffe neben den bereits bekannten Erkrankungen auch Krebserkrankungen hervorrufen, haben wir ein wirksames Schutzmittel für unsere Lärmbetroffenheit in der Hand.

Erfreuliches gibt es von unserer Lärmmessstation zu berichten. Inzwischen konnten wir dank der Unterstützung eines Mitgliedes auch eine Messstelle in Grolland einrichten. An beiden Standorten ist eine automatische Beschwerdefunktion eingerichtet, über die man zu späte, zu frühe, zu laute, zu viele Flugbewegungen direkt bei Frau Giebelhausen anzeigen kann. Je mehr dort eingehen umso besser!

Am Montag, den 26.10.2009 um 18.00 Uhr stellt die FLK im Gemeinschaftszentrum Obervieland, Alfred-Fauststr. 4 die NIROS- und Wölfelgutachten für eine mögliche neue Abflugroute übers Wesertal vor.

Wir möchten Sie bitten, wenn möglich, daran teilzunehmen. Eine Entscheidung der FLK ist nicht vor Februar 2010 geplant. Es bleibt also noch Zeit, eine Diskussion in der VSF zu organisieren und die Öffentlichkeit weiter zu informieren.

 Helfen Sie bitte uns und damit auch Ihrer Familie, spenden Sie und bleiben uns bitte gewogen.

 Für den VSF-Vorstand

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INFOBRIEF

 

                                                                                                         Bremen, den 01.07.2009

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

Sie sind als Bürger in den flughafennahen Wohngebieten extrem und unzumutbar von Fluglärm, Nachtruhestörungen und daraus resultierenden Gesundheitsschäden betroffen.

Wir, die Bürger-Vereinigung VSF fordert seit langem immer wieder, dass der Fluglärm überall ortsnah gemessen, ständig sachgerecht ausgewertet wird und danach lärmmindernde Massnahmen (z.B. strikte Nachtflugverbote) eingeleitet werden. obwohl die zuständigen Fluggenehmigungs- und Umweltschutzbehörden, die senatorische Fluglärmschutzbeauftragte und die Mehrheit der Vertreter in der Kommission zur Abwehr von Fluglärm (FLK) Ihre und unsere starke Betroffenheit und Belastung nicht wahrhaben und offenbar keinerlei Schutzmassnahmen realisieren wollen, lassen wir uns nicht entmutigen.

Daher hat die VSF jetzt eine erste eigene Messstation auf dem Werder-Karree installiert.  

Der Anfang ist gemacht! Die neuen zeitnahen Informationen, die die Flughafenanwohner auf der Ostseite des Flughafens zur Verfügung haben, sind sehr umfangreich. Gehen Sie ins Internet und suchen unter www.dfld.de die erste VSF-Messstation auf. Sie finden dort Fluglärmdaten, Angaben über Schadstoffausstoß, Flugspurenaufzeichnungen mit genauen topographischen Daten inkl. Höhenangaben und vieles, vieles mehr. Um alle Flugbewegungen (An- und Abflüge) zu erfassen, ist es jedoch unbedingt erforderlich, auch auf der Westseite des Flughafens eine Messstation zu installieren und zwar möglichst in Kuhlen/Grolland. Helfen Sie uns diesen Standort zu finden, bei Ihnen im Hause oder vielleicht bei Ihrem Nachbarn! Wir übernehmen die Einbaukosten und erstatten - wenn gewünscht - auch die jährlich anfallenden Stromkosten und stellen den notwendigen Computer. Es sollte ein Internetanschluss mit einer Flatrate vorhanden sein, da ein ständiger aber geringer Datenverkehr stattfindet.

Wenn Sie wollen, können Sie selbst privat auch weitere Messstationen einrichten. Wir beraten Sie gerne.

Wir können uns sehr gut vorstellen, dass jetzt bei der Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes diese Daten ungemein wichtig werden. Aber auch im Beschwerdefall bei der Fluglärmschutzbeauftragten müssen wir uns nun nicht mehr abspeisen lassen, sondern können auf Daten, unabhängig vom Flughafen zurückgreifen.

Positives gibt es auch zur Bremer Lärmstudie zu vermelden: Prof. Dr. med. Greiser wird noch in diesem Monat mit Unterstützung der Bremer Ressorts „Umwelt“ und „Gesundheit“ beim Umweltbundesamt einen Antrag auf Durchführung der von uns und dem Bremer Bündnis gegen Lärm geforderten Bremer Lärmstudie stellen. Drücken Sie uns die Daumen, dass dieser Antrag so angenommen wird, dann kann bald für Bremen ermittelt werden, wie stark tatsächlich Lärm, insbesondere Fluglärm unsere Gesundheit beeinflusst. Auch dies wäre ein Meilenstein nach vorne und unsere vielen Bemühungen und Ihr Engagement bei der Sammlung von Unterschriften hätte endlich den gewünschten Erfolg.

Die Nachtflugproblematik, der Wunsch nach öffentlicher Tagung der FLK, etc. wird in der FLK weiter verschoben. Einige interessante Fragen dazu werden von uns immer wieder eingebracht.

Doch dazu mehr im nächsten INFOBRIEF.

 

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Einladung der VSF

zur Diskussionsveranstaltung Verkehrslärm         

 (Straßenverkehr – Schienenverkehr – Luftverkehr)

Lärm ist der hörbare Müll unserer Zivilisation (Herbert von Karajan)

 

eine zunehmende Zahl von lärmgeplagten Anwohnern von Hauptverkehrsstraßen, Schienennetzen und rund um den Flughafen Bremen sorgen sich um Ihre Gesundheit. Die VSF hat sich deshalb mit vielen Einzelpersonen und Verbänden zum Bremer Bündnis gegen Lärm zusammengeschlossen und gemeinsame Forderungen dem Bürgerschaftspräsidenten übergeben. Als Entscheidungsgrundlage für eine Lärmsanierung empfehlen wir die „Bremer Lärmstudie“ (Prof. Dr. med. Eberhard Greiser). Der Forschungsplan dazu liegt nun vor und wird von Professor Greiser der Öffentlichkeit vorgestellt.

 Für uns Fluglärmbetroffene ist der rasante Anstieg der nächtlichen Flugbewegungen eine große Last. Die für Lärmminderung zuständige Fluglärmkommission behandelt dieses Thema leider immer noch nicht öffentlich. Aus diesem aktuellen Anlass steht die Nachtflugproblematik mit auf der Tagesordnung.

Wir laden Sie alle herzlich ein zu unserer öffentlichen Veranstaltung am Dienstag,

 10. März 2009  

Beginn: 19.00 Uhr

im Seminarsaal der Freien Evangelischen Bekenntnisschule (FEBB), Habenhauser Brückenstr. 1 (Haupteingang)

(Parkplätze am Seitenstreifen der Habenhauser Brückenstr. und am Werder-Karree stehen zur Verfügung)

Tagesordnung:

 1. Begrüßung der Gäste und Einleitung zum Thema

2. „Braucht Bremen eine Studie zur Gesundheitsgefährdung durch Lärm?“  
Professor Dr. med. Greiser

3.  Änderung der Betriebsgenehmigung 1993 für den Bremer Flughafen, seine
Entwicklungsprognosen und die Ist-Situation aus juristischer Sicht“
Fachanwalt Dr. Andreas Reich

 anschließend

         Diskussion mit Vertretern der Regierungsparteien:

 Frau Dr. Maike Schäfer
(Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Jens Dennhardt
(Bürgerschaftsfraktion der SPD)

 

Mischen Sie sich ein, überzeugen Sie die Verantwortlichen, dass auch Ihre Gesundheit und Lebensqualität beeinträchtigt ist.

