Parteitag beschließt Antrag der Hemelinger SPD
Der Parteitag des SPD-Unterbezirkes Bremen-Stadt hat heute einen Antrag des SPD-Ortsvereines Hemelingen zum Thema Nachtfluglärm beschlossen.
Neuigkeiten / Aktionen
Auf dieser Seite bemühen wir uns, Sie regelmäßig über Neuigkeiten und bevorstehende Aktionen und Termine zu informieren.
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Stand: 2. Mai 2011
Einladung
an alle Mitglieder und Interessierten
zu einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Parteien
am 10. Mai
2011
um 19.30 Uhr
Freie Evangelische Bekenntnisschule
Habenhauser Brueckenstrasse 1
Seminarraum
Themen
Wahlforderungen der VSF zum Thema Fluglaerm
Positionen der Parteien
zugesagt haben
HH . Brumma und Dennhardt von der SPD
Frau Motschmann von der CDU
Frau Dr. M. Schaefer und Ralf Bohr von Buendnis 90 _ Die Gruenen
Herr Buhlert von der FDP
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Bremen, den 27.11.2009
Eilantrag an die FLK
zu TOP 3 „Drehpunkt Wesertalroute“, Tagesordnung der 129. FLK
Beschluss des VSF Vorstandes vom 26.11.2009
Der VSF-Vorstand bittet die Mitglieder der FLK
über die sachlichen Erwägungen der VSF einzeln abzustimmen und
dem VSF- Beschluss zu folgen und eine entsprechende Empfehlung an die DFS zu richten.
Nach Vorliegen weiterer Unterlagen
Folgende Überlegungen haben diese Entscheidung begründet:
1. Ausschluss der möglichen Drehpunkte auf der rechten Weserseite:
Die Gutachter für NIROS und Wölfel kommen zu dem Schluss, dass die untersuchten Drehpunkte auf der rechten Weserseite (DME 4.6 HIG, DME 5.6 und DME 7.1) für eine Neufestlegung nicht in Frage kommen, da sie zu einer „Anhebung der Gesamtbelastung führen “.
2. Lärmoptimierung bei 2.0, 2.2. 2.5 DME:
Im Vergleich zum jetzigen Drehpunkt DME 2.8 sieht Wölfel eine leichte Entlastung zu Gunsten von DME 2.0, DME 2.2 und DME 2.5 (W., S. 13 unten, S. 15 Mitte).
NIROS kommt zu der Einschätzung, dass die Drehpunkte DME 2.0, DME 2.2 und DME 2.5die niedrigsten Gütewerte haben (Niros iii).
Fazit der Gutachter:
Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Flugspurenaufteilung kommt Wölfel zum Fazit:
→ Beibehaltung DME 2.8
NIROS kommt aus Lärmschutzgesichtspunkten zunächst zum Fazit:
→ dass „aus Lärmschutzgesichtspunkten die Varianten DME 2.2 und DME 2.5 zu bevorzugen“ seien.
→ da aber für die südliche Kehrtwende EEL der Drehpunkt 2.5 DME den besten Gütewert aufweist, sei „ganzheitlich“ betrachtet, der Drehpunkt 2.5 DME BMN „tendenziell zu favorisieren“. (Niros iii)
Die VSF schließt daraus:
dass die Routen mit den Drehpunkten DME 2.0, 2.2 und 2.5 Optimierungspotential haben, wenn man die Flugpfadstreuung in etwa auf die berechnete Flugpfadstreuung von 800 m bei 13 Pfaden begrenzt wie im Berechnungsmodell von NIROS berücksichtigt.
3. Begrenzung der Flugpfadstreuungen:
Betrachtet man die Fanomos Aufzeichnungen (Wölfel, Anhang A 22-24), so fällt
· die enorme Streuung der EEL-Route und
· die Doppelbelastung der Obervieländer den Start und den anschließenden Rückflug nach der Kurve auf.
a. Gesetzliche Rahmenbedingungen
NIROS weist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hin. Einerseits haben die Flugplatzhalter, die Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeughalter Umweltgesichtspunkt zu berücksichtigen und Fluglärm zu vermeiden, andererseits hat die DFS auf den Schutz derBevölkerung vor unzumutbarem Lärm hinzuwirken (§ 29b LuftVG).
Die VSF schlussfolgert:
Bei der Innenstadtlage des Bremer Flughafens müssen die Möglichkeiten, die der rechtliche Rahmen zur Lärmminderung bietet, optimiert werden.
b. Räumliche Rahmenbedingungen
Für die Routenvariante mit Drehpunkt DME 2.5 besteht im Geradeausflug bis zum Drehpunkt 2.5 DME ein insgesamt 1 km breiter unbewohnter Gewerbe- und Grünstreifenbereich. Die berechneten Flugpfadstreuungen blieben deutlich innerhalb dieses Bereiches. Für die möglichen Drehpunkte 2.2 und 2.0 DME kann dies nicht gelten. Bis zum Habenhauser Weserdeich muss ohnehin über Wohnbebauung geflogen werden. Für diese Anwohner ergeben sich weder für den möglichen Drehpunkt 2.8, noch für den Drehpunkt 2.5 DME Optimierungspotentiale. Weiteres Optimierungspotential bietet das gut 1 km breite unbewohnte, durch Grün- und Gewerbeflächen geprägte Wesertal. Betrachtet man alle Drehpunktvarianten auf der linken Weserseite, so ist der Drehpunkt 2.8 DME am ungünstigsten, weil die zulässige Flugspurenspreizung Hemelinger Wohnbebauung belastet. Der Drehpunkt 2.5 mindert dies.
4. Historie
Die DFS hat 1998 für den Bremer Flughafen alle Abflugstecken mittels NIROS auf Lärmoptimierung untersucht. Alle Abflugroute wurden als lärmoptimiert bestätigt mit Ausnahme der damaligen Route übers Funkfeuer Hemelingen. Als Alternative wurde von der DFS die Rückverlegung ins Wesertal beim Drehpunkt 2.5 DME zum ersten Mal nach NIROS empfohlen. Diese Empfehlung wurde von der FLK nicht umgesetzt
5. Optimierung der EELDE
Die Auswertung der Fluglärmmessdaten von Wölfel mit den dargestellten Fanomos-Aufzeichnungen besonders im Anhang A 22 zeigen deutlich, dass die EELDE zwei mal die Betroffenen in Obervieland in den sehr hohen Lärmpegelbereichen belastet, einmal im Geradeausflug nach Osten und dann wieder im Rückflug nach Westen
Wir bitten die DFS, die Route neu so zu definieren, dass im Rückflug die Wohnbebauung der Gemeinde Dreyhe südlich davon umflogen wird.
VSF-Vorstand
Monika Morschel
(FLK-Mitglied für die BVF)
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Der Parteitag des SPD-Unterbezirkes Bremen-Stadt hat heute einen Antrag des SPD-Ortsvereines Hemelingen zum Thema Nachtfluglärm beschlossen.
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INFOBRIEF
Bremen, den 15.10.2009
Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Zeiten, in denen unsere
Bundesregierung noch irgendwie Rücksicht auf die gesundheitlichen Belange
seiner Bürger nahm, scheinen endgültig vorbei zu sein, wie Sie aus dem
beigefügten Schreiben unserer Bundesvereinigung erkennen können.
Harte Auseinandersetzungen stehen uns bevor. Die Hoffnung, dass uns das neue
Fluglärmgesetz mehr Schutz bietet, müssen wir, nach allem, was wir in
Erfahrung gebracht haben, sowieso aufgeben. Weitergehende
Nachtflugmöglichkeiten sollen uns nun noch zusätzlich zugemutet werden. Das
ist bitter!
Deshalb möchte ich Sie darüber informieren, dass das von uns geförderte Greiser - Gutachten als Antrag in Berlin angekommen ist. Eine Umsetzung kann wahrscheinlich aber nur erfolgen, wenn Berlin nicht die Gesamtkosten übernehmen muss. Eine Entscheidung dazu steht kurz bevor. Natürlich versuchen wir alle uns bekannten Töpfe irgendwie für dies Projekt zu gewinnen. Die Senatsbereiche für Umwelt und auch Gesundheit werden unentgeltlich Ihre Daten zur Verfügung stellen, Zuschüsse wird es wohl keine geben. Wir sind mit allen im Gespräch, aber leider haben wir noch keine Zusagen erhalten.
Daher bitten wir Sie noch einmal um eine Spende. Auch geringe Summen helfen uns weiter. Wenn Sie eine Idee haben, wen man noch ansprechen könnte, lassen Sie es uns sofort wissen. Die Zeit wird knapp. Ein Scheitern dieses Projektes würde uns allen schaden. Erst, wenn definitiv klar ist, dass Lärm und Schadstoffe neben den bereits bekannten Erkrankungen auch Krebserkrankungen hervorrufen, haben wir ein wirksames Schutzmittel für unsere Lärmbetroffenheit in der Hand.
Erfreuliches gibt es von unserer Lärmmessstation zu berichten. Inzwischen konnten wir dank der Unterstützung eines Mitgliedes auch eine Messstelle in Grolland einrichten. An beiden Standorten ist eine automatische Beschwerdefunktion eingerichtet, über die man zu späte, zu frühe, zu laute, zu viele Flugbewegungen direkt bei Frau Giebelhausen anzeigen kann. Je mehr dort eingehen umso besser!