Fordern Sie mit uns „Müllbeseitigung“!

Diese Veranstaltung wird unterstützt vom Bremer Bündnis gegen Lärm:

BILL Lebensqualität, BUND ,Landesverband Bremen e.V., BI zur Erhaltung der Wesermarsch im Bremer Osten, Die Hulsberger, Beiratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Beirat OV, IG Seehausen-Hasenbüren e.V., Ev. St, Markus-Gemeinde, Vereinigung der BI`s Obervieland/Huckelriede für eine menschengerechte A 281, VSF e.V., Elternbeirat der KITA Thedinghauserstr., Bremische Ev. Kirche (der Umweltbeauftragte), Bremer Forum für Wohn- und Lebensqualität e.V.

 

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20. September 2008

                           

Einwendungen zum Entwurf „Aktionsplan zur Lärmminderung nach der Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG" für die Stadt Bremen (Stand 16.06.2008)

VSF-Forderungskatalog:

Aus Gleichbehandlungsgründen sollte der Senator für Umwelt die Federführung für die weitere Bearbeitungen behalten.

Die Mehrfachbelastung von Lärmen ist sofort zu berücksichtigen. (Arzneimittelverbrauch und Gesundheit, Prof. Dr. med. Greiser).

Textergänzung zu Punkt 7 des o. g. Aktionsplanes „Luftverkehr (Sachstand)" auf S. 18 durch präzise Darstellung der planerischen Fehlentwicklung des Bremer Flughafens. (Vorschlag nachfolgend)

Die Fluglärmsituation muss neu erhoben werden. Die tatsächlich dauerhaft hohe Fluglärmbelastung der Bevölkerung in Bremen, wie sie sich seit 20 Jahren darstellt, ist in die Aktionsplanung mit einzubeziehen. Die Zahlen von 2005 sind eher ungeeignet. Das Jahr 2007 ist zugrunde zu legen.

Die Wertepaare 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sind zur Lärmsanierung neu festzusetzen und sofort anzuwenden. (gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm, Kaltenbach, Maschke, Klinke aus Deutsches Ärzteblatt, 04.08.2008). Das Fluglärmgesetz als Mittel zur Lärmminderung im Sinne der EU-Richtlinie einzusetzen, ist eine Mogelpackung. Es ist sowieso rechtsverbindlich.

Neben den Kosten für Maßnahmen sind die negativen Effekte wie steigender Medikamentenverbrauch in Millionenhöhe, Wertminderung von Immobilien, Steuerverluste als auch die positiven Effekte wie Attraktivitätssteigerung von Wohngebieten und entsprechend höhere Steuererwartungen (Senkung um 2dB kann bis zu 1 Mill. Steuereinnahmen auf Mieteinkünfte/250.000 Einwohner einbringen LAI S.12) mit darzustellen.

Lärmmindernde Maßnahmen sind nach den Regeln der LuftZVO §§ 48, a - f, durchzuführen. Da die Reduzierung an der Quelle, Maßnahmen zur Flächennutzungsplanung und lärmmindernde Betriebsverfahren die zu erwartende Steigerung im Flugverkehr nicht auffangen, muss die vierte Komponente, „Betriebsbeschränkung" vorrangig behandelt werden. Eine 8-stündige Nachtruhezeit muss konsequent umgesetzt werden.

Als Fundament für nachhaltige Lärmsanierung muss die vom Bremer Bündnis gegen Lärm angeschobene „Bremer Lärmstudie" von Prof. Dr. med. Greiser vom Senat aufgegriffen und positiv begleitet werden.

Begründungen

Zu 1.
Wir sehen eine Verantwortung für den Senator für Wirtschaft und Häfen, seine wirtschaftliche Kompetenz in den Vordergrund zu stellen. Zur Vermeidung von Interessenskonflikten, die hier vorprogrammiert wären, ist die Verantwortung für Lärmminderung nach den Regeln der EU-Umgebungslärmrichtlinie beim Senator für Umwelt beizubehalten. Auch aus Gleichbehandlungsgründen ist die Federführung für den Senator für Umwelt auch für Flugverkehr zu belassen.

Zu 2.
Die Studie von Prof. Greiser für Köln zeigt zweifelsfrei, dass das Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen die Erkrankungssituation in jedem Fall signifikant verstärkt. Deshalb ist es für uns unverständlich, wieso dies Zusammenwirken erst in der 2. Stufe des Aktionsplanes berücksichtigt werden soll. Wir erwarten eine sofortige Berücksichtigung.

Zu 3.
Der Bremer Flughafen zeichnet sich bundesweit durch seine prekäre innerstädtische Lage aus. Allein der Hinweis von Ihnen, dass der Flughafen rund 3,5 km von der Innerstadt entfernt liegt, konkretisiert das Ausmaß der Betroffenheit und planerische Fehlentwicklung nicht. Wir bitten um Textergänzung auf S. 18 nach „….Marktplatz betragt 3,5, km". ‚Der Flughafen Bremen ist entgegen der allgemeinen Flughafenplanung in Deutschland vorwiegend von zum Teil stark verdichteten Wohnraum umgeben. Die an- und Abflugvektoren bedecken ca. 2/3 des Stadtgebietes (Wölfel-Gutachten 2007 „Korridore").’

Zu 4.
Für die Kartierung des Fluglärms wurden die Flugbewegungen von 2005 als Grundlage der Berechnung herangezogen. Das ist zwar nach den Regeln der EU möglich, ist aber aus nachfolgenden Gründen nicht ziel führend.

Nach der Verkehrsstatistik 2005 des Flughafens gab es 42.560 Flugbewegungen. Verfolgt man die Flugbewegungen in den letzten 20 Jahren seit 1985, wurde das Ergebnis von 2005 nur ein einziges Mal unterboten, nämlich 2006 mit 40.419 Flugbewegungen. Von 1986 bis einschließlich 2002 lagen die Flugbewegungszahlen kontinuierlich weit über dem Bezugswert von 2005. Durch „Ryanair" explodierten die Bewegungszahlen 2007 weiter bis 2008, gepaart mit einer deutlich höheren Auslastungsrate pro Flieger. Dies steigerte die Einzelschallereignisse und damit die Gesamtlärmbelastung erheblich.

 

Flugbewegungen ab 1985

Quelle: Verkehrsstatistik Flughafen Bremen

 

 Ein weiterer Beleg für die Steigerung der Lärmsituation ab 2005 zeigt sich in den Nachtflugbewegungen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. 2005 gab es durchschnittlich 3,5 Flüge/Nacht, 2007 durchschnittlich 6 Flüge/Nacht. Für 2008 zeichnen sich durchschnittlich 7 Flüge /Nacht ab.

Übernimmt man die Systematik der Genehmigungsbehörde, die die Überschreitung von 6 mal 75 dB Einzelschallereignis als Lärmkriterium ansetzt, wurde 2005 diese Grenze in 5 Nächten überschritten. 2007 wurde diese Grenze bereits in 70 Nächten überschritten. 2008 zeichnet sich eine weitere Steigerung ab.

Die Lärmsituation, die sich aus der erfolgten Lärmkartierung für 2005 mit nur 22 Betroffenen für den Umweltsenator ergab, stellt in keiner Weise die Gesamtbelastung und tatsächliche Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Fluglärm dar sondern spiegelt eine nicht repräsentative Ausnahmesituation wider. Seit mehr als 20 Jahren wird die Bevölkerung von mehr als 50.000 Flugbewegungen jährlich und bedingt durch die Innenstadtlage durch zum Teil sehr laute Einzelschallereignisse (bis über 100 Dezibel) erheblich belastet. Wir können deshalb nur zu dem Ergebnis kommen, dass für den Flugverkehr eine neue Kartierung auf Basis der Zahlen von 2007 erfolgen muss.