Am Montag, den 26.10.2009 um 18.00 Uhr stellt die FLK im Gemeinschaftszentrum Obervieland, Alfred-Fauststr. 4 die NIROS- und Wölfelgutachten für eine mögliche neue Abflugroute übers Wesertal vor.
Wir möchten Sie bitten, wenn möglich, daran teilzunehmen. Eine Entscheidung der FLK ist nicht vor Februar 2010 geplant. Es bleibt also noch Zeit, eine Diskussion in der VSF zu organisieren und die Öffentlichkeit weiter zu informieren.
Helfen Sie bitte uns und damit auch Ihrer Familie, spenden Sie und bleiben uns bitte gewogen.
Für den VSF-Vorstand
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Bremen, den 01.07.2009
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
Sie sind als Bürger in den flughafennahen Wohngebieten extrem und unzumutbar von Fluglärm, Nachtruhestörungen und daraus resultierenden Gesundheitsschäden betroffen.
Wir, die Bürger-Vereinigung VSF fordert seit langem immer wieder, dass der Fluglärm überall ortsnah gemessen, ständig sachgerecht ausgewertet wird und danach lärmmindernde Massnahmen (z.B. strikte Nachtflugverbote) eingeleitet werden. obwohl die zuständigen Fluggenehmigungs- und Umweltschutzbehörden, die senatorische Fluglärmschutzbeauftragte und die Mehrheit der Vertreter in der Kommission zur Abwehr von Fluglärm (FLK) Ihre und unsere starke Betroffenheit und Belastung nicht wahrhaben und offenbar keinerlei Schutzmassnahmen realisieren wollen, lassen wir uns nicht entmutigen.
Daher hat die VSF jetzt eine erste eigene Messstation auf dem Werder-Karree installiert.
Der Anfang ist gemacht! Die neuen zeitnahen Informationen, die die Flughafenanwohner auf der Ostseite des Flughafens zur Verfügung haben, sind sehr umfangreich. Gehen Sie ins Internet und suchen unter www.dfld.de die erste VSF-Messstation auf. Sie finden dort Fluglärmdaten, Angaben über Schadstoffausstoß, Flugspurenaufzeichnungen mit genauen topographischen Daten inkl. Höhenangaben und vieles, vieles mehr. Um alle Flugbewegungen (An- und Abflüge) zu erfassen, ist es jedoch unbedingt erforderlich, auch auf der Westseite des Flughafens eine Messstation zu installieren und zwar möglichst in Kuhlen/Grolland. Helfen Sie uns diesen Standort zu finden, bei Ihnen im Hause oder vielleicht bei Ihrem Nachbarn! Wir übernehmen die Einbaukosten und erstatten - wenn gewünscht - auch die jährlich anfallenden Stromkosten und stellen den notwendigen Computer. Es sollte ein Internetanschluss mit einer Flatrate vorhanden sein, da ein ständiger aber geringer Datenverkehr stattfindet.
Wenn Sie wollen, können Sie selbst privat auch weitere Messstationen einrichten. Wir beraten Sie gerne.
Wir können uns sehr gut vorstellen, dass jetzt bei der Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes diese Daten ungemein wichtig werden. Aber auch im Beschwerdefall bei der Fluglärmschutzbeauftragten müssen wir uns nun nicht mehr abspeisen lassen, sondern können auf Daten, unabhängig vom Flughafen zurückgreifen.
Positives gibt es auch zur Bremer Lärmstudie zu vermelden: Prof. Dr. med. Greiser wird noch in diesem Monat mit Unterstützung der Bremer Ressorts „Umwelt“ und „Gesundheit“ beim Umweltbundesamt einen Antrag auf Durchführung der von uns und dem Bremer Bündnis gegen Lärm geforderten Bremer Lärmstudie stellen. Drücken Sie uns die Daumen, dass dieser Antrag so angenommen wird, dann kann bald für Bremen ermittelt werden, wie stark tatsächlich Lärm, insbesondere Fluglärm unsere Gesundheit beeinflusst. Auch dies wäre ein Meilenstein nach vorne und unsere vielen Bemühungen und Ihr Engagement bei der Sammlung von Unterschriften hätte endlich den gewünschten Erfolg.
Die Nachtflugproblematik, der Wunsch nach öffentlicher Tagung der FLK, etc. wird in der FLK weiter verschoben. Einige interessante Fragen dazu werden von uns immer wieder eingebracht.
Doch dazu mehr im nächsten INFOBRIEF.
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Einladung der VSF
zur Diskussionsveranstaltung Verkehrslärm
(Straßenverkehr – Schienenverkehr – Luftverkehr)
Lärm ist der hörbare Müll unserer Zivilisation (Herbert von Karajan)
eine zunehmende Zahl von lärmgeplagten Anwohnern von Hauptverkehrsstraßen, Schienennetzen und rund um den Flughafen Bremen sorgen sich um Ihre Gesundheit. Die VSF hat sich deshalb mit vielen Einzelpersonen und Verbänden zum Bremer Bündnis gegen Lärm zusammengeschlossen und gemeinsame Forderungen dem Bürgerschaftspräsidenten übergeben. Als Entscheidungsgrundlage für eine Lärmsanierung empfehlen wir die „Bremer Lärmstudie“ (Prof. Dr. med. Eberhard Greiser). Der Forschungsplan dazu liegt nun vor und wird von Professor Greiser der Öffentlichkeit vorgestellt.
Für uns Fluglärmbetroffene ist der rasante Anstieg der nächtlichen Flugbewegungen eine große Last. Die für Lärmminderung zuständige Fluglärmkommission behandelt dieses Thema leider immer noch nicht öffentlich. Aus diesem aktuellen Anlass steht die Nachtflugproblematik mit auf der Tagesordnung.
Wir laden Sie alle herzlich ein zu unserer öffentlichen Veranstaltung am Dienstag,
10. März 2009
Beginn: 19.00 Uhr
im Seminarsaal der Freien Evangelischen Bekenntnisschule (FEBB), Habenhauser Brückenstr. 1 (Haupteingang)
(Parkplätze am Seitenstreifen der Habenhauser Brückenstr. und am Werder-Karree stehen zur Verfügung)
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Gäste und Einleitung zum Thema
2. „Braucht
Bremen eine Studie zur Gesundheitsgefährdung durch Lärm?“
Professor Dr. med. Greiser
3. „Änderung
der Betriebsgenehmigung 1993 für den Bremer Flughafen,
seine
Entwicklungsprognosen und die Ist-Situation aus
juristischer Sicht“
Fachanwalt Dr. Andreas Reich
anschließend
Diskussion mit Vertretern der Regierungsparteien:
Frau Dr. Maike Schäfer
(Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)Herr Jens Dennhardt
(Bürgerschaftsfraktion der SPD)
Mischen Sie sich ein, überzeugen Sie die Verantwortlichen, dass auch Ihre Gesundheit und Lebensqualität beeinträchtigt ist.
Fordern Sie mit uns „Müllbeseitigung“!

Diese Veranstaltung wird unterstützt vom Bremer Bündnis gegen Lärm:
BILL Lebensqualität, BUND ,Landesverband Bremen e.V., BI zur Erhaltung der Wesermarsch im Bremer Osten, Die Hulsberger, Beiratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Beirat OV, IG Seehausen-Hasenbüren e.V., Ev. St, Markus-Gemeinde, Vereinigung der BI`s Obervieland/Huckelriede für eine menschengerechte A 281, VSF e.V., Elternbeirat der KITA Thedinghauserstr., Bremische Ev. Kirche (der Umweltbeauftragte), Bremer Forum für Wohn- und Lebensqualität e.V.
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20. September 2008
Einwendungen zum Entwurf „Aktionsplan zur Lärmminderung nach der Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG" für die Stadt Bremen (Stand 16.06.2008)
VSF-Forderungskatalog:
Aus Gleichbehandlungsgründen sollte der Senator für Umwelt die Federführung für die weitere Bearbeitungen behalten.
Die Mehrfachbelastung von Lärmen ist sofort zu berücksichtigen. (Arzneimittelverbrauch und Gesundheit, Prof. Dr. med. Greiser).
Textergänzung zu Punkt 7 des o. g. Aktionsplanes „Luftverkehr (Sachstand)" auf S. 18 durch präzise Darstellung der planerischen Fehlentwicklung des Bremer Flughafens. (Vorschlag nachfolgend)
Die Fluglärmsituation muss neu erhoben werden. Die tatsächlich dauerhaft hohe Fluglärmbelastung der Bevölkerung in Bremen, wie sie sich seit 20 Jahren darstellt, ist in die Aktionsplanung mit einzubeziehen. Die Zahlen von 2005 sind eher ungeeignet. Das Jahr 2007 ist zugrunde zu legen.
Die Wertepaare 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sind zur Lärmsanierung neu festzusetzen und sofort anzuwenden. (gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm, Kaltenbach, Maschke, Klinke aus Deutsches Ärzteblatt, 04.08.2008). Das Fluglärmgesetz als Mittel zur Lärmminderung im Sinne der EU-Richtlinie einzusetzen, ist eine Mogelpackung. Es ist sowieso rechtsverbindlich.