Zu 5.
Fluglärm ist mit anderen Verkehrslärmen nicht vergleichbar. Enorm hohe Einzelschallereignisse im Minutentakt bis über 100 Dezibel im Einzelfall im Wechsel mit Ruhephasen werden durch Dauerschallerfassung zum sprichwörtlichen „Säuseln im Wind". Fluglärm breitet sich großflächig über den Köpfen von Menschen aus, so dass übliche Schallschutzwände zur Lärmminderung nur unmittelbar am Flughafen taugen. Militärischer Flugbetrieb in erheblichem Umfang in Bremen bleibt bei der Lärmerfassung zumeist unberücksichtigt. Bodenlärm und Umkehrschub, immer wieder beanstandet, lassen sich in Bremen aus Mangel an entsprechenden Lärmmessstellen nicht darstellen.

Inzwischen gibt es umfangreiche epidemiologische Untersuchungen, in denen die gesundheitliche Situation für Fluglärmbetroffene gegenüber veralteten Studien wesentlich kritischer bewertet wurde. Sie blieben im o.g. Aktionsplan aber unberücksichtigt. Eine gute Zusammenfassung gibt die Arbeit von Kaltenbach Maschke, Klinke im deutschen Ärzteblatt wider. Ergänzt haben wir das durch die beigefügte Übersichtsdarstellung.

 

Belastungswerte und Vorsorgewerte von Fluglärm ( Verkehrslärm)

Stand: September 2008

Empfehlung Tags Nachts
Aktionsplan Lärmminderung Bremen

16.06.08 (Umweltgutachten 2002) 16 BLmSchV Empfehlung für die Bundesländer
Verkehrslärm 1 Stufe
2 Stufe( nach 5 Jahren)

 


70 dB (A)



65 dB(A)

 


60 dB(A)



55 dB(A)

Aktionsplan Lärmminderung Bremen

16.06.08
Luftverkehr S. 20

Alt
Lärmschutzzone 1
Leq(4)=75dB(A
Lärmschutzzone 2

Leq(4)= 67dB(A)
Planungszone ( Bauleitplan)
Leq(4) = 62dB(A)

Neu
Tagschutzzone 1
LAeq = 65dB(A) Tagsschutzzone 2
LAeq
= 60dB(A)

 

 

 

 

Neu
Nachtschutzzone
LAeq= 55dB(A)
LAsmax =
6 mal 57dB(A)

Richtlinien für Verkehrslärmschutz

An Bundesfernstraßen VlärmSch R 67
( nicht für Wohngebiete)
 

70 dB(A)

 

60 dB(A)

Weltgesundheitsorganisation WHO

55 dB(A) 45 dB(A)
Umweltbundesamt

1 Stufe

2 Stufe (n. 5 J.)

Empfehlung als erforderlich aber nicht realisierbar.

65 dB(A)

60 dB(A)

55 dB(A)

55 dB(A)

50 dB(A)

45 dB(A)

Bremer Gesundheitsamt

Beeinträchtigung des Schlafes

65 dB(A) 55 dB(A)

45 dB(A)

Gesamtverband Natur und Umwelt Bremen

GNUU

65 dB(A) 55 dB(A)
Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

30.10.2007

Tagschutzzone 1

LAeq=65dB(A)

Tagsschutzzone 2

LAeq = 60dB(A)

Nachtschutzzone

LAeq= 55dB(A)

LAmax =

6 mal 57dB(A)

BVF LT106a

Gesundheitliche Beeinträchtigung Guski

Hörschäden Maschke

Herzinfarkt

Schlafstörungen Zumutbarkeitsgrenze Maschke

Leq3 = 59,4dB(A)

Leq 16h= 65dB(A)

Leq3 = 65dB(A)

Leq,8h =32dB(A)

Lmax = 55dB(A)

Niederlande LAeq= 26 dB (12 Monate)

 
BVF BV 010 10.03.08

Vermeidung von Gesundheitsgefährdung.

Minderung der erheblichen Belastung.

Vermeidung erheblicher Belastung.


65 dB(A)

60 dB(A)

55 dB(A)


55 dB(A)

50 dB(A)

45 dB(A)

Vermeidung von Hörschäden am Ohr Maschke Lmax 103dB(A)  
Deutsches Ärzteblatt vom 04.08.08

Vorsorgewerte

Gesundheitliche Beeinträchtigung ab

Schutzziel Gesundheit

Prophylaktischer Wert aus ärztlicher Sicht




55 dB(A)

60 dB(A)


60 dB(A)

55 dB(A)




45 dB(A)

50 dB(A)


50 dB(A)

45 dB(A)

Synopse

Schutzziel Belästigung

60 dB(A)

65 dB(A)

50 dB(A)

55 dB(A)

TA-Lärm für Wohngebiete 50dB(A) 35dB(A)
Hyena Studie   40-44 dB(A) m.
Erikson Studie   40 dB(A) m.
Frankfurter Studie
Gesundheitsgefährdung ab
53 dB(A)
60 dB(A)
 
Weltgesundheitsorganisation
WHO
55 dB(A) 45 dB(A)
Mehrheit der Lärmforscher   45 dB(A)
Belästigung der Bevölkerung 55 dB(A)  
Vermeidung von Lernstörungen 55 dB(A) außen  
Hamburg > 65 dB(A)  
Rostock > 65 dB(A)  
NRW Großstädte 70 dB(A) 60 dB(A)

 

 

Nach dem jetzigen Wissensstand ist nur eine Lärmsanierung mit den Wertepaaren 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts vertretbar. Eine Lärmminderung im Bereich Fluglärm ist in Anbetracht der tatsächlichen Gesundheitsgefährdung bereits für den ersten Lärmsanierungszeitraum festzulegen. Es ist schon erstaunlich, dass im Bremer Entwurf zum Aktionsplan nach EU-Regeln die gesetzlich vorgegebene Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes als Maßnahme angegeben wird. Das Fluglärmgesetz ist ohnehin umzusetzen.

Es hat eine nicht vergleichbare Lärmerfassungssystematik – LAeqTag- und Lden-Werte sind nicht vergleichbar. Darüber hinaus ist allen Betroffenen klar, dass die Grenzwerte auf Druck der Flugverkehrslobby unter Mitwirkung Bremens heraufgesetzt wurden. Ziel des Gesetzes ist, Erstattung für passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude zu regeln. Lärmminderung des Flugverkehrs ist nicht das Ziel. Es ist unredlich, dies im Entwurf nicht offen zu legen

Zu 6.
Lärmminderungsmaßnahmen wirken sich aus städteplanerischer und finanzpolitischer Sicht immer positiv aus. Wir empfehlen daher nicht nur die Kosten für die Lärmsanierung zu betrachten, sondern auch den hohen Nutzen für Staat und Bevölkerung darzustellen. Vor dem Hintergrund, dass Bremen unter allen Umständen die Einwohnerzahl und die Steuereinnahmen verbessern muss, um seine Selbständigkeit als Bundesland zu wahren, ist der Ansatz ab 2010 jährlich nur ca. 1 Million € bereitzustellen für Lärmminderung wenig weitsichtig. Hier steht der Senat in der Pflicht, deutlich mehr Geld zur Verfügung zu stellen, da Lärmminderung sich auch für ihn auszahlt. Nach LAI (S. 12) erbringt eine Lärmsenkung um 2 dB eine Steigerung der Steuereinnahmen auf Mieteinkünfte / 250.000 Einwohner bis zu 1 Million €.