Neben den Kosten für Maßnahmen sind die negativen Effekte wie steigender Medikamentenverbrauch in Millionenhöhe, Wertminderung von Immobilien, Steuerverluste als auch die positiven Effekte wie Attraktivitätssteigerung von Wohngebieten und entsprechend höhere Steuererwartungen (Senkung um 2dB kann bis zu 1 Mill. Steuereinnahmen auf Mieteinkünfte/250.000 Einwohner einbringen LAI S.12) mit darzustellen.
Lärmmindernde Maßnahmen sind nach den Regeln der LuftZVO §§ 48, a - f, durchzuführen. Da die Reduzierung an der Quelle, Maßnahmen zur Flächennutzungsplanung und lärmmindernde Betriebsverfahren die zu erwartende Steigerung im Flugverkehr nicht auffangen, muss die vierte Komponente, „Betriebsbeschränkung" vorrangig behandelt werden. Eine 8-stündige Nachtruhezeit muss konsequent umgesetzt werden.
Als Fundament für nachhaltige Lärmsanierung muss die vom Bremer Bündnis gegen Lärm angeschobene „Bremer Lärmstudie" von Prof. Dr. med. Greiser vom Senat aufgegriffen und positiv begleitet werden.
Begründungen
Zu 1.
Wir sehen eine Verantwortung für den Senator für
Wirtschaft und Häfen, seine wirtschaftliche Kompetenz in den Vordergrund
zu stellen. Zur Vermeidung von Interessenskonflikten, die hier
vorprogrammiert wären, ist die Verantwortung für Lärmminderung nach den
Regeln der EU-Umgebungslärmrichtlinie beim Senator für Umwelt
beizubehalten. Auch aus Gleichbehandlungsgründen ist die Federführung
für den Senator für Umwelt auch für Flugverkehr zu belassen.
Zu 2.
Die Studie von Prof. Greiser für Köln zeigt
zweifelsfrei, dass das Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen die
Erkrankungssituation in jedem Fall signifikant verstärkt. Deshalb ist es
für uns unverständlich, wieso dies Zusammenwirken erst in der 2. Stufe
des Aktionsplanes berücksichtigt werden soll. Wir erwarten eine
sofortige Berücksichtigung.
Zu 3.
Der Bremer Flughafen zeichnet sich bundesweit durch
seine prekäre innerstädtische Lage aus. Allein der Hinweis von Ihnen,
dass der Flughafen rund 3,5 km von der Innerstadt entfernt liegt,
konkretisiert das Ausmaß der Betroffenheit und planerische
Fehlentwicklung nicht. Wir bitten um Textergänzung auf S. 18 nach
„….Marktplatz betragt 3,5, km". ‚Der Flughafen Bremen ist entgegen
der allgemeinen Flughafenplanung in Deutschland vorwiegend von zum Teil
stark verdichteten Wohnraum umgeben. Die an- und Abflugvektoren bedecken
ca. 2/3 des Stadtgebietes (Wölfel-Gutachten 2007 „Korridore").’
Zu 4.
Für die Kartierung des Fluglärms wurden die
Flugbewegungen von 2005 als Grundlage der Berechnung herangezogen. Das
ist zwar nach den Regeln der EU möglich, ist aber aus nachfolgenden
Gründen nicht ziel führend.
Nach der Verkehrsstatistik 2005 des Flughafens gab es 42.560 Flugbewegungen. Verfolgt man die Flugbewegungen in den letzten 20 Jahren seit 1985, wurde das Ergebnis von 2005 nur ein einziges Mal unterboten, nämlich 2006 mit 40.419 Flugbewegungen. Von 1986 bis einschließlich 2002 lagen die Flugbewegungszahlen kontinuierlich weit über dem Bezugswert von 2005. Durch „Ryanair" explodierten die Bewegungszahlen 2007 weiter bis 2008, gepaart mit einer deutlich höheren Auslastungsrate pro Flieger. Dies steigerte die Einzelschallereignisse und damit die Gesamtlärmbelastung erheblich.
Flugbewegungen ab 1985
Quelle: Verkehrsstatistik Flughafen Bremen
Ein weiterer Beleg für die Steigerung der Lärmsituation ab 2005 zeigt sich in den Nachtflugbewegungen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. 2005 gab es durchschnittlich 3,5 Flüge/Nacht, 2007 durchschnittlich 6 Flüge/Nacht. Für 2008 zeichnen sich durchschnittlich 7 Flüge /Nacht ab.
Übernimmt man die Systematik der Genehmigungsbehörde, die die Überschreitung von 6 mal 75 dB Einzelschallereignis als Lärmkriterium ansetzt, wurde 2005 diese Grenze in 5 Nächten überschritten. 2007 wurde diese Grenze bereits in 70 Nächten überschritten. 2008 zeichnet sich eine weitere Steigerung ab.
Die Lärmsituation, die sich aus der erfolgten Lärmkartierung für 2005 mit nur 22 Betroffenen für den Umweltsenator ergab, stellt in keiner Weise die Gesamtbelastung und tatsächliche Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Fluglärm dar sondern spiegelt eine nicht repräsentative Ausnahmesituation wider. Seit mehr als 20 Jahren wird die Bevölkerung von mehr als 50.000 Flugbewegungen jährlich und bedingt durch die Innenstadtlage durch zum Teil sehr laute Einzelschallereignisse (bis über 100 Dezibel) erheblich belastet. Wir können deshalb nur zu dem Ergebnis kommen, dass für den Flugverkehr eine neue Kartierung auf Basis der Zahlen von 2007 erfolgen muss.
Zu 5.
Fluglärm ist mit anderen Verkehrslärmen nicht
vergleichbar. Enorm hohe Einzelschallereignisse im Minutentakt bis über
100 Dezibel im Einzelfall im Wechsel mit Ruhephasen werden durch
Dauerschallerfassung zum sprichwörtlichen „Säuseln im Wind". Fluglärm
breitet sich großflächig über den Köpfen von Menschen aus, so dass
übliche Schallschutzwände zur Lärmminderung nur unmittelbar am Flughafen
taugen. Militärischer Flugbetrieb in erheblichem Umfang in Bremen bleibt
bei der Lärmerfassung zumeist unberücksichtigt. Bodenlärm und
Umkehrschub, immer wieder beanstandet, lassen sich in Bremen aus Mangel
an entsprechenden Lärmmessstellen nicht darstellen.
Inzwischen gibt es umfangreiche epidemiologische Untersuchungen, in denen die gesundheitliche Situation für Fluglärmbetroffene gegenüber veralteten Studien wesentlich kritischer bewertet wurde. Sie blieben im o.g. Aktionsplan aber unberücksichtigt. Eine gute Zusammenfassung gibt die Arbeit von Kaltenbach Maschke, Klinke im deutschen Ärzteblatt wider. Ergänzt haben wir das durch die beigefügte Übersichtsdarstellung.
Belastungswerte und Vorsorgewerte von Fluglärm ( Verkehrslärm)
Stand: September 2008
| Empfehlung | Tags | Nachts |
|
Aktionsplan Lärmminderung Bremen 16.06.08 (Umweltgutachten 2002) 16 BLmSchV Empfehlung für die
Bundesländer |
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Aktionsplan Lärmminderung Bremen 16.06.08 |
Alt Neu LAeq = 65dB(A) Tagsschutzzone 2 LAeq = 60dB(A) |
Neu |
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Richtlinien für Verkehrslärmschutz An Bundesfernstraßen VlärmSch R 67 ( nicht für Wohngebiete) |
70 dB(A) |
60 dB(A) |
|
Weltgesundheitsorganisation WHO |
55 dB(A) | 45 dB(A) |
|
Umweltbundesamt1 Stufe
2 Stufe (n. 5 J.) Empfehlung als erforderlich aber nicht realisierbar. |
65 dB(A) 60 dB(A) 55 dB(A) |
55 dB(A) 50 dB(A) 45 dB(A) |
|
Bremer Gesundheitsamt Beeinträchtigung des Schlafes |
65 dB(A) |
55 dB(A) 45 dB(A) |
|
Gesamtverband Natur und Umwelt Bremen GNUU |
65 dB(A) | 55 dB(A) |
|
Gesetz zum Schutz gegen
Fluglärm 30.10.2007 |
Tagschutzzone 1
LAeq=65dB(A) Tagsschutzzone 2 LAeq = 60dB(A) |
Nachtschutzzone LAeq= 55dB(A) LAmax = 6 mal 57dB(A) |
|
BVF LT106a Gesundheitliche Beeinträchtigung GuskiHörschäden Maschke Herzinfarkt Schlafstörungen Zumutbarkeitsgrenze Maschke |
Leq3 = 59,4dB(A) Leq 16h= 65dB(A) Leq3 = 65dB(A) Leq,8h =32dB(A) Lmax = 55dB(A) Niederlande LAeq= 26 dB (12 Monate) |
|
|
BVF
BV 010 10.03.08 Vermeidung von Gesundheitsgefährdung. Minderung der erheblichen Belastung. Vermeidung erheblicher Belastung. |
60 dB(A) 55 dB(A) |
50 dB(A) 45 dB(A) |
| Vermeidung von Hörschäden am Ohr Maschke | Lmax 103dB(A) | |
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Deutsches Ärzteblatt vom 04.08.08 Vorsorgewerte Gesundheitliche Beeinträchtigung ab Schutzziel Gesundheit Prophylaktischer Wert aus ärztlicher Sicht |
55 dB(A) 60 dB(A)
55 dB(A) |
45 dB(A) 50 dB(A) 50 dB(A) 45 dB(A) |
|
Synopse Schutzziel Belästigung |
60 dB(A)
65 dB(A) |
50 dB(A) 55 dB(A) |
| TA-Lärm für Wohngebiete | 50dB(A) | 35dB(A) |
| Hyena Studie | 40-44 dB(A) m. | |
| Erikson Studie | 40 dB(A) m. | |
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Frankfurter Studie Gesundheitsgefährdung ab |
53 dB(A) 60 dB(A) |
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|
Weltgesundheitsorganisation WHO |
55 dB(A) | 45 dB(A) |
| Mehrheit der Lärmforscher | 45 dB(A) | |
| Belästigung der Bevölkerung | 55 dB(A) | |
| Vermeidung von Lernstörungen | 55 dB(A) außen | |
| Hamburg | > 65 dB(A) | |
| Rostock | > 65 dB(A) | |
| NRW Großstädte | 70 dB(A) | 60 dB(A) |
Nach dem jetzigen Wissensstand ist nur eine Lärmsanierung mit den Wertepaaren 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts vertretbar. Eine Lärmminderung im Bereich Fluglärm ist in Anbetracht der tatsächlichen Gesundheitsgefährdung bereits für den ersten Lärmsanierungszeitraum festzulegen. Es ist schon erstaunlich, dass im Bremer Entwurf zum Aktionsplan nach EU-Regeln die gesetzlich vorgegebene Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes als Maßnahme angegeben wird. Das Fluglärmgesetz ist ohnehin umzusetzen.
Es hat eine nicht vergleichbare Lärmerfassungssystematik – LAeqTag- und Lden-Werte sind nicht vergleichbar. Darüber hinaus ist allen Betroffenen klar, dass die Grenzwerte auf Druck der Flugverkehrslobby unter Mitwirkung Bremens heraufgesetzt wurden. Ziel des Gesetzes ist, Erstattung für passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude zu regeln. Lärmminderung des Flugverkehrs ist nicht das Ziel. Es ist unredlich, dies im Entwurf nicht offen zu legen
Zu 6.
Lärmminderungsmaßnahmen wirken sich aus
städteplanerischer und finanzpolitischer Sicht immer positiv aus. Wir
empfehlen daher nicht nur die Kosten für die Lärmsanierung zu
betrachten, sondern auch den hohen Nutzen für Staat und Bevölkerung
darzustellen. Vor dem Hintergrund, dass Bremen unter allen Umständen die
Einwohnerzahl und die Steuereinnahmen verbessern muss, um seine
Selbständigkeit als Bundesland zu wahren, ist der Ansatz ab 2010
jährlich nur ca. 1 Million € bereitzustellen für Lärmminderung wenig
weitsichtig. Hier steht der Senat in der Pflicht, deutlich mehr Geld zur
Verfügung zu stellen, da Lärmminderung sich auch für ihn auszahlt. Nach
LAI (S. 12) erbringt eine Lärmsenkung um 2 dB eine Steigerung der
Steuereinnahmen auf Mieteinkünfte / 250.000 Einwohner bis zu 1 Million
€.
Zu 7.
Alle im Aktionsplan angeführten bisherigen Maßnahmen
zur Lärmminderung haben keine nachweisbaren lärmmindernden Effekte
gebracht. Die Belastung der Bevölkerung vor allem in der Nachtzeit ist
gestiegen und wird weiter steigen. Alle bisherigen Planfeststellungen
sehen eine Zunahme von Flugbewegungen bis zu 82.000 vor. Für uns
Betroffene ein Horror!
Als Maßnahme für eine berechnete Entlastung wird die Wesertalroute genannt. Eine reale Entlastung wirkt aber nur, wenn die DFS pflichtgemäß lärmmindernd auf die Beteiligten einwirkt und für eine optimale Einhaltung sorgt.
Als weitere Maßnahme für die Lärmminderung die Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes anzuführen, halten wir für Augenwischerei, da die Umsetzung des Gesetzes ohnehin verpflichtend ist. (s. Punkt 6) Darüber hinaus schließen wir uns der Meinung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm an, dass das neue Fluglärmgesetz die Anwohner nicht ausreichend schützt (siehe BVF, Verfassungsklage gegen das neue Fluglärmgesetz, 09.06.2008 und Punkt 5 der VSF Stellungnahme).
Dem Merkblatt BV010 der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) vom 02.06.2008 entnehmen wir, dass nach §§ 48 a-f der LV-Zulassungsordnung analog der EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie 4 Elemente für einen ausgewogenen Ansatz zur Lärmminderung anzusetzen sind:
1. Reduzierung des Fluglärms an der Quelle
2. Maßnahmen zur Flächennutzungsplanung
3. Lärmmindernde Betriebsverfahren
4. Betriebsbeschränkungen
Die ersten 3 Ansätze können nach Einschätzung der BVF nur marginal die Lärmsituation verringern, um dem weltweit enorm ansteigenden Flugverkehr zu begegnen, sollten aber umgesetzt werden. Man müsse alle Anstrengungen auf das 4. Element, Betriebsbeschränkungen, richten. Dem können wir uns nur anschließen.
Vor allem der Nachtflugbetrieb beeinflusst die gesundheitliche Situation der Menschen rund um den innerstädtisch gelegenen Flughafen Bremen. Die in der Genehmigung für den Flughafen vorgeschriebene „Nachtflugbeschränkung", von Ihnen als Lärm mindernde Maßnahmen angeführt, hat in der Vergangenheit nicht nachhaltig gewirkt.
Wir fordern daher, dass der Nachtflugbetrieb so eingeschränkt wird, dass eine 8stündige Nachtruhezeit eingehalten werden kann. Den Zeitrahmen 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr oder 22.30 Uhr bis 6.30 Uhr halten wir für sinnvoll.
Nach Aussage der BVF können die Gemeinden nicht unmittelbar Betriebsbeschränkungen verfügen. Sie können aber nach Prüfung sonstiger Mittel Betriebsbeschränkungen verlangen, wenn nicht auf eine andere Weise Lärmminderung erreicht wird. Wir erwarten dies vom Senat, der ja für das Land Bremen 100%ger Anteilseigner am Flughafen ist mit der entsprechenden Durchsetzungskraft.
Zu 8.
Viele Hunderte Menschen haben bis jetzt unsere
Resolution gegen Lärm unterzeichnet. Das Bremer Bündnis gegen Lärm mit
seinen Organisationen erwartet mit uns, dass der Bremer Senat endlich
eine Fallkontrollstudie unter Leitung von Prof. Dr. med. Greiser positiv
begleitet. Gesundheitsschutz und Prävention waren einstmals
Markenzeichen des Bremer Senats. Es wird Zeit, dass dies wiederentdeckt
wird. Wir als VSF fordern diesen Wandel ein. Die Umgebungslärmrichtlinie
der EU jedenfalls gibt dem Senat diese Möglichkeit.
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R E S O L U T I O N
zur Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm
Bremen, Januar 2008
Liebe Mitbürger/Innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter (VSF
e. V.) Bremen wendet sich an alle gesellschaftlichen Gruppen, denen die
Gesundheit,
insbesondere die der Kinder, die Lebensqualität der Mitbürger und unsere
Umwelt am Herzen liegen.
Der Bremer Flughafen hat eine lange Tradition und ist
Teil unserer Stadt. Das ist aber auch sein Problem, denn als einziger
internationaler Flughafen Deutschlands
liegt er mitten in der Stadt, 2 km von unserem Roland entfernt. Alle vom
Flugverkehr Betroffenen haben sich daher in den 80er-jahren mit der damals
regierenden
SPD dahingehend verständigt, dass für den Erhalt des Bundeslandes ein
Flughafen in Bremen notwendig ist, um die Geschäftsverkehre unserer
Wirtschaft zu
gewährleisten. Dieser Konsens ist seit langem vom Flughafen und seinem
Eigentümer, dem Land Bremen, verlassen worden.
Heute baut man auf Tourismus im Billigfliegersegment.
Die Verdopplung der Belastung in den Tagesrandzeiten
(6.00 – 7.00 und 22.00 – 6.00 Uhr) von 1990 bis heute wird vom Senat als
gesundheitlich
unbedenklich eingestuft. Dabei verlässt man sich auf ein Gutachten von Prof.
Dr. Gerd Jansen aus dem Jahre 1980, das angesehene
Wissenschaftler als „Gefälligkeitsgutachten" bezeichnen. Auf jeden Fall hat
sich die Wissenschaft seit 1980 weiterentwickelt und sieht die
Lärm- und Schadstoffbelastung weitaus kritischer.
Wir wissen aber auch, dass die anderen Verkehre in Bremen
die Bürger zum Teil unzumutbar belasten, deshalb fordern wir für unseren
Bereich
wenigstens die Einhaltung einer 8-stündigen Nachtruhe.
Wir fordern vom Senat, dass er für alle durch Verkehr
Geschädigten unverzüglich die im Anschreiben beschriebene, von uns
vorbereitete Fall-Kontroll-Studie
durch Prof. Dr. med. Greiser in Auftrag gibt, damit der tatsächliche
Einfluss von nächtlichem Fluglärm, aber auch von Schienen- und Straßenlärm
auf die
Gesundheit festgestellt wird und Konsequenzen gezogen werden.