Zu 7.
Alle im Aktionsplan angeführten bisherigen Maßnahmen zur Lärmminderung haben keine nachweisbaren lärmmindernden Effekte gebracht. Die Belastung der Bevölkerung vor allem in der Nachtzeit ist gestiegen und wird weiter steigen. Alle bisherigen Planfeststellungen sehen eine Zunahme von Flugbewegungen bis zu 82.000 vor. Für uns Betroffene ein Horror!

Als Maßnahme für eine berechnete Entlastung wird die Wesertalroute genannt. Eine reale Entlastung wirkt aber nur, wenn die DFS pflichtgemäß lärmmindernd auf die Beteiligten einwirkt und für eine optimale Einhaltung sorgt.

Als weitere Maßnahme für die Lärmminderung die Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes anzuführen, halten wir für Augenwischerei, da die Umsetzung des Gesetzes ohnehin verpflichtend ist. (s. Punkt 6) Darüber hinaus schließen wir uns der Meinung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm an, dass das neue Fluglärmgesetz die Anwohner nicht ausreichend schützt (siehe BVF, Verfassungsklage gegen das neue Fluglärmgesetz, 09.06.2008 und Punkt 5 der VSF Stellungnahme).

Dem Merkblatt BV010 der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) vom 02.06.2008 entnehmen wir, dass nach §§ 48 a-f der LV-Zulassungsordnung analog der EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie 4 Elemente für einen ausgewogenen Ansatz zur Lärmminderung anzusetzen sind:

1. Reduzierung des Fluglärms an der Quelle
2. Maßnahmen zur Flächennutzungsplanung
3. Lärmmindernde Betriebsverfahren
4. Betriebsbeschränkungen

Die ersten 3 Ansätze können nach Einschätzung der BVF nur marginal die Lärmsituation verringern, um dem weltweit enorm ansteigenden Flugverkehr zu begegnen, sollten aber umgesetzt werden. Man müsse alle Anstrengungen auf das 4. Element, Betriebsbeschränkungen, richten. Dem können wir uns nur anschließen.

Vor allem der Nachtflugbetrieb beeinflusst die gesundheitliche Situation der Menschen rund um den innerstädtisch gelegenen Flughafen Bremen. Die in der Genehmigung für den Flughafen vorgeschriebene „Nachtflugbeschränkung", von Ihnen als Lärm mindernde Maßnahmen angeführt, hat in der Vergangenheit nicht nachhaltig gewirkt.

Wir fordern daher, dass der Nachtflugbetrieb so eingeschränkt wird, dass eine 8stündige Nachtruhezeit eingehalten werden kann. Den Zeitrahmen 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr oder 22.30 Uhr bis 6.30 Uhr halten wir für sinnvoll.

Nach Aussage der BVF können die Gemeinden nicht unmittelbar Betriebsbeschränkungen verfügen. Sie können aber nach Prüfung sonstiger Mittel Betriebsbeschränkungen verlangen, wenn nicht auf eine andere Weise Lärmminderung erreicht wird. Wir erwarten dies vom Senat, der ja für das Land Bremen 100%ger Anteilseigner am Flughafen ist mit der entsprechenden Durchsetzungskraft.

Zu 8.
Viele Hunderte Menschen haben bis jetzt unsere Resolution gegen Lärm unterzeichnet. Das Bremer Bündnis gegen Lärm mit seinen Organisationen erwartet mit uns, dass der Bremer Senat endlich eine Fallkontrollstudie unter Leitung von Prof. Dr. med. Greiser positiv begleitet. Gesundheitsschutz und Prävention waren einstmals Markenzeichen des Bremer Senats. Es wird Zeit, dass dies wiederentdeckt wird. Wir als VSF fordern diesen Wandel ein. Die Umgebungslärmrichtlinie der EU jedenfalls gibt dem Senat diese Möglichkeit.

 

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R E S O L U T I O N                    

zur Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm

Bremen, Januar 2008

                                                   

Liebe Mitbürger/Innen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter (VSF e. V.) Bremen wendet sich an alle gesellschaftlichen Gruppen, denen die Gesundheit,
insbesondere die der Kinder, die Lebensqualität der Mitbürger und unsere Umwelt am Herzen liegen.

Der Bremer Flughafen hat eine lange Tradition und ist Teil unserer Stadt. Das ist aber auch sein Problem, denn als einziger internationaler Flughafen Deutschlands
liegt er mitten in der Stadt, 2 km von unserem Roland entfernt. Alle vom Flugverkehr Betroffenen haben sich daher in den 80er-jahren mit der damals regierenden
SPD dahingehend verständigt, dass für den Erhalt des Bundeslandes ein Flughafen in Bremen notwendig ist, um die Geschäftsverkehre unserer Wirtschaft  zu
gewährleisten. Dieser Konsens ist seit langem vom Flughafen und seinem Eigentümer, dem Land Bremen, verlassen worden.
Heute baut man auf  Tourismus im Billigfliegersegment.

Die Verdopplung der Belastung in den Tagesrandzeiten (6.00 – 7.00 und 22.00 – 6.00 Uhr) von 1990 bis heute wird vom Senat als gesundheitlich
unbedenklich eingestuft. Dabei verlässt man sich auf ein Gutachten von Prof. Dr. Gerd Jansen aus dem Jahre 1980, das angesehene
Wissenschaftler als „Gefälligkeitsgutachten" bezeichnen. Auf jeden Fall hat sich die Wissenschaft seit 1980 weiterentwickelt und sieht die
Lärm- und Schadstoffbelastung weitaus kritischer.

Wir wissen aber auch, dass die anderen Verkehre in Bremen die Bürger zum Teil unzumutbar belasten, deshalb fordern wir für unseren Bereich
wenigstens die Einhaltung einer 8-stündigen Nachtruhe.

Wir fordern vom Senat, dass er für alle durch Verkehr Geschädigten unverzüglich die im Anschreiben beschriebene, von uns vorbereitete Fall-Kontroll-Studie
durch Prof. Dr. med. Greiser in Auftrag gibt, damit der tatsächliche Einfluss von nächtlichem Fluglärm, aber auch von Schienen- und Straßenlärm auf die
Gesundheit festgestellt wird und Konsequenzen gezogen werden.

Wir bitten Sie höflichst, unsere Forderung mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Für den VSF-Vorstand

Monika Morschel

 

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Hier geben wir den Inhalt unseres Flugblatts "Ausgabe Oktober 2007" wieder:

 

Hier geht es um Ihre Gesundheit, Ihre Wohn- und Lebensqualität

Verdummung der Fluglärmbetroffenen
„Leise, fast sanft verlässt der Airbus den Erdboden … Sekunden später ist nur noch ein kleiner Punkt am Horizont zu erkennen" (aus jüngstem WK-Jubel-Bericht über den Bremer Flughafen). Dass dieser Flieger mit Höllenlärm über Wohngebiete fliegt und Zigtausende erheblich belästigt, übersieht der „bezahlte" Schreiber geflissentlich. Genau so machten es die Behörden, die bei Genehmigungen von Flügen ab 6 Uhr und nach 22 Uhr mit „nur noch Flüsterjets, die man kaum hört" zwecks Verdummung der fluglärmbelasteten Bevölkerung argumentieren.

Die problematische Lage des Flughafens
Kein Flughafen liegt so nah am Stadtzentrum und ist so eng von dicht besiedelten Wohngebieten, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Altenheimen und lärm-sensiblen Einrichtungen umgeben wie der Bremer Airport. Diese besondere Situation muss im Hinblick auf die Flugbeschränkungen und die unbedingte Einhaltung einer mindestens achtstündigen Nachtruhezeit konsequent Berücksichtigung finden..

VSF fordert exakte Fluglärm-Messung
Der Fluglärm muss endlich für alle betroffenen Stadtgebiete ständig und ortsnah gemessen werden. Die Werte müssen aktuell und vollständig im Internet veröffentlicht werden. Wichtig sind dabei die Spitzenwerte, die zu Gesundheitsschäden führen. Mehrfach gemittelte Werte täuschen falsche Tatsachen vor. Außerdem muss der durch Flugzeuge verursachte Bodenlärm in die Betrachtungen einbezogen werden.

„Lex hapag" - gegenstandslos geworden
Um den mit enormen Schulden und Verlusten belasteten stadteigenen Flughafen „zu retten", hat die ehemalige Ampel-Regierung (SPD, FDP, Grüne) 1992 Hapag-Lloyd für eine Niederlassung in Bremen Starts ab 6 Uhr früh und Landungen bis 0.00 Uhr zugestanden. Da sich Hapag-Lloyd jetzt von Bremen verabschiedet, müsste diese „Lex hapag" sofort aufgehoben werden.

Mehr Lärm, mehr Dreck …und was sonst?
Der zur Sanierung des verlustreichen Flughafens angeworbene „Billigflieger" tritt für die Bevölkerung mit 15o zusätzlichen Flügen pro Woche, mit Starts ab 6.00 Uhr und nächtlichen Landungen zwar deutlich hör- und sichtbar in Erscheinung. Wie er mit Tickets zum Nulltarif ordentlich Geld in die Bremer Kassen bringen soll, bleibt indes ein Rätsel.

Fluglärmkommission (FLK) einmal anders
Die FLK ist kein Gremium, um Arbeitsplätze am Flughafen zu fördern oder in anderer Weise die Wirtschaftlichkeit des Flughafens zu garantieren. Deshalb wünscht sich die VSF für die Zukunft FLK-Mitglieder, die ausschließlich lärm- und Schadstoff mindernde Beschlüsse für die Bevölkerung fassen. Ressortvertreter aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Bau sollten deshalb in rot-grüne Verantwortung unbedingt durch neue Leute aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Umwelt oder Bildung ersetzt werden.

Jumbo-Lärm Gipfel der Rücksichtslosigkeit
Beim Start einer B 747 wurden an der Messstelle 2 Huckelriede-Habenhausen 91,6 dBA Extremlärm gemessen. Absolut unzumutbar! Und trotzdem – diese Frachtflüge mit einem Jumbo sollen ohne Rücksicht auf Verluste weiter ausgebaut werden.

Politikerversprechungen vor der Bürgerschaftswahl
Die neuen Macher, SPD und Grüne bekräftigten vor der Wahl, dass der Nachtflug deutlich eingeschränkt werden müsse. Die Grünen streben sogar die Einhaltung einer 8-stündigen Nachtruhe an. Gleichzeitig erwarten sie aber vom Flughafen, dass er kostendeckend arbeitet (www.fluglaerm.de/bremen). Die VSF betrachtet den diesjährigen rapiden Anstieg der Nachtflüge (Stand August so viele wie im gesamten Jahr 2004) mit großer Sorge und fragt Rot-Grün: Wann werden die Wahl-versprechen eingelöst? Die VSF erwartet Antworten!

Gesundheitsschäden durch ständige Nachtruhestörungen des Flugverkehrs? Die VSF fordert zum Schutz der Bevölkerung mindestens 8 Stunden Nachtruhe!

Prima Lärmatlas - nur für die Verwaltung!
Warum beschweren sich noch Anwohner bei der Fluglärmschutzbeauftragten?

„Sinnlos", denken Anwohner schon lange, weil eine Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung nicht stattfindet, eine Bearbeitung bei der Wirtschaftsbehörde ins Leere läuft. Der neue Lärmatlas bestärkt die Verwaltung. Außer am Flughafen selber gibt es danach keinen nennenswerten Fluglärm. Täuschen sich die Anwohner? Womöglich wacht man nachts nur auf, weil man schlecht geträumt hat! N e i n ! Es liegt an der Datenlage, der Berechnungsart des Lärmatlas. Grundlage sind die rekordverdächtig niedrigen rund 41 000 Flugbewegungen in 2005. Die Einzellärmereignisse werden auf den ganzen Tag, bzw. die ganze Nacht umgelegt, so dass ein „Säuseln" übrig bleibt. Bodenlärm, das Rollen auf dem Vorfeld, die nervigen Umkehrschübe, die Transall, auch die Probeläufe tauchen nicht auf. „Die Lärmkartierung nach der europäischen Umgebungslärmrichtlinie aus Sicht der Betroffenen ist für die Katz!", so das Fazit der VSF. Sie fragt die Bevölkerung, ob sie eine Steigerung von heute ca. 50.000 auf mindestens 80.000 Flugbewegungen, wie offenbar angestrebt, hinnehmen will? Wir brauchen endlich ein Gutachten, das die gesundheitlichen Folgen einer solchen Lärmsteigerung nach neuestem wissenschaftlichem Erkenntnisstand einschätzt und uns vor solchen Horror Szenarien schützt.

Neue Studie: Fluglärm macht krank
Eine neue Studie, über die der kompetente Wissenschaftler Prof. Dr. D. Greiser bei einer gut besuchten Versammlung der VSF referierte, hat nach einer Untersuchung von 800.000 Krankenversicherten im Umfeld eines Flughafens bestätigt, dass auffallend häufig über Herz-/Kreislaufbeschwerden, Nervosität, Schlaf- probleme geklagt wird. Die Arzneimittelverordnungen im Fluglärm betroffenen Wohngebieten lagen weit über normal.

Gesundheitsschutz der Bevölkerung zweitrangig? Die VSF fordert eine sinnvolle Abwägung der wirtschaftlichen Seite des Flugverkehrs mit den hohen Schutzinteressen der Bevölkerung!

Flugverkehrsrisiken umfassend klären
Neulich fand eine große „Flugzeugabsturzübung" auf dem Flughafengelände statt. Die Risiken und Folgen eines Unfalls beim An- und Abflug über Wohngebieten wurden indes bisher nicht geklärt. Eine Risikoanalyse fehlt bis heute.

BUND zum Flugverkehr und Klimaschutz
Der Flugverkehr steuert mit seinen CO2-Emissionen maßgeblich zum Klimawandel bei. Beim Verbrennen von Kerosin entstehen klimaschädliche Abgase. Die Auswirkungen dieser Stoffe sind in luftiger Höhe 2-4mal größer als am Boden und vergrößern so den Treibhauseffekt entsprechend. Das zunehmende Angebot der Billigflieger verschärft die Situation zusätzlich. Mit ihren Niedrigpreisen sorgen sie dafür, dass immer mehr Menschen mit dem Flugzeug reisen und damit für den sanften Tourismus und das Reisen mit der Bahn verloren gehen.

Der BUND (Bund zum Flugverkehr und Klimaschutz) fordert daher, die Einbeziehung des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel, damit die sozialen und ökologischen Folgekosten in die Flugtickets eingerechnet werden. Durch die bisherige Befreiung von Mineralölsteuer und Ökosteuer erhält der Flugverkehr zudem einen ungerechtfertigten Wettbewerbs- vorteil gegenüber der Bahn. Deshalb plädiert der BUND für eine Besteuerung des Flugverkehrs.

Solidarität – denn gemeinsam sind wir stark
Gäbe es die Bürgervereinigung VSF nicht, würde womöglich schon ab 5.00 Uhr früh und unbeschränkt bis Mitternacht geflogen. Nur von einer starken solidarischen Schutzgemeinschaft konnte das bisher verhindert werden. Deshalb brauchen wir alle Flugverkehrsbetroffenen als Mitglieder und Unterstützer für eine erfolgreiche Arbeit.