Wir bitten Sie höflichst, unsere Forderung mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Für den VSF-Vorstand
Monika Morschel
*****
Hier geben wir den Inhalt unseres Flugblatts "Ausgabe Oktober 2007" wieder:
Hier geht es um Ihre Gesundheit, Ihre Wohn- und Lebensqualität
Verdummung der Fluglärmbetroffenen
Die problematische Lage des Flughafens
Kein Flughafen liegt so nah am Stadtzentrum und ist so
eng von dicht besiedelten Wohngebieten, Krankenhäusern, Schulen,
Kindergärten, Altenheimen und lärm-sensiblen Einrichtungen umgeben wie der
Bremer Airport. Diese besondere Situation muss im Hinblick auf die
Flugbeschränkungen und die unbedingte Einhaltung einer mindestens
achtstündigen Nachtruhezeit konsequent Berücksichtigung finden..
VSF fordert exakte Fluglärm-Messung
Der Fluglärm muss endlich für alle betroffenen
Stadtgebiete ständig und ortsnah gemessen werden. Die Werte müssen aktuell
und vollständig im Internet veröffentlicht werden. Wichtig sind dabei die
Spitzenwerte, die zu Gesundheitsschäden führen. Mehrfach gemittelte Werte
täuschen falsche Tatsachen vor. Außerdem muss der durch Flugzeuge
verursachte Bodenlärm in die Betrachtungen einbezogen werden.
„Lex hapag" - gegenstandslos geworden
Um den mit enormen Schulden und Verlusten belasteten
stadteigenen Flughafen „zu retten", hat die ehemalige Ampel-Regierung (SPD,
FDP, Grüne) 1992 Hapag-Lloyd für eine Niederlassung in Bremen Starts ab 6
Uhr früh und Landungen bis 0.00 Uhr zugestanden. Da sich Hapag-Lloyd jetzt
von Bremen verabschiedet, müsste diese „Lex hapag" sofort aufgehoben werden.
Mehr Lärm, mehr Dreck …und was sonst?
Der zur Sanierung des verlustreichen Flughafens
angeworbene „Billigflieger" tritt für die Bevölkerung mit 15o zusätzlichen
Flügen pro Woche, mit Starts ab 6.00 Uhr und nächtlichen Landungen zwar
deutlich hör- und sichtbar in Erscheinung. Wie er mit Tickets zum Nulltarif
ordentlich Geld in die Bremer Kassen bringen soll, bleibt indes ein Rätsel.
Fluglärmkommission (FLK) einmal anders
Die FLK ist kein Gremium, um Arbeitsplätze am Flughafen
zu fördern oder in anderer Weise die Wirtschaftlichkeit des Flughafens zu
garantieren. Deshalb wünscht sich die VSF für die Zukunft FLK-Mitglieder,
die ausschließlich lärm- und Schadstoff mindernde Beschlüsse für die
Bevölkerung fassen. Ressortvertreter aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen
und Bau sollten deshalb in rot-grüne Verantwortung unbedingt durch neue
Leute aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Umwelt oder Bildung ersetzt
werden.
Jumbo-Lärm Gipfel der Rücksichtslosigkeit
Beim Start einer B 747 wurden an der Messstelle 2
Huckelriede-Habenhausen 91,6 dBA Extremlärm gemessen. Absolut unzumutbar!
Und trotzdem – diese Frachtflüge mit einem Jumbo sollen ohne Rücksicht auf
Verluste weiter ausgebaut werden.
Politikerversprechungen vor der Bürgerschaftswahl
Die neuen Macher, SPD und Grüne bekräftigten vor der
Wahl, dass der Nachtflug deutlich eingeschränkt werden müsse. Die Grünen
streben sogar die Einhaltung einer 8-stündigen Nachtruhe an. Gleichzeitig
erwarten sie aber vom Flughafen, dass er kostendeckend arbeitet (www.fluglaerm.de/bremen).
Die VSF betrachtet den diesjährigen rapiden Anstieg der Nachtflüge (Stand
August so viele wie im gesamten Jahr 2004) mit großer Sorge und fragt
Rot-Grün: Wann werden die Wahl-versprechen eingelöst? Die VSF erwartet
Antworten!
Gesundheitsschäden durch ständige Nachtruhestörungen des Flugverkehrs? Die VSF fordert zum Schutz der Bevölkerung mindestens 8 Stunden Nachtruhe!
Prima Lärmatlas - nur für die Verwaltung!
Warum beschweren sich noch Anwohner bei der
Fluglärmschutzbeauftragten?
„Sinnlos", denken Anwohner schon lange, weil eine Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung nicht stattfindet, eine Bearbeitung bei der Wirtschaftsbehörde ins Leere läuft. Der neue Lärmatlas bestärkt die Verwaltung. Außer am Flughafen selber gibt es danach keinen nennenswerten Fluglärm. Täuschen sich die Anwohner? Womöglich wacht man nachts nur auf, weil man schlecht geträumt hat! N e i n ! Es liegt an der Datenlage, der Berechnungsart des Lärmatlas. Grundlage sind die rekordverdächtig niedrigen rund 41 000 Flugbewegungen in 2005. Die Einzellärmereignisse werden auf den ganzen Tag, bzw. die ganze Nacht umgelegt, so dass ein „Säuseln" übrig bleibt. Bodenlärm, das Rollen auf dem Vorfeld, die nervigen Umkehrschübe, die Transall, auch die Probeläufe tauchen nicht auf. „Die Lärmkartierung nach der europäischen Umgebungslärmrichtlinie aus Sicht der Betroffenen ist für die Katz!", so das Fazit der VSF. Sie fragt die Bevölkerung, ob sie eine Steigerung von heute ca. 50.000 auf mindestens 80.000 Flugbewegungen, wie offenbar angestrebt, hinnehmen will? Wir brauchen endlich ein Gutachten, das die gesundheitlichen Folgen einer solchen Lärmsteigerung nach neuestem wissenschaftlichem Erkenntnisstand einschätzt und uns vor solchen Horror Szenarien schützt.
Neue Studie: Fluglärm macht krank
Eine neue Studie, über die der kompetente Wissenschaftler
Prof. Dr. D. Greiser bei einer gut besuchten Versammlung der VSF referierte,
hat nach einer Untersuchung von 800.000 Krankenversicherten im Umfeld eines
Flughafens bestätigt, dass auffallend häufig über
Herz-/Kreislaufbeschwerden, Nervosität, Schlaf- probleme geklagt wird. Die
Arzneimittelverordnungen im Fluglärm betroffenen Wohngebieten lagen weit
über normal.
Flugverkehrsrisiken umfassend klären
Neulich fand eine große „Flugzeugabsturzübung" auf dem
Flughafengelände statt. Die Risiken und Folgen eines Unfalls beim An- und
Abflug über Wohngebieten wurden indes bisher nicht geklärt. Eine
Risikoanalyse fehlt bis heute.
BUND zum Flugverkehr und Klimaschutz
Der Flugverkehr steuert mit seinen CO2-Emissionen
maßgeblich zum Klimawandel bei. Beim Verbrennen von Kerosin entstehen
klimaschädliche Abgase. Die Auswirkungen dieser Stoffe sind in luftiger Höhe
2-4mal größer als am Boden und vergrößern so den Treibhauseffekt
entsprechend. Das zunehmende Angebot der Billigflieger verschärft die
Situation zusätzlich. Mit ihren Niedrigpreisen sorgen sie dafür, dass immer
mehr Menschen mit dem Flugzeug reisen und damit für den sanften Tourismus
und das Reisen mit der Bahn verloren gehen.
Der BUND (Bund zum Flugverkehr und Klimaschutz) fordert daher, die Einbeziehung des Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel, damit die sozialen und ökologischen Folgekosten in die Flugtickets eingerechnet werden. Durch die bisherige Befreiung von Mineralölsteuer und Ökosteuer erhält der Flugverkehr zudem einen ungerechtfertigten Wettbewerbs- vorteil gegenüber der Bahn. Deshalb plädiert der BUND für eine Besteuerung des Flugverkehrs.
Solidarität – denn gemeinsam sind wir stark
Gäbe es die Bürgervereinigung VSF nicht, würde womöglich
schon ab 5.00 Uhr früh und unbeschränkt bis Mitternacht geflogen. Nur von
einer starken solidarischen Schutzgemeinschaft konnte das bisher verhindert
werden. Deshalb brauchen wir alle Flugverkehrsbetroffenen als Mitglieder und
Unterstützer für eine erfolgreiche Arbeit.
Weitere Informationen finden sie im Internet:
Beschwerden richten an:
Fluglärmschutzbeauftragte Britta Giebelhausen
Wegesende 23
28195 Bremen
Tel.: 361-9541
E-mail: britta.giebelhausen@umwelt.bremen.de
* * * * *
Die auf der Veranstaltung am 27. März 2007 an die anwesenden Politiker geäußerte Bitte uns, der VSF, ihre Stellungnahmen zu dem Thema "Nachtflugbetrieb" schriftlich vorzulegen, hatte Erfolg.
Hier die Stellungnahmen der einzelnen Parteienvertreter im Originaltext:
Carmen Emigholz
Vorsitzende des SPD-Unterbezirks
Bremen-Stadt
örtliche Abgeordnete im Stadtteil
Habenhausen-Arsten
Statement zum Fluglärm
Wir Sozialdemokraten treten für einen fairen Interessenausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie ein. Dies betrifft auch die Auseinandersetzung um die Befugnisse des Flughafens gegenüber den Interessen der vom Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Bremen braucht als Großstadt einen leistungsstarken Flughafen. Deshalb wird sich an der Tagesfrequenz der Luftverkehre nichts ändern. Das Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens muss jedoch eingehalten werden. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Genehmigung, weil gesundheitlichen Belastungen der Anwohner durch nächtlichen Lärm dringend vermieden werden müssen. Es sollte geprüft werden, ob das Genehmigungsverfahren für Ausnahmen ausschließlich bei der Wirtschaftsbehörde bleibt, die selbstverständlich interessengeleitet entscheiden muss. Hier scheint es angezeigt, die schutzwürdigen Belange der Bevölkerung stärker zu gewichten und zu prüfen, ob die Gesundheitsbehörde für Ausnahmegenehmigungen in der Nacht beteiligt wird. Kurz zusammengefasst heißt es, wir brauchen einen modernen Flughafen, aber auch Anwohnerinnen und Anwohner einer Großstadt haben ein berechtigtes Schutzinteresse für nächtliche Ruhe. Denn die Einwohnerbindung ist für die Stadt nicht nur identitätsstiftend, sondern auch der nachhaltig wichtigste Wirtschaftsfaktor.
Für die FDP Bremen:
Herr Oliver Möllenstedt (Landesvorsitzender
der Jungen Liberalen)
Stellungnahme der FDP Bremen zu Flughafenentwicklung und Flugbetrieb am Flughafen Bremen
Der Flughafen Bremen gewährleistet die Anbindung
Bremens an das nationale und internationale Luftverkehrsnetz.
Der Flughafen stellt darüber hinaus für Bremen einen bedeutenden Standort- und
Wirtschaftsfaktor dar. Eine erhebliche Zahl
an Arbeitsplätzen in Bremen ist
abhängig vom Bremer Flughafen.
Leider haben sich der Flughafen, das
umgebende Gewerbegebiet und die Fluggastzahlen nicht so entwickelt wie
erhofft.
Die Airport-City steht halb leer, trotz hoher Subventionen! Auch
der notwendige und teure Flughafenumbau hat auch aufgrund
falscher Geschäftspolitik der Flughafen GmbH und mangelnder Partner nicht
zur Belebung des Flugverkehrs beigetragen.
Die FDP Bremen ist daher für eine Prüfung der
Veräußerung des Flughafens. Ziel des (Teil-) Verkaufs sollte es aus unserer
Sicht
den Flughafen Bremen gemeinsam mit geeigneten starken Partnern
weiterzuentwickeln und zu einem Wachstumsmotor für die
Region zu machen.
Um den Flughafen als Arbeitsstätte auszubauen und mehr
Arbeitsplätze zu schaffen wird eine Ausweitung der Betriebszeiten
diskutiert. Diese könnte, richtig gemacht, eine dynamische Entwicklung des
Airports ermöglichen. Dabei ist es allerdings wichtig
auch die Interessen
der Anwohner angemessen zu berücksichtigen.
Die historische bedingte Lage des Bremer Flughafens in
unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung führt zu einer Lärmbelastung
der
Anwohner in den umliegenden Stadtteilen. Menschen in Hemelingen, Huchting,
Obervieland und die Neustadt sind hiervon
betroffen. Sie werden überdies in
den nächsten Jahren durch die Schließung des Autobahnrings durch den
nächsten Bauabschnitt der
A 281 zusätzlich mit Lärm belastet. Die FDP hat
den Senat daher in den zuständigen Beiräten aufgefordert, zeitnah eine
vollständige Lärmkartierung unter Einbezug sämtlicher Emissionsquellen vorzulegen. Besonders belastend wirken sich
nächtliche Flugbewegungen aus. In den vergangenen Jahren ist die Zahl
nächtlicher Flugbewegungen auf dem Flughafen
Bremen aufgrund der vom
zuständigen Senator für Wirtschaft und Häfen erteilten Ausnahmen z. B. für
Post, Home Carrier,
Werder, Militär drastisch angestiegen.
Es muss ein fairen Kompromiss zwischen den
verschiedenen Interessen gefunden werden. Es ist abzuwägen zwischen
den
berechtigten, gerechtfertigten und von der FDP geteilten Interesse an Schutz
vor nächtlichem Fluglärm und dem
verkehrs-, wirtschafts- und
arbeitsmarktpolitischen Interesse der Bremer und der Umlandbewohner an einem
nationalen
und internationalen Verkehrsflughafen für die Region Bremen sowie
der aus dem Wettbewerb bedingten Notwendigkeit der
Ausweitung der
Flughafenbetriebszeiten. Für uns ist eine restriktiver Handhabung der
Betriebszeiten des Flughafens dieser
erforderliche Kompromiss.
Die FDP Bremen kann sich einen Flugbetrieb zwischen
05:30 und 23:00 Uhr vorstellen, wenn es dafür im Gegenzug keine
Ausnahmen
mehr gibt, außer natürlich in Notfällen. Eine solche Regelung würde den
Airport Bremen mit anderen norddeutschen
Flughäfen, etwa mit dem Flughafen
Hamburg in Bezug auf die Betriebszeiten wettbewerbsfähig machen. Dies ist
vertretbar, wenn
darauf geachtet wird, dass nur verhältnismäßig leise
Maschinen eingesetzt werden, Flugrouten gewählt werden, die die Anwohner
geringstmöglich belasten und Probeläufe von Triebwerken grundsätzlich nicht
in den Randzeiten stattfinden.
Bremen, 10. April 2007
Klaus Möhle für die GRÜNE Bürgerschaftsfraktion
Stellungnahme zum Flughafen und zur Fluglärmbelastung
Die Stadtlage des Bremer Flughafens führt schon heute zu einer massiven
Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch
Lärm und Luftverschmutzung, obwohl die gegenwärtige
Auslastung noch deutlich unterhalb der Prognose von über 80.000
Flugbewegungen pro Jahr liegt, die 1997 im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens getroffen wurde.
Lärm schadet der Gesundheit.
Um den Ausgleich mit den berechtigten Interessen der
Anwohnerinnen und Anwohner nach Lärmminderung zu wahren, sind die
bestehenden Einschränkungen des Flugverkehrs zu
achten. Insbesondere sind die bestehenden Nachtflugbeschränkungen strikt zu
befolgen. Sondergenehmigungen für Nachtflüge sollen nur
in Notfällen (Ambulanzflüge, innere Sicherheit) erteilt werden und ganz
seltene Ausnahmen bleiben. Auch neue
Fluggesellschaften dürfen kein Anlass für die Ausdehnung der Betriebszeiten
oder die
Lockerungdes Nachtflugverbots sein.
Wir GRÜNEN streben darüber hinaus eine achtstündige Nachtruhe ohne Fluglärm
an. Wir wollen über die Gestaltung der
Gebührenordnung und gestaffelte Flugzeiten die
Steuerungsmöglichkeiten ausschöpfen, damit in Bremen vermehrt die
technologisch
modernsten, leisesten und energieeffizientesten Maschinen
Flugzeugtypen zum Einsatz kommen.
Der Bremer Flughafen ist der einzige internationale Verkehrsflughafen der
Metropolregion Bremen-Oldenburg. Neben seiner
Bedeutung für die Tourismuswirtschaft und die
Mobilitätsbedürfnisse der Bremerinnen und Bremer ist er ein entscheidender
Standortfaktor für die Luft- und Raumfahrtindustrie in
Bremen, die Firmenzentralen internationaler Konzerne sowie überregionale
Ansiedlungen.
Wir GRÜNEN bekennen uns daher ausdrücklich zum Betrieb des
Flughafens.
Zugleich wissen wir, dass der Betrieb des Flughafens gegenwärtig zu
jährlichen Verlusten in Millionenhöhe führt.
Betriebswirtschaftlich betrachtet ist der kostendeckende
Betrieb des Bremer Flughafens ohne touristische Flüge sehr schwierig.
In den letzten vier Jahren verursachte der Flughafen ein
Defizit von 6 Mio. €, davon allein im vergangenen Jahr 1 Mio. € – trotz
Einsparungen bei den Personalkosten und Auslagerung von
Betriebsteilen. Auch der Flughafen gehört zu den überdimensionierten
Großprojekten der großen Koalition. Er ist für eine Kapazität
ausgerichtet, die zigfach über die gegenwärtige Auslastung hinausgeht:
· Die technische Kapazität der Landebahn reicht für bis zu 150.000 Bewegungen pro Jahr.
·
Die geschätzte Anzahl von
Flugbewegungen, die aus Lärmgründen nach gegenwärtigem Rechtsstand
prinzipiell erlaubt wäre,
liegt bei circa 120.000
Flugbewegungen pro Jahr.
·
Im Rahmen des
abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wurden von 80.000
Flugbewegungen pro Jahr und der damit
verbundenen Lärmbelastung zugrunde
gelegt.