Weitere Informationen finden sie im Internet:

Beschwerden richten an:
Fluglärmschutzbeauftragte Britta Giebelhausen
Wegesende 23
28195 Bremen
Tel.: 361-9541
E-mail: britta.giebelhausen@umwelt.bremen.de

 

 

* * * * *

 

Die auf der Veranstaltung am 27. März 2007 an die anwesenden Politiker geäußerte Bitte uns, der VSF, ihre Stellungnahmen zu dem Thema "Nachtflugbetrieb" schriftlich vorzulegen, hatte Erfolg.

Hier die Stellungnahmen der einzelnen Parteienvertreter im Originaltext:

 

        Stellungnahme der FDP Bremen zu Flughafenentwicklung und Flugbetrieb am Flughafen Bremen

    Der Flughafen Bremen gewährleistet die Anbindung Bremens an das nationale und  internationale Luftverkehrsnetz.
    Der Flughafen stellt darüber hinaus für Bremen einen bedeutenden Standort- und Wirtschaftsfaktor dar. Eine erhebliche Zahl
    an Arbeitsplätzen in Bremen ist abhängig vom Bremer Flughafen.

    Leider haben sich der Flughafen, das umgebende Gewerbegebiet und die Fluggastzahlen nicht so entwickelt wie erhofft.
    Die Airport-City steht halb leer, trotz hoher Subventionen! Auch der notwendige und teure Flughafenumbau hat auch aufgrund
    falscher Geschäftspolitik der Flughafen GmbH und mangelnder Partner nicht zur Belebung des Flugverkehrs beigetragen.
    Die FDP Bremen ist daher für eine Prüfung der Veräußerung des Flughafens. Ziel des (Teil-) Verkaufs sollte es aus unserer Sicht
    den     Flughafen Bremen gemeinsam mit geeigneten starken Partnern weiterzuentwickeln und zu einem Wachstumsmotor für die
    Region zu machen.

     Um den Flughafen als Arbeitsstätte auszubauen und mehr Arbeitsplätze zu schaffen wird eine Ausweitung der Betriebszeiten
    diskutiert.  Diese könnte, richtig gemacht, eine dynamische Entwicklung des Airports ermöglichen. Dabei ist es allerdings wichtig
    auch die Interessen der Anwohner angemessen zu berücksichtigen.

     Die historische bedingte Lage des Bremer Flughafens in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung führt zu einer Lärmbelastung
    der Anwohner in den umliegenden Stadtteilen. Menschen in Hemelingen, Huchting, Obervieland und die Neustadt sind hiervon
    betroffen. Sie werden überdies in den nächsten Jahren durch die Schließung des Autobahnrings durch den nächsten Bauabschnitt der
    A 281 zusätzlich mit Lärm belastet. Die FDP hat den Senat daher in den zuständigen Beiräten aufgefordert, zeitnah eine
    vollständige Lärmkartierung unter Einbezug sämtlicher Emissionsquel
len vorzulegen. Besonders belastend wirken sich
    nächtliche Flugbewegungen aus. In den vergangenen Jahren ist die Zahl nächtlicher Flugbewegungen auf dem Flughafen
    Bremen aufgrund der vom zuständigen Senator für Wirtschaft und Häfen erteilten Ausnahmen z. B. für Post, Home Carrier,
    Werder, Militär drastisch angestiegen.

     Es muss ein fairen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen gefunden werden. Es ist abzuwägen zwischen
    den berechtigten,     gerechtfertigten und von der FDP geteilten Interesse an Schutz vor nächtlichem Fluglärm und dem
    verkehrs-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Interesse der Bremer und der Umlandbewohner an einem nationalen
    und internationalen Verkehrsflughafen für die Region Bremen sowie der aus dem Wettbewerb bedingten Notwendigkeit der
    Ausweitung der Flughafenbetriebszeiten. Für uns ist eine restriktiver Handhabung der Betriebszeiten des Flughafens dieser
    erforderliche Kompromiss.

    Die FDP Bremen kann sich einen Flugbetrieb zwischen 05:30 und 23:00 Uhr vorstellen, wenn es dafür im Gegenzug keine
    Ausnahmen mehr gibt, außer natürlich in Notfällen. Eine solche Regelung würde den Airport Bremen mit anderen norddeutschen
    Flughäfen, etwa mit dem Flughafen Hamburg in Bezug auf die Betriebszeiten wettbewerbsfähig machen. Dies ist vertretbar, wenn
    darauf geachtet wird, dass nur verhältnismäßig leise Maschinen eingesetzt werden, Flugrouten gewählt werden, die die Anwohner
    geringstmöglich belasten und Probeläufe von Triebwerken grundsätzlich nicht in den Randzeiten stattfinden.

Bremen, 10. April 2007

 

        Stellungnahme zum Flughafen und zur Fluglärmbelastung

     Die Stadtlage des Bremer Flughafens führt schon heute zu einer massiven Belastung der An­wohnerinnen und Anwohner durch
     Lärm und Luftverschmutzung, obwohl die gegenwärtige Auslastung noch deutlich unterhalb der Prognose von über 80.000
     Flugbewegungen pro Jahr liegt, die 1997 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens getroffen wurde.
     Lärm schadet der Gesundheit.
     Um den Ausgleich mit den berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und An­wohner nach Lärmminderung zu wahren, sind die
     bestehenden Einschränkungen des Flugver­kehrs zu achten. Insbesondere sind die bestehenden Nachtflugbeschränkungen strikt zu
     befolgen. Sondergenehmigungen für Nachtflüge sollen nur in Notfällen (Ambulanzflüge, innere Sicherheit) erteilt werden und ganz
     seltene Ausnahmen bleiben. Auch neue Fluggesellschaf­ten dürfen kein Anlass für die Ausdehnung der Betriebszeiten oder die
     Lockerungdes Nachtflugverbots sein.

    Wir GRÜNEN streben darüber hinaus eine achtstündige Nachtruhe ohne Fluglärm an. Wir wollen über die Gestaltung der
    Gebührenordnung und gestaffelte Flugzeiten die Steuerungs­möglichkeiten ausschöpfen, damit in Bremen vermehrt die technologisch
    modernsten, leisesten und energieeffizientesten Maschinen Flugzeugtypen zum Einsatz kommen.

    Der Bremer Flughafen ist der einzige internationale Verkehrsflughafen der Metropolregion Bremen-Oldenburg. Neben seiner
    Bedeutung für die Tourismuswirtschaft und die Mobilitäts­bedürfnisse der Bremerinnen und Bremer ist er ein entscheidender
    Standortfaktor für die Luft- und Raumfahrtindustrie in Bremen, die Firmenzentralen internationaler Konzerne sowie überregionale
    Ansiedlungen.
    Wir GRÜNEN bekennen uns daher ausdrücklich zum Betrieb des Flughafens.

    Zugleich wissen wir, dass der Betrieb des Flughafens gegenwärtig zu jährlichen Verlusten in Millionenhöhe führt.
    Betriebswirtschaftlich betrachtet ist der kostendeckende Betrieb des Bremer Flughafens ohne touristische Flüge sehr schwierig.
    In den letzten vier Jahren verursachte der Flughafen ein Defizit von 6 Mio. €, davon allein im vergangenen Jahr 1 Mio. € – trotz
    Einsparungen bei den Personalkosten und Auslagerung von Betriebsteilen. Auch der Flughafen gehört zu den überdimensionierten
    Großprojekten der großen Koalition. Er ist für eine Kapazität aus­gerichtet, die zigfach über die gegenwärtige Auslastung hinausgeht:

·            Die technische Kapazität der Landebahn reicht für bis zu 150.000 Bewegungen pro Jahr.