· Ende der neunziger Jahre zählte der Bremer Flughafen noch bis zu 50.000 Flugbewegungen pro Jahr.
·
Seit 2002 ist die Zahl der
Flugbewegungen von 45.000 auf zuletzt (2006) kaum mehr 40.000 Flugbewegungen
pro Jahr
gefallen.
Wir erwarten von der stadteigenen Flughafen GmbH, den kostendeckenden
Betrieb des Flughafens unter strikter Einhaltung der
bestehenden Flugzeitenbeschränkungen. Gegenwärtig muss die
öffentliche Hand die Zeche für die geringe Auslastung über die
Flughafen GmbH zahlen. Die Ansiedlung von Ryanair bietet die
Chance, die Auslastung des Flughafens zumindest teilweise
zu verbessern und damit auch die finanziellen Lasten für das
Land Bremen zu senken. Die von Ryanair in Aussicht gestellte
Anhebung der Flugbewegungen um 25 % entspricht der Rückkehr
zu den Flugbewegungen auf das Niveau Ende der neunziger
Jahre.
Zwischen dem rentablen Flughafenbetrieb und den Bedürfnissen der
AnwohnerInnen bestehen zwangsläufig schwer zu mindernde
Interessengegensätze, mit denen die politisch
Verantwortlichen offen umgehen müssen. Wir erwarten von den
Verantwortlichen des
Flughafens und des Flugverkehrs und vom Senat eine deutlich
verbesserte Informations- und Kommunikationspolitik gegenüber den
Anwohnerinnen und Anwohnern rund um den Flughafen, die auf
Respekt, Transparenz und Verlässlichkeit beruht.
Sibylle Winther
Wirtschaftpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion
Erklärung zur Veranstaltung „Reduzierung des Nachtflugbetriebes am Bremer Flughafen“ am 27. März 2007
Für den Wirtschaftsstandort Bremen ist der Flughafen von sehr großer Bedeutung. Gerade die Nähe zum internationalen Flugverkehr ist für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung für einen Standort. Die Entwicklungen in der Airport-Stadt sind dafür das beste Beispiel. Dort haben sich insbesondere aufgrund der günstigen verkehrlichen Rahmenbedingungen viele Unternehmen niedergelassen, die zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Die Ansiedlung des irischen Low-Cost-Carriers „Ryanair“ am Flughafen Bremen trägt ebenfalls wesentlich zur Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Bremen bei und wird die Flexibilität und Mobilität der Menschen in der gesamten Metropolregion erhöhen.
Der Flughafen selbst erhält keine öffentlichen Zuschüsse, folglich muss dem Betreiber ein wirtschaftliches Agieren ermöglicht werden, damit der Flughafen Bremen im harten nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen kann. Eine Einschränkung der Betriebszeiten ist daher nicht möglich, ohne die Konkurrenzfähigkeit des Flughafens und letztlich des gesamten Wirtschaftsraumes zu gefährden.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass durch den Fluglärm Anwohner in der Umgebung des Flughafens beeinträchtigt werden. Als gebürtige Bonnerin kenne ich die Situation am Flughafen Köln/Bonn sehr gut, allerdings kann diese nicht mit der in Situation in Bremen verglichen werden. Der Flughafen Köln/Bonn besitzt eine Nachtflugerlaubnis, so dass sehr viele Maschinen zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr starten und landen, insbesondere auch sehr laute Frachtmaschinen. Diese Situation ist in Bremen nicht gegeben.
Sollte es in Bremen Kommunikationsprobleme mit Ämtern geben, werde ich mich gerne für eine bessere Verständigung mit den zuständigen Behörden einsetzen.
Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Nachtlandungen in besonderen Ausnahmesituationen, muss beim Senator für Wirtschaft und Häfen bleiben.
* * * * *
Einladung zu einer öffentlichen Mitgliederversammlung
am Dienstag, den 27. März 2007 um 19.00 Uhr
im Seminarraum der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen,
Habenhauser Brückenstr. 1, (kurz vor der „Erdbeerbrücke)
Thema der Veranstaltung:
Reduzierung des Nachtflugbetriebes am Bremer Flughafen
1.
Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung
2. „Nächtlicher Fluglärm und Arzneimittelverbrauch“
Vortrag mit anschließender Diskussion
Referent: Prof. Dr. med. Eberhard Greiser
3. Nachtflugbetrieb am Bremer Flughafen
“Entwicklung des Flugbetriebes und Entwicklung der Ausnahmegenehmgenehmigungen
Rechtliche Einordnung
Kurze Einführung durch Vertreter der VSF
Stellungnahmen von den Vertretern der Parteien:Für die SPD Bremen:
Carmen Emigholz (Vorsitzende SPD Stadt, Mitglied der bremischen Bürgerschaft)
Für die CDU Bremen:
Herr Frank Imhoff (Vorsitzender eines CDU-Stadtbezirkes, Mitglied der bremischen BürgerschaftFür Bündnis90/Die Grünen Bremen:
Klaus Möhle (Wirtschafts- und hafenpolitischer Sprecher)
Für die FDP Bremen:
Herr Oliver Möllenstedt (Landesvorsitzender der Jungen Liberalen)4. Allgemeine Aussprache
Ende der Veranstaltung ca. 22.00 Uhr
Die Betroffenheit durch Fluglärm und deren Begleiterscheinungen sind, Gott sei Dank, ein viel diskutiertes Thema in der Öffentlichkeit geworden. Die VSF möchte mit Ihnen gemeinsam erreichen, dass die Bürgerschaftsvertreter in der nächsten Wahlperiode die Betroffenheit der Bürger durch den Flugbetrieb am Bremer Airport ernster nehmen als bisher. Eine restriktivere Handhabung der Ausnahmegenehmigungen im Nachtflugbetrieb ist dabei unser nächstes und derzeit wichtigstes Ziel.
Wir bitten Sie herzlich, sich an diesem Abend einzumischen und uns zu unterstützen.
Die Betroffenheit durch Fluglärm und deren Begleiterscheinungen sind, Gott sei Dank, ein viel diskutiertes Thema in der Öffentlichkeit geworden. Die VSF möchte mit Ihnen gemeinsam erreichen, dass die Bürgerschaftsvertreter in der nächsten Wahlperiode die Betroffenheit der Bürger durch den Flugbetrieb am Bremer Airport ernster nehmen als bisher. Eine restriktivere Handhabung der Ausnahmegenehmigungen im Nachtflugbetrieb ist dabei unser nächstes und derzeit wichtigstes Ziel.
* * * * *
Die folgende Resolution ist am 27. November der Geschäftsführerin der Fluglärmkommission Bremen (FLK) per Post zugestellt worden:


****
Bremen, den 27.12.2006
Ein Beitrag der VSF zur Diskussion Abflugroute „Wesertalroute“ versus „Hemelinger Abflugroute
Für die VSF ist der Bremer Flughafen viel zu
innerstädtisch gelegen und führt zu einer Lärm- und Schadstoffbelastung, der
sich auf einen Großteil
der Wohngebiete der Stadt Bremen und dem
niedersächsischen Umland auswirkt. Daher sind alle Maßnahmen zur Lärm- und
Schadstoffvermeidung
umzusetzen.
1997 hatte die Deutsche Flugsicherung (DFS) bereits alle Abflugrouten in Bremen auf Lärmminderung überprüft mit dem Ergebnis:
Alle bestehenden Abflugrouten in Bremen wurden mittels
„NESS und NIROS“ als lärmoptimiert festgestellt, nur die Abflugroute über
das Funkfeuer Hemelingen und dann abbiegend nach Süden nicht.
Empfohlen wurde dagegen, die vorher geltende
Abflugroute „Wesertal“ mit südlichen Zielen über „Warburg, Nienburg und
Bassum“ wieder einzuführen.
Dem konnte die Fluglärmkommission (FLK) als beratendes Gremium
mehrheitlich nicht folgen
Nach mehreren gescheiterten Versuchen, die Wesertalroute wieder verbindlich einzuführen, stellte die VSF 2005 einen Antrag in der FLK, man möge die beiden in Frage kommenden Abflugmöglichkeiten noch mal auf Lärmoptimierung von der DFS überprüfen lassen, um eine Abstimmung auf sachlich kompetenter Basis zu ermöglichen.
Die entsprechende Fachabteilung der DFS kam, wie nicht anders zu erwarten war, erneut zu dem Ergebnis, dass die Abflugroute „Wesertal“ die Lärmoptimierte sei.
Zeitgleich bestand die Möglichkeit einer weiteren Überprüfung durch ein neues EU-Gesetz, dass auf lokaler Ebene umzusetzen war.
Im November wurde diese Studie der FLK vorgestellt.
Das Ergebnis:
Auch diese Studie bestätigt, dass die
Wesertalabflugroute die bessere sei. Über 6000 Menschen werden mit dieser
Route etwas weniger Lärm zu erleiden haben.
Leider hat das Umweltressort unglücklicherweise eine weitere Route - die „südliche Kehrtwende“- mit in ihre Betrachtung einbezogen. Dieser Umstand führte dazu, dass südlich der Autobahn auf Arster Gebiet ein wenig mehr Lärm in niedrigem db(A)-Bereich neuer Fluglärm entstehen kann.