·           Die geschätzte Anzahl von Flugbewegungen, die aus Lärmgründen nach gegenwärtigem Rechtsstand prinzipiell erlaubt wäre,
        liegt bei circa 120.000 Flugbewegungen pro Jahr.

·           Im Rahmen des abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wurden von 80.000 Flug­bewegungen pro Jahr und der damit
        verbundenen Lärmbelastung zugrunde gelegt.

·           Ende der neunziger Jahre zählte der Bremer Flughafen noch bis zu 50.000 Flugbewegun­gen pro Jahr.

·           Seit 2002 ist die Zahl der Flugbewegungen von 45.000 auf zuletzt (2006) kaum mehr 40.000 Flugbewegungen pro Jahr
        gefallen.

   Wir erwarten von der stadteigenen Flughafen GmbH, den kostendeckenden Betrieb des Flug­hafens unter strikter Einhaltung der
    bestehenden Flugzeitenbeschränkungen. Gegenwärtig muss die öffentliche Hand die Zeche für die geringe Auslastung über die
    Flughafen GmbH zahlen. Die Ansiedlung von Ryanair bietet die Chance, die Auslastung des Flughafens zumindest teilweise
    zu verbessern und damit auch die finanziellen Lasten für das Land Bremen zu senken. Die von Ryanair in Aussicht gestellte
    Anhebung der Flugbewegungen um 25 % entspricht der Rückkehr zu den Flugbewegungen auf das Niveau Ende der neunziger
    Jahre.

    Zwischen dem rentablen Flughafenbetrieb und den Bedürfnissen der AnwohnerInnen beste­hen zwangsläufig schwer zu mindernde
    Interessengegensätze, mit denen die politisch Verant­wortlichen offen umgehen müssen. Wir erwarten von den Verantwortlichen des
    Flughafens und des Flugverkehrs und vom Senat eine deutlich verbesserte Informations- und Kommuni­kationspolitik gegenüber den
    Anwohnerinnen und Anwohnern rund um den Flughafen, die auf Respekt, Transparenz und Verlässlichkeit beruht.

 

       Wirtschaftpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion

Erklärung zur Veranstaltung „Reduzierung des Nachtflugbetriebes am Bremer Flughafen“ am 27. März 2007

Für den Wirtschaftsstandort Bremen ist der Flughafen von sehr großer Bedeutung. Gerade die Nähe zum internationalen Flugverkehr ist für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung für einen Standort. Die Entwicklungen in der Airport-Stadt sind dafür das beste Beispiel. Dort haben sich insbesondere aufgrund der günstigen verkehrlichen Rahmenbedingungen viele Unternehmen niedergelassen, die zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. 

Die Ansiedlung des irischen Low-Cost-Carriers „Ryanair“ am Flughafen Bremen trägt ebenfalls wesentlich zur Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Bremen bei und wird die Flexibilität und Mobilität der Menschen in der gesamten Metropolregion erhöhen.

 Der Flughafen selbst erhält keine öffentlichen Zuschüsse, folglich muss dem Betreiber ein wirtschaftliches Agieren ermöglicht werden, damit der Flughafen Bremen im harten nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen kann. Eine Einschränkung der Betriebszeiten ist daher nicht möglich, ohne die Konkurrenzfähigkeit des Flughafens und letztlich des gesamten Wirtschaftsraumes zu gefährden.

 Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass durch den Fluglärm Anwohner in der Umgebung des Flughafens beeinträchtigt werden. Als gebürtige Bonnerin kenne ich die Situation am Flughafen Köln/Bonn sehr gut, allerdings kann diese nicht mit der in Situation in Bremen verglichen werden. Der Flughafen Köln/Bonn besitzt eine Nachtflugerlaubnis, so dass sehr viele Maschinen zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr starten und landen, insbesondere auch sehr laute Frachtmaschinen. Diese Situation ist in Bremen nicht gegeben.

 Sollte es in Bremen Kommunikationsprobleme mit Ämtern geben, werde ich mich gerne für eine bessere Verständigung mit den zuständigen Behörden einsetzen.

Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Nachtlandungen in besonderen Ausnahmesituationen, muss beim Senator für Wirtschaft und Häfen bleiben.

 

 * * * * *

Einladung zu einer öffentlichen Mitgliederversammlung

am  Dienstag, den 27. März 2007 um 19.00 Uhr

im Seminarraum der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen,

Habenhauser Brückenstr. 1,  (kurz vor der „Erdbeerbrücke)   

 

Thema der Veranstaltung: 

 Reduzierung des Nachtflugbetriebes am Bremer Flughafen

 

1. Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung
 

     2.Nächtlicher Fluglärm und Arzneimittelverbrauch“

Vortrag mit anschließender Diskussion

Referent: Prof. Dr. med. Eberhard Greiser

                                                                  3. Nachtflugbetrieb am Bremer Flughafen

  • “Entwicklung des Flugbetriebes und Entwicklung der Ausnahmegenehmgenehmigungen

  • Rechtliche Einordnung

  • Kurze Einführung durch Vertreter der VSF


    Stellungnahmen von den Vertretern der Parteien:

Für die SPD Bremen:
Carmen Emigholz (Vorsitzende SPD Stadt, Mitglied der bremischen Bürgerschaft)
 

Für die CDU Bremen:
Herr
Frank Imhoff (Vorsitzender eines CDU-Stadtbezirkes, Mitglied der bremischen Bürgerschaft

Für Bündnis90/Die Grünen Bremen:
Klaus Möhle
(Wirtschafts- und hafenpolitischer Sprecher)


Für die FDP Bremen:
Herr Oliver Möllenstedt 
(Landesvorsitzender der Jungen Liberalen)              

  4. Allgemeine Aussprache

Ende der Veranstaltung ca. 22.00 Uhr

 

Die Betroffenheit  durch Fluglärm und deren Begleiterscheinungen  sind, Gott sei Dank, ein viel diskutiertes Thema in der Öffentlichkeit geworden. Die VSF möchte mit Ihnen gemeinsam erreichen, dass die Bürgerschaftsvertreter in der nächsten Wahlperiode die Betroffenheit der Bürger durch den Flugbetrieb am Bremer Airport ernster nehmen als bisher. Eine restriktivere Handhabung der Ausnahmegenehmigungen im Nachtflugbetrieb ist dabei unser nächstes und derzeit wichtigstes Ziel.

Wir bitten Sie herzlich, sich an diesem Abend einzumischen und uns zu unterstützen.

 

Die Betroffenheit  durch Fluglärm und deren Begleiterscheinungen  sind, Gott sei Dank, ein viel diskutiertes Thema in der Öffentlichkeit geworden. Die VSF möchte mit Ihnen gemeinsam erreichen, dass die Bürgerschaftsvertreter in der nächsten Wahlperiode die Betroffenheit der Bürger durch den Flugbetrieb am Bremer Airport ernster nehmen als bisher. Eine restriktivere Handhabung der Ausnahmegenehmigungen im Nachtflugbetrieb ist dabei unser nächstes und derzeit wichtigstes Ziel.

 

* * * * *

 

 

Die folgende Resolution ist am 27. November der Geschäftsführerin der Fluglärmkommission Bremen (FLK) per Post zugestellt worden:                                                                                                                                                    

 

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 Bremen, den 27.12.2006

 

Ein Beitrag der VSF zur Diskussion Abflugroute „Wesertalroute“ versus „Hemelinger Abflugroute

Empfehlung der VSF:

 


                                                                                                    
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OFFENER BRIEF 

betreffend

Beiratssitzung Hemelingen vom 7.7.2005:  Fluglärmbelastungen

 

An die Fluglärmschutzbeauftragte
des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr
Frau Britta Giebelhausen

Ansgaritorstraße 2
28195 Bremen  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Bremen, den 29. 07. 2005

Sehr geehrte Frau Giebelhausen,

die eindeutige Position aller Hemelinger Beiratsfraktionen, die heftigen Reaktionen der betroffenen Bevölkerung und die Forderungen nach Rückverlegung der  Ost-Abflugroute über das unbewohnte Wesertal decken  sich mit der Position der VSF. Um so unverständlicher ist uns Ihre falsche Informationspolitik.
Der VSF-Vorstand sieht sich deshalb zu diesem offenen Brief veranlasst.

Richtig ist, dass die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) lärmmindernde Routen festlegen soll, die für den Flugverkehr verbindlich sind. Zur Ermittlung  optimaler Abflugstrecken setzt die DFS seit 1997 das  Analysensystem NIROS ein. Mit Hilfe dieses Systems wurde die Abflugroute übers Wesertal als lärmoptimiert ermittelt. Dies ist der Fluglärmkommission (FLK), die lediglich beratende Funktion hat, von der DFS vorgestellt worden. Die mehrheitlich  von Beiratsmitgliedern besetzte FLK entschied sich gegen diese Route, da die der NIROS-Untersuchung  zugrunde gelegten Bevölkerungszahlen  veraltet seien. Unberücksichtigt blieb, dass im unbewohnten Wesertal gar keine Bevölkerungsänderungen möglich sind. Trotz dieses Denkfehlers schloss sich die DFS  der Mehrheitsmeinung in der FLK an. Die VSF  war da machtlos. Die von der VSF vorgeschlagene Hinzuziehung eines Vertreters des für die Wesertalroute  plädierenden Beirats Osterholz wurde durch die FLK-Mehrheit und den Negativbescheid des Häfenressorts verhindert. Somit haben Interessenvertreter von  der Westseite des Flughafens sinnvolle und objektiv nachvollziehbare  Problemlösungen auf der Ostseite torpediert. Wir halten diese Entscheidung  für eine krasse Fehlentscheidung. Für uns war es deshalb inakzeptabel, dass auch VSF-Vertreter von der Westseite an der Entscheidung gegen die  Wesertalroute beteiligt waren. Deshalb hat die VSF Konsequenzen gezogen und neue Vertreter benannt.

Die VSF hat danach immer wieder versucht wenigstens kleinere Korrekturen anzuregen und dafür um Mehrheiten in der FLK geworben. Mit Einführung des  GPS-Systems als Navigationshilfe wurde 2001 ein erneuter Versuch möglich. Die DFS berichtete nämlich, dass mit diesem System genauer geflogen werde (103. FLK). Ab 15.06.2001 konnten so Flugzeuge mit GPS wieder, allerdings probeweise die Abflugroute übers Wesertal nutzen. Für Maschinen ohne GPS  galt weiter die Route übers Funkfeuer Hemelingen  und dann nach Süden drehend. Es gab noch Versuche, den Drehpunkt für die Südkurve feiner zu justieren,  um einen  zu frühen oder zu späten Kurvenflug zu vermeiden. Aufgrund weniger Beschwerden aus Hemelingen hat die FLK gegen den entschiedenen Widerstand des Hemelinger Mitgliedes und der VSF in Ihrer 113. Sitzung die Wesertalroute aber wieder annulliert. Die DFS hat den Beschluss umgesetzt.  Im Protokoll sind zwar keinerlei Gründe für diesen Beschluss angegeben. Fest steht, dass beim Vergleich der Toleranzbereiche beider Routen  der Bereich  überm Wesertal  etwas größer war. Dies war für die Mehrheit in der FLK ausschlaggebend für die Rückverlegung. Nicht berücksichtigt wurde, dass dieser 
größere Bereich vorwiegend unbewohntes Gebiet darstellte. Für die VSF und für den Beirat Hemelingen wieder eine krasse Fehlentscheidung. Die betroffenen  Bürger im Bereich Hemelingen-Osterholz wurden nicht gefragt oder informiert.

Fest steht auch, dass das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) lt. Pressemitteilung des BverwG Nr. 23/2000 Anwohnern von Flughäfen garantiert, dass es  gegen die Festlegung von Abflugrouten grundsätzlich verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gewährt. „ Die Festlegung von Flugrouten erhalte auch planerische  Elemente, so dass die Lärmschutzinteressen der betroffenen Bevölkerung in die Abwägung mit einbezogen werden müssten. Auf dieses Recht können die Kläger ihre Klage stützen. Sie haben allerdings in der Sache nur dann Erfolg, wenn das Interesse der Kläger am Schutz vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen  willkürlich unberücksichtigt bleibe.“ Bei der doch zweifelhaften „Sachentscheidung“ der FLK erscheint der VSF ein geeigneter Hinweis auf die Rechtslage  der Bürger mehr als angebracht.

Sehr geehrte Frau Giebelhausen, eine objektive Darstellung der Sachlage und  Information der Bürger über ihre Rechte hätten wir von Ihnen erwartet, nachdem sie  sich uns betont als objektive, neutrale und unabhängige Sachverständige vorgestellt haben. Wie wir den Medien und anderen Dokumenten entnehmen, haben Sie aber  ganz anders argumentiert. Sie haben zum Beispiel suggeriert, mit den beiden Abflugrouten sei die Belastung der Bevölkerung insgesamt geringer geworden. Und der 
Beirat Hemelingen sei durch seinen Vertreter in der FLK mitverantwortlich für die Routenverlegung übers Funkfeuer Hemelingen. Falsch ist auch, dass nur 40%  von 42.700 Flugbewegungen über Hemelingen führten. Die Reduzierung der Lärm-Mess-Stellen auf der Ostseite von 4 auf 2 wurde ebenfalls von Ihnen wissentlich falsch dargestellt. Und korrekt ist es auch nicht, Lärmbeschwerden mit dem Argument abzuwiegeln, in Hemelingen sei der Fluglärm „noch erträglich“ (auf welchem  Fakten beruht diese Beurteilung?). Dies wurde auch in diversen Leserbriefenangegriffen, z.B. mit der Frage „welchen Interessen dient die Fluglärmbeauftragte?“.

Ihre vorrangige Aufgabe ist es, die Bürger vor unzumutbarem und vermeidbarem Lärm zu schützen. Hierzu erwarten wir von Ihnen Vorschläge. Nach wie vor fühlen sich viele Bürger, die sich über Routenabweichungen und über laute Flüge zu Nachtruhezeiten und in der Mittagszeit beschweren, von Ihnen nicht ernst  genommen. Die wohngebietsnahe innerstädtische Lage des Bremer Flughafens bringt nun mal für Zigtausende erhebliche Probleme, Beeinträchtigungen und Konflikte mit denen Sie als „Schutzbeauftragte“ sensibel umgehen müssen. Hinweise auf die Unbegründetheit von Beschwerden nach der Betriebsgenehmigung  verstehen die von extremen (gesundheitsschädigenden) Fluglärmbelastungen Betroffenen absolut nicht. Es ist sicher richtig, dass bei der unklaren Rechtslage  Beschwerden kaum Rechtsbrüche wiedergeben, so dass eine Abhilfe nicht zwingend ist. Das LuftVG spricht aber ausdrücklich davon, dass  Lärmvermeidungspotentiale ausgeschöpft werden sollen. Entsprechend müssen Sie den Bürger informieren und sein Streben nach Ruhe respektieren und stützen.

Abschließend bitte ich Sie im Namen des Vorstandes und der Bürger, die sich hilfesuchend an uns wenden, um mehr Objektivität bei Ihrer schweren Arbeit und  um mehr Unabhängigkeit von allen mit Flugverkehr und Fluglärm befassten Institutionen, denn diese vertreten durchaus Eigeninteressen.

Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter e.V.