Die VSF legt Wert auf die Feststellung, dass eine Verlegung der südlichen Kehrtwende nicht angedacht war, da von einer solchen 180 Grad-Wende eine große Streuung der Flüge ausgeht.
Für die südlichen Ziele über „Warburg, Nienburg und Bassum“, die in einer 90 Grad-Kurve angesteuert werden, gilt das nicht. Die Toleranzbereiche dieser Kurve berühren Arster Wohngebiet in keiner Weise. Für Habenhausen, Huckelriede und Kattenesch hat das „Wölfel-Gutachten“ keine Veränderung der Lärmbelastung berechnet. Wir rechnen allerdings damit, dass die sogenannten „nördlichen Abweichungen“ mit der Wesertalroute vermieden werden.
Empfehlung der VSF:
Nach wie vor müssen alle Bürger wachsam bleiben und von
der Norm abweichende Flugbewegungen anzeigen.
Empfänger: Fluglärmschutzbeauftragte beim Senator für Bau, Umwelt
und Verkehr, Referat 22, Dienstgebäude Wegesende 23, 28195 Bremen,email:
britta.giebelhausen@umwelt.bremen.de
Engmaschige Kontrollen werden notwendig sein, um die Piloten für die Belange der lärmgeplagten Anwohnerschaft zu gewinnen.
* * * * *
OFFENER BRIEF
betreffend
An
die Fluglärmschutzbeauftragte
des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr
Frau Britta Giebelhausen
Ansgaritorstraße
2
28195 Bremen
Bremen, den 29. 07. 2005
Sehr
geehrte Frau Giebelhausen,
die eindeutige Position aller Hemelinger Beiratsfraktionen, die heftigen
Reaktionen der betroffenen Bevölkerung und die Forderungen nach Rückverlegung
der
Ost-Abflugroute über das unbewohnte Wesertal decken sich mit der Position der VSF. Um so unverständlicher ist
uns Ihre falsche Informationspolitik.
Der VSF-Vorstand sieht sich deshalb zu diesem offenen Brief veranlasst.
Richtig
ist, dass die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) lärmmindernde Routen festlegen
soll, die für den Flugverkehr verbindlich sind. Zur Ermittlung
optimaler Abflugstrecken setzt die DFS seit 1997 das
Analysensystem NIROS ein. Mit Hilfe dieses Systems wurde die Abflugroute
übers Wesertal als lärmoptimiert ermittelt. Dies ist der Fluglärmkommission (FLK), die lediglich
beratende Funktion hat, von der DFS vorgestellt worden. Die mehrheitlich
von Beiratsmitgliedern besetzte FLK entschied sich gegen diese Route, da die der
NIROS-Untersuchung zugrunde
gelegten Bevölkerungszahlen
veraltet seien. Unberücksichtigt blieb, dass im unbewohnten Wesertal gar keine
Bevölkerungsänderungen möglich sind. Trotz dieses Denkfehlers schloss
sich die DFS
der Mehrheitsmeinung in der FLK an. Die VSF
war da machtlos. Die von der VSF vorgeschlagene Hinzuziehung eines
Vertreters des für die Wesertalroute
plädierenden Beirats Osterholz wurde durch die FLK-Mehrheit und den
Negativbescheid des Häfenressorts verhindert. Somit haben Interessenvertreter
von
der Westseite des Flughafens sinnvolle und objektiv nachvollziehbare
Problemlösungen auf der Ostseite torpediert. Wir halten diese
Entscheidung
für eine krasse Fehlentscheidung. Für uns war es deshalb inakzeptabel, dass
auch VSF-Vertreter von der Westseite an der Entscheidung gegen die
Wesertalroute beteiligt waren. Deshalb hat die VSF Konsequenzen gezogen und neue
Vertreter benannt.
Die
VSF hat danach immer wieder versucht wenigstens kleinere Korrekturen anzuregen
und dafür um Mehrheiten in der FLK geworben. Mit Einführung des
GPS-Systems als Navigationshilfe wurde 2001 ein erneuter Versuch möglich. Die
DFS berichtete nämlich, dass mit diesem System genauer geflogen werde (103. FLK). Ab 15.06.2001 konnten so Flugzeuge mit GPS wieder, allerdings
probeweise die Abflugroute übers Wesertal nutzen. Für Maschinen ohne GPS
galt weiter die Route übers Funkfeuer Hemelingen
und dann nach Süden drehend. Es gab noch Versuche, den Drehpunkt für
die Südkurve feiner zu justieren,
um einen zu frühen oder zu späten
Kurvenflug zu vermeiden. Aufgrund weniger Beschwerden aus Hemelingen hat die FLK
gegen den entschiedenen Widerstand des Hemelinger Mitgliedes und der VSF in Ihrer 113. Sitzung die
Wesertalroute aber wieder annulliert. Die DFS hat den Beschluss umgesetzt.
Im Protokoll sind zwar keinerlei Gründe für diesen Beschluss angegeben. Fest
steht, dass beim Vergleich der Toleranzbereiche beider Routen
der Bereich
überm Wesertal etwas größer war.
Dies war für die Mehrheit in der FLK ausschlaggebend für die Rückverlegung.
Nicht berücksichtigt wurde, dass dieser
größere Bereich vorwiegend unbewohntes Gebiet darstellte. Für die VSF und für
den Beirat Hemelingen wieder eine krasse Fehlentscheidung. Die betroffenen
Bürger im Bereich Hemelingen-Osterholz wurden nicht gefragt oder informiert.
Fest
steht auch, dass das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) lt. Pressemitteilung des
BverwG Nr. 23/2000 Anwohnern von Flughäfen garantiert, dass es
gegen die Festlegung von Abflugrouten grundsätzlich verwaltungsgerichtlichen
Rechtsschutz gewährt. „ Die Festlegung von Flugrouten erhalte auch
planerische
Elemente, so dass die Lärmschutzinteressen der betroffenen Bevölkerung in die
Abwägung mit einbezogen werden müssten. Auf dieses Recht können die Kläger ihre Klage stützen. Sie haben allerdings in der Sache nur dann Erfolg, wenn das
Interesse der Kläger am Schutz vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen
willkürlich unberücksichtigt bleibe.“ Bei der doch zweifelhaften
„Sachentscheidung“ der FLK erscheint der VSF ein geeigneter Hinweis auf die
Rechtslage
der Bürger mehr als angebracht.
Sehr
geehrte Frau Giebelhausen, eine objektive Darstellung der Sachlage und
Information der Bürger über ihre Rechte hätten wir von Ihnen erwartet,
nachdem sie
sich uns betont als objektive, neutrale und unabhängige Sachverständige
vorgestellt haben. Wie wir den Medien und anderen Dokumenten entnehmen, haben
Sie aber
ganz anders argumentiert. Sie haben zum Beispiel suggeriert, mit den beiden
Abflugrouten sei die Belastung der Bevölkerung insgesamt geringer geworden. Und
der
Beirat Hemelingen sei durch seinen Vertreter in der FLK mitverantwortlich für
die Routenverlegung übers Funkfeuer Hemelingen. Falsch ist auch, dass nur
40%
von 42.700 Flugbewegungen über Hemelingen führten. Die Reduzierung der Lärm-Mess-Stellen
auf der Ostseite von 4 auf 2 wurde ebenfalls von Ihnen wissentlich falsch dargestellt. Und korrekt ist es auch nicht, Lärmbeschwerden mit dem
Argument abzuwiegeln, in Hemelingen sei der Fluglärm „noch erträglich“
(auf welchem
Fakten beruht diese Beurteilung?). Dies wurde auch in diversen
Leserbriefenangegriffen, z.B. mit der Frage „welchen Interessen dient die
Fluglärmbeauftragte?“.
Ihre
vorrangige Aufgabe ist es, die Bürger vor unzumutbarem und vermeidbarem Lärm
zu schützen. Hierzu erwarten wir von Ihnen Vorschläge. Nach wie vor
fühlen sich viele Bürger, die sich über Routenabweichungen und über laute Flüge
zu Nachtruhezeiten und in der Mittagszeit beschweren, von Ihnen nicht
ernst
genommen. Die wohngebietsnahe innerstädtische Lage des Bremer Flughafens bringt
nun mal für Zigtausende erhebliche Probleme, Beeinträchtigungen und Konflikte mit denen Sie als „Schutzbeauftragte“ sensibel umgehen müssen.
Hinweise auf die Unbegründetheit von Beschwerden nach der
Betriebsgenehmigung
verstehen die von extremen (gesundheitsschädigenden) Fluglärmbelastungen
Betroffenen absolut nicht. Es ist sicher richtig, dass bei der unklaren
Rechtslage
Beschwerden kaum Rechtsbrüche wiedergeben, so dass eine Abhilfe nicht zwingend
ist. Das LuftVG spricht aber ausdrücklich davon, dass
Lärmvermeidungspotentiale ausgeschöpft werden sollen. Entsprechend müssen Sie
den Bürger informieren und sein Streben nach Ruhe respektieren und stützen.
Abschließend
bitte ich Sie im Namen des Vorstandes und der Bürger, die sich hilfesuchend an
uns wenden, um mehr Objektivität bei Ihrer schweren Arbeit und
um mehr Unabhängigkeit von allen mit Flugverkehr und Fluglärm befassten
Institutionen, denn diese vertreten durchaus Eigeninteressen.
Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter e.V